Wie groß darf das Haus werden?

aasddaddas - (Haus, Rechte, Immobilien)

5 Antworten

Wenn ich dein Bild richtig verstehe, ist das rote eine  zur Zeit bestehende Flurstückgrenze, bis auf den Bereich den du geschwärzt hast. Dort dürfte keine Grenze sein oder du hast den Plan verzerrt, bzw. einen überholten Lageplan zu Grunde gelegt. Wenn die gelbe Linie eine bestehende Grenze sein soll, wo hast du dann die Flurstücksbezeichnung? 

Sollte ich hier Recht haben, machst du ohne den Eigentümer = der Eigentümer des ersten Hauses überhaupt nichts. Du müsstest erst mal eine Teilungsmessung beantragen und dieser muss der Eigentümer, das Vermessungsamt und die Gemeinde zustimmen. Hast du einen überholten Lageplan eingestellt, hast du deine Antworten bereits. Dem ist nichts hinzuzufügen. ;-)

 

User17384 
Beitragsersteller
 01.12.2016, 11:10

gut also wenn die grenzen schon gezogen sind könnte man bauen ? und falls es immernoch ein grundstück ist..muss erstmal mit der Stadt und Eigentümer des forderen objektes gesprochen werden gut.

das geschwärste gehörte auch zum grundstück es war vorher ein großes mit 3200qm wurde angeblich in 3 teile aufgeteilt.

kabbes69  01.12.2016, 17:54
@User17384

Wenn der Eigentümer tatsächlich diese Teilung in 3 eigenständige Flurstücke bereits veranlasst hat, hatte er hierfür auch einen Anlass.  Diese Messungskosten investiert man ja nicht grundlos, dafür ist so eine Messung zu teuer. Vielleicht will sein Sohn dort bauen? Den Rest musst du mit deinem zuständigen Bauamt klären. Hier bei uns könntest du eine Bauvoranfrage stellen, dann wird der Eigentümer vom Bauamt um Stellungnahme gebeten. Überleg dir wie du selbst reagieren würdest, wenn das Bauamt dich anschreiben würde : Der Herr XY will in deinen Garten bauen. Das Gespräch mit dem Eigentümer würde ich auf jezuerst suchen. 

1. Die Zustimmung des Nachbarn ist nur erforderlich, wenn sein Grundstück irgendwie in Anspruch genommen werden soll. Sieht mir auf den ersten Blick nicht so aus.

2. Der Abstand zum Nachbarn ist Abhängig von der Höhe des Hauses. Er beträgt mindestens 3 m.

3. Ob überhaubt gebaut werden kann hängt davon ab, ob es sich um beplanten Innenbereich, unbeplanten Innenbereich oder Außenbereich handelt.

Beplanter Innenbereich heißt, es gibt einen Bebauungsplan. Dann darf gebaut werden, wenn man sich an die Festsetzungen des Bebauungsplans hält.

Unbeplanter Innenbereich heißt, das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Orsteil. Ein Gebäude ist dann zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt. Hier handelt es sich um Hinterlandbebauung (hinter einem der Straße zugewandten Haus). Dies wäre nur zulässig, wenn es in der näheren Umgebung (Straße) mehr als ein Vorbild dafür gibt.

Außenbereich ist alles, was nicht Innenbereich ist. Eine Bebauung ist hier für dich nicht zulässig. Wenn in dem kleinen Ausschnitt südlich und westlich von dem Grundstück in der Nähe keine Bebauung mehr ist, handelt es sich, wenn es keinen B-Plan gibt, um Außenbereich.

Obbk1  30.11.2016, 20:30

Auskunft erteilt dazu die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist je nach Größe entweder die Gemeinde oder der Kreis.

User17384 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 20:22

Danke für die gute Antwort. Wo kann ich mich da richtig schlau machen Bzw. Wer gibt mir Auskunft ohne vorher den Eigentümer zu fragen ?

Grundstücke kannst du in Bayern jederzeit, ohne Zustimmung eines Nachbarn teilen. Ob du dann dort bauen darfst entscheidet der Bebauungsplan. Du brauchst dafür ein Baufenster. Das kann die Gemeinde im Zuge einer Nachverdichtung schaffen, oder ablehnen. Im Aussenbereich hast du fast keine Chance ein Haus zu bauen. 

Grenzabstand mind 3 Meter, oder halbe Wandhöhe, wobei die Giebelwand zu 1/3 hinzu zu rechnen ist. 

Viel Glück Ihr Maurermeister

Es kommt darauf an wo du wohnst,

d.h. du solltest dich bei der für dich zuständigen Baubehörde/Bauamt erkundigen und zwar idealerweise bevor du das Grundstück kaufst.

Lg

User17384 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 20:32

Ja das richtige Objekt zu finden kann dauern.

Ist die Anfrage beim zuständigen Bauamt kostenfrei gewesen bei Ihnen ?

User17384 
Beitragsersteller
 30.11.2016, 19:34

Die gibt mir darüber ohne vorherige Einwilligung des Verkäufers Auskunft darüber?

sonnymurmel  30.11.2016, 19:48
@User17384

Bei uns in BaWü / in unserer Gemeinde /ist es so, dass man bei der Baubehörde auf jeden Fall nachfragen kann, welche Abstandsregeln, Baugeschosshöhe ect. in dem jeweiligen Baugebiet (Baufenster) gelten - auch wenn man noch nicht gekauft hat.

Bei uns gab es z.B. "tolle" Baugebiete, aber die Bauvorgaben entsprachen nicht   unseren Vorstellungen ( Dachausbau- und Neigung) ect.) Wir haben uns vor Grundstückskauf erkundigt was machbar ist und wie die Vorschriften sind.

(Bis wir das Richtige gefunden hatten - vergingen auch 2 Jahre ;-)


Hallo, es spielt überhaupt keine Rolle wie groß das Grundstück ist, wo oder wie und was gebaut werden darf geht aus dem Bebauungsplan der Komune hervor. Da steht die Geschoßflächenzahl, die Höhe, die Firstrichtung, oft auch die Bedachungsfarbe und der Grenzabstand zu den Nachbarn sowie die Zufahrt zum Grundstück. Wenn man davon etwas ändern will muß das Bauamt zustimmen.

Smartass67  14.02.2017, 15:09

Beste Antwort. Hinzufügen muss man noch, dass es mancherorts gar keine Bebauungspläne gibt, dann kann man "im Rahmen des in der Umgebung Üblichen" bauen. 

Ob das eingereichte Baugesuch dem entspricht entscheidet dann die örtliche Baubehörde. Man kann auch zuvor dort die Grenzen des möglichen erfahren. Festlegen wird man sich dabei aber nicht.