Wegerecht - Nachbarn verweigert trotzdem Zufahrt und haben Kameras installiert etc.? Uns jetzt auch noch angezeigt?

8 Antworten

Sowohl das Verschließen des Tores als auch das Versperren des Weges mit dem Fahrzeug könnten eine Nötigung darstellen. Das Filmen könnte ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz sein. Was das angeht könnt ihr mal mit dem örtlichen Datenschutzbeautragten sprechen.

Strafanzeigen helfen natürlich nicht, das Grundproblem zu lösen. Das muss auf zivilrechtlichem Wege erfolgen, aber da seid ihr ja schon bei.

Sollte tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung eröffnet worden sein, wird diese sicherlich eingestellt, weil dein Handeln gerechtfertigt war. Auch Hausfriedensbruch liegt aufgrund des Grundbucheintrages nicht vor. Dein Nachbar kämpft hier mit sehr stumpfen Schwertern.

Wenn es bis zum Anwaltstermin noch zu lange dauert, würde ich einfach mal diese Frage der Polizei stellen. Ich habe einen Weg gemäß Wegerech seit x Jahren benutzt, um an einen Teil meines Grundstücks zu kommen, auf dem ich mein Auto parke (etc.), nun wurde der Zugang vom Grundstücksinhaber des Weges gesperrt, darf ich mir diesen Zugang durch Beschädigug seiner Sperre wieder erschaffen oder begehe ich damit eine Straftat? Das zumindest sollten die Polizisten ja wissen. Ansonsten würde ich jedes Mal, wenn der Weg versperrt ist, selbst die Polizei rufen! Am Ende gewinnt ggf. der, der sich mit Rechtsmitteln wehrt gegen den, der sich mit eigenen Mitteln wehrt.

Frage zuminest die Polizei, was sie an deiner Stelle in deiner Situation tun/ raten würde.

Überlege, ob es bis zum Anwaltstermin Alternativen gibt (Holz im Keller lagern, Parken auf Grundstück kulanter Nachbarn etc.).

Das solltet Ihr mit dem Anwalt besprechen, hier kann und darf Euch niemand Rechtsberatung geben.

Nach der Schilderung würde ich persönlich einschätzen dass Ihr im Recht seid und die Nachbarn sich mindestens mal der Nötigung schuldig gemacht haben.

Annadomini 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 23:24

Ah, dachten wir auch schon... das ist alles so überflüssig...

GrundstücksRechtschutz, Anwalt einschalten, klären lassen. Das Recht steht im Grundbuch !!!

Fremdes Schloss kannst du immer an deinem Tor entfernen. Da die Zufahrt öffentlich ist also nicht abgesperrt, hat dort ein abgemeldetes Auto nichts zu suchen. Sprich mit dem Ordnungsamt

AntonAntonsen  01.04.2018, 02:24

So lange der Weg nicht gewidmet ist, wird das Ordnungsamt da nichts machen.

martinreschke  01.04.2018, 08:26
@AntonAntonsen

Kann ja wegen Umweltbelastung eine kleine Anfrage machen. Öl läuft bestimmt aus.