Rasenkantensteine, wie weit von der Grundstücksgrenze einsetzen?
Guten Tag,
eine Frage, ich habe mich zwar schon ins Nachbarschaftsgesetz NRW eingelesen, aber nicht wirklich etwas bzgl. meiner Frage gefunden, also:
Nachbar A und B haben eine Doppelhaushälfte gebaut. Nun hat Nachbar B seinen Garten gemacht und die Rasenkantensteine "genau" auf die Grundstücksgrenzegrenze gesetzt (einbetoniert). Die Rasenkantensteine schließen genau auf der Grundstücksgrenze ab. Zwischen den Nachbarn war allerdings bereits zuvor vereinbart worden, dass ein kleiner weißer Zaun zwischen den Gärten errichtet werden würde. Nachbar A hat das Grundstück nochmals einmessen lassen, da die Bauarbeiter den Vermessungspunkt einfach für die Arbeiten hinaus genommen haben und ihn auf den Weg legten (ganz zulässig war dieses Vorgehen doch von vornherein doch nicht oder?). Sollte Nachbar A in Zukunft (Frühjahr 2010) einen Zaun errichten wollen, könnte er mit zwei Monatiger Vorankündigung sich die Errichtungskosten mit Nachbar B teilen (so jedenfalls laut Nachbarschaftsgesetz NRW !?), müsste er also die Pfosten für den Zaun auf seiner Grundstücksseite errichten und somit auf die länge gemessen einige Meter am Grundstück den Nachbarn B überlassen (weil ein Zaun nun mal mehr auf Grundstück ragt).
Kann A von B verlangen zurück zu bauen? UND WIE ? DANKE
5 Antworten
Ein Grenzstein darf nicht entfernt werden. So etwas ist keine Ordnungswidrigkeit sondern sogar eine Straftat.
Neu einmessen lassen ist eine gute Idee.
Vorab: bitte unbedingt den Dialog mit dem Nachbar suchen.
Hat doch Niemand gesagt, daß der Grenzstein entfernt worden wäre...oder ??
Doch steht im Text und haben wir und andere Nachbarn auch gesehen bzw. standen fast daneben ;)
Hat sich doch erledigt. Die Vermessung wurde beantragt und der Grenzpunkt wiederhergestellt.Der Vater hat es bezahlt.
A + B streiten um des Kaisers Bart. A sollte Ruhe geben und wenn er denn einen Zaun oder eine Mauer bis 2 m Höhe zu seinem Lebensglück braucht braucht, den bzw. die ausschließlich auf seinem Grundstück errichten und pflegen sowie die Kosten dafür tragen. Das ist nachbarschaftsrechtliches !"PillePalle"! Für die eigesparten Grenzbefestigungskosten kann man prima gemeinsam Grillfeste veranstalten!
ja klar...machen wir ja auch. Ich will nur versuchen A & B beruhigen, da eine gute Freundschaft, wegen diesem Pille Palle und meinem Hund (kleinen Mini-Terrier) ein Zaun errichtet werden muss, weil er "Angst" um seine Kinder hat (verständlich, aber ich ziehe nach meinem Studium eh aus und gehe eh mehr Gassi, als meinen Schnuckel im Garten alleine herum laufen zu lassen und blubb. Ist halt wirklich Pille Palle, aber eine leidige Diskussion meiner Eltern und meinem Nachbarn.
Gefährliche Nachbarskinder sollte so ein Hundehalter nicht unterschätzen!
Rechtlich hätten die Kantsteine natürlich ausschliesslich auf der Seite des Errichtenden B sein müssen. Und das sind sie ja wohl auch.
Alles andere sind wieder andere Vereinbarungen. Sind die schriftlich abgeschlossen worden ?
Sonst ist das mit dem Zaun-Vorhaben schlecht zu beweisen.
Wenn das nicht einwandfrei beweisbar ist, kann B sich darauf berufen, korrekt bis an die Grenze seine Kantsteine gelegt zu haben. Und alles andere braucht B gar nicht zu interessieren.
Das wären dann EIGENE Sonderwünsche von A, die er tatsächlich auf seinem Grst.- Teil errichten müsste.
Ergänzung:
Das Beste ist, sich nicht mit einem Nachbarn über sowas zu streiten. Der spätere Nervenkrieg steht in keinem Verhältnis zu dieser relativ geringfügigen Sache (wenige m²).
Und in 1 Jahr oder so ist es ohnehin vergessen.....
Grundsätzlich gilt, das grundstücksgrenzen einzuhalten sind,ein rückbau ist durchaus denkbar und sogar anzuraten,zaun gehört beiden-also vor erstellung des zaunes einigen und schriftlich festhalten,welche art zaun und wie die kosten aufteilung geregelt wird.ein guter zaun kann ewig halten, freundschaften dagegen nicht,bzw.es ändern sich die besitzer.wegen wegzug,arbeitsverlagerung oder anderer persönlicher veränderung.
Könnte man den Zaun (kleiner weisser Zaun = Maschendrahtzaun? oder Holzlattenzaun?) nach vorheriger Rückfrage(evtl. die Kosten teilen, das ist die Regel) nicht direkt über den Rasenkantensteinen errichten, so dass der Zaun (pflegefrei!) bzw. die Latten direkt entlang der Grenze d.h. hier entlang der einen Kante der Rasensteine verlaufen? Dann wäre doch allen recht getan!? Die Pfosten müssten dann freilich auf der einen Seite des Grundstücks einbetonniert werden. Die Einbetonnierung der Rasensteine dürfte dabei doch nicht stören?
Es sind aber auch andere Grenzeinrichtungen denkbar: z.B. eine Hecke (z.B. Liguster), diese sollte aber 1/2 m Abstand zur Grenze haben (um sie beidseitig schneiden zu können), bzw. mit Einverständnis des Nachbarn direkt an der Grenze. Dann muss aber wieder eine Vereinbarung her, wer die über die Grenze wachsende Hecke schneidet.
Ja ich kann ja nun sagen, dass es um meine Eltern geht, in dem Fall die vermeintlichen "Geschädigten" ;) ! Mein Vater hat auf seine Kosten das Grundstück neu einmessen lassen, um ein mögliches Streitgespräch zu vermeiden und zu umgehen, wenn die Steine doch mehr auf seiner Seite gesetzt seien. Aber nun sind sie genau auf der Grenze, Beton auf unserer Seite (Einschränkung des Eigentums und Anspruch auf Beseitigung gem. § 1004 BGB !?). Des Weiteren ist eine Errichten einer Einfriedung (Zaun) nach dem Nachbarschaftsgesetz NRW AUF der Grundstücksgrenze erlaubt, aber Rasenkantensteine sind doch keine EINFRIEDUNG ! Besteht hier ein Anspruch auf Beseitigung? (natürlich nach gütlichem Gespräch, aber argumentieren muss man ja auch können, nicht, dass man irgendwelchen Quatsch erzählt!)