Wegerecht - Nachbarn verweigert trotzdem Zufahrt und haben Kameras installiert etc.? Uns jetzt auch noch angezeigt?
Hi, liebe Ratgeber,
wir haben ein Problem mit unseren Nachbarn, was mittlerweile kafkaeske
Auswüchse annimmt. Unser Grundstück ist an einer Hauptstraße nach vorn gelegen.
Den hinteren Teil unseres Grundstückes erreichen wir aber nur über einen
Privatweg. An diesem rückwärtigen Grundstücksteil haben wir ein privates Tor zu
diesem Privatweg. Für diesen Weg haben wir ein im Grundbuch eingetragenes
Wegerecht für Fahrzeuge bis 4 Tonnen.
Nun fanden wir vor ein paar Wochen an unserem Tor ein fremdes
Fahrrad-Schloss vor, was wir kurzerhand entfernten mittels Durchknipsen, da es
uns massiv behinderte - wir mussten da durch und konnten nicht, wer hängt bitte
ein Schloss an ein fremdes Tor??? Woher das Schloss stammt, erfuhren wir erst
Tage später, als wir einen Brief erhielten, dass unsere Nachbarn, denen der Weg
gehört, unser grundbuchamtlich eingetragenes Wegerecht mal eben von sich aus
für nichtig erklärt haben und zudem den Ersatz ihres billigen Fahrrad-Schloss
von unserem Tor einforderten. Auch haben die Nachbarn, um unser Wegerecht zu
behindern, ein abgemeldetes Auto quer auf dem Privat-Weg abgestellt. Gestern
hing wieder ein Schloss an unserem Tor. Wir haben die kurze dünne Kette, mit
der es befestigt war, durchtrennt und das Schloss in Nachbars Garten geworfen -
sichtbar. Nun kam heute die Polizei zu uns, um wegen SACHBESCHÄDIGUNG gegen uns
zu ermitteln, die haben echt eine Anzeige gemacht wegen der Kette (das Schloss
ist ja noch funktionstüchtig) im Wert von laut Nachbar gegenüber der Polizei
2,50€. Außerdem haben die Nachbarn gegen uns schon vor ein paar Tagen eine
Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt, weil wir unser Wegerecht nutzen -
dies ist eine wissentlich falsche Beschuldigung/Anzeige, weil wir den Weg ja
nutzen dürfen laut Grundbuch. Eine Videoaufzeichnung der Nachbarn, die nicht
nur den Weg filmt, sondern auch unser Grundstück, wurde heute zur Auswertung
des Durchschneidens der an unserem Tor angebrachten fremden Kette durch uns der
Polizei vorgeführt, die filmen uns also, was wir bereits wissen, und zeigen das
"Beweis"mittel der Polizei. Bald haben wir einen Termin beim Anwalt,
wollten aber zuvor gern wissen, ob es eine Straftat darstellt, unser Tor gegen
unseren Willen abzuschließen. Immerhin sperren die uns ja rückwärts ein, wir
können unser Winterholz nicht auf das Grundstück transportieren und sind auch
anderweitig massiv eingeschränkt. Auch immer noch durch das absichtlich
quergestellte Auto. Ich kann aber doch auch nicht beim Nachbarn am Tor ein
Schloss anbringen und dann, wenn er dieses entfernt, um auf sein Grundstück zu
kommen, wegen Sachbeschädigung die Polizei rufen. Das mit der Kamera ist eine
andere Geschichte, den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte werden wir ebenso
wie die Behinderung des Wegerechts per Gericht unterbinden lassen.
Was die Nachbarn "reitet", können wir nur vermuten.
LG und Dank für die kommenden Antworten
8 Antworten
Sowohl das Verschließen des Tores als auch das Versperren des Weges mit dem Fahrzeug könnten eine Nötigung darstellen. Das Filmen könnte ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz sein. Was das angeht könnt ihr mal mit dem örtlichen Datenschutzbeautragten sprechen.
Strafanzeigen helfen natürlich nicht, das Grundproblem zu lösen. Das muss auf zivilrechtlichem Wege erfolgen, aber da seid ihr ja schon bei.
Sollte tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung eröffnet worden sein, wird diese sicherlich eingestellt, weil dein Handeln gerechtfertigt war. Auch Hausfriedensbruch liegt aufgrund des Grundbucheintrages nicht vor. Dein Nachbar kämpft hier mit sehr stumpfen Schwertern.
Wenn es bis zum Anwaltstermin noch zu lange dauert, würde ich einfach mal diese Frage der Polizei stellen. Ich habe einen Weg gemäß Wegerech seit x Jahren benutzt, um an einen Teil meines Grundstücks zu kommen, auf dem ich mein Auto parke (etc.), nun wurde der Zugang vom Grundstücksinhaber des Weges gesperrt, darf ich mir diesen Zugang durch Beschädigug seiner Sperre wieder erschaffen oder begehe ich damit eine Straftat? Das zumindest sollten die Polizisten ja wissen. Ansonsten würde ich jedes Mal, wenn der Weg versperrt ist, selbst die Polizei rufen! Am Ende gewinnt ggf. der, der sich mit Rechtsmitteln wehrt gegen den, der sich mit eigenen Mitteln wehrt.
Frage zuminest die Polizei, was sie an deiner Stelle in deiner Situation tun/ raten würde.
Überlege, ob es bis zum Anwaltstermin Alternativen gibt (Holz im Keller lagern, Parken auf Grundstück kulanter Nachbarn etc.).
Das solltet Ihr mit dem Anwalt besprechen, hier kann und darf Euch niemand Rechtsberatung geben.
Nach der Schilderung würde ich persönlich einschätzen dass Ihr im Recht seid und die Nachbarn sich mindestens mal der Nötigung schuldig gemacht haben.
Ah, dachten wir auch schon... das ist alles so überflüssig...
GrundstücksRechtschutz, Anwalt einschalten, klären lassen. Das Recht steht im Grundbuch !!!
Fremdes Schloss kannst du immer an deinem Tor entfernen. Da die Zufahrt öffentlich ist also nicht abgesperrt, hat dort ein abgemeldetes Auto nichts zu suchen. Sprich mit dem Ordnungsamt
Kann ja wegen Umweltbelastung eine kleine Anfrage machen. Öl läuft bestimmt aus.
So lange der Weg nicht gewidmet ist, wird das Ordnungsamt da nichts machen.