Mein Wegerecht wird durch Tor vom Nachbarn beschränkt, wie taktiert man am besten?
Dass mein Nachbar auf seinem Grundstück ein Tor bauen darf, ist klar, aber dieses Tor befindet sich unten auf dem einzigen Zufahrtweg zu unserem Haus ca. 40 m von unserem Haus entfernt. Der Nachbar möchte so verhindern, dass angeblich fremde PKW auf sein Stückchen Weg hineinfahren und wenden. Da wir nicht sehen können, wann und ob Post kommt ( unser Briefkasten befindet sich kurz hinter dem Tor unten) ist es m.E. Schikane gegen uns. Was kann man machen? Wir haben ein absolutes Wegerecht ( amtlich). Kann man sich posthum gegen das Tor wehren? ( Das Tor steht seit drei Tagen.)
Freue mich auf rechtskundige Antworten! LG Goldorfe
5 Antworten
Warum habt ihr nicht vorher auf der Gemeinde nachgefragt?
Die einzig mögliche Zufahrt zu eurem Haus darf der Nachbar nicht mit einem Tor versperren
Doch, das haben wir. Dort sagte man uns, dass er das dürfe. Ich hatte insgeheim die Hoffnung, dass dies eventuell doch nicht der Fall ist. Auch Amtsmenschen können sich irren... :-)
Sorry, meinte versperren wörtlich...
Sofern man den Schlüsel besitzt, ist es o.k.; Allerdings muss man weitere Regeln vereinbaren. Klinke oder Knauf? Offenstehen lassen etc.; Installation eines elektrischen Öffners für den Wegerechtsinhaber etc.
Ja, das mit dem Offen stehen lassen oder schließen wäre dann die nächste Frage. Bin ich verpflichtet, das Tor nach mir immer wieder zu schließen?
Ich wiederhole: Das Tor hat weder was mit Kindern oder Tieren zu tun....es besteht also keine Gefahr für irgendjemanden, falls es offen steht.
Ok, danke für den Hinweis.
Ich kopiere hier nochmals meine diesbezügliche Anschlußfrage hinein:
Ja, ich will ja auch keinen gerichtlichen Streit. Eigentlich will ich garkeinen Streit.Jedoch möchte ich mich auch nicht zum Hampelmann für den Nachbarn machen lassen. Daher meine Anschlussfrage: Muss ich das Tor nach dem Öffnen auch direkt wieder schließen? Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich nach dem Motto verfahren: Nachbar wollte unbedingt 'sein' Tor ( übrigens war er beruflich Pförtner, nun Rentner), daher kann und soll er es auch wieder zumachen, wenn ihm danach ist....?
Danke! Das hilft mir sehr!
Ja, ich will ja auch keinen gerichtlichen Streit. Eigentlich will ich garkeinen Streit.Jedoch möchte ich mich auch nicht zum Hampelmann für den Nachbarn machen lassen. Daher meine Anschlussfrage: Muss ich das Tor nach dem Öffnen auch direkt wieder schließen? Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich nach dem Motto verfahren: Nachbar wollte unbedingt 'sein' Tor ( übrigens war er beruflich Pförtner, nun Rentner), daher kann und soll er es auch wieder zumachen, wenn ihm danach ist....?
Es mag sein, daß Ihr ein (persönliches) Wegerecht habt, aber das gilt ja nicht für Lieferanten, Handwerker und Besucher und vielleicht wurde hier in der Tat die Großzügigkeit des Nachbarn strapaziert.
Stell dir vor, du bist alleine zu Hause, hast keinen elektrischen Tordrücker und brauchst den Notarzt. Nachbar nicht daheim.
Soll der Arzt über's Tor klettern?
Zur Info, sorry, dass ich es nicht erwähnte: Es handelt sich um ein niedriges Holztor nur mit Riegel, aber keinem Schlüssel. Ja, diese Situation habe ich auch schon überdacht, aber jeder kann von außen hinein, man muss es halt selbst öffnen. ( Ist nur lästig)
Ich war jahrelang mit dem Notarzt im Einsatz. So eine läppische Pforte ist für uns kein Hindernis, die Fenster und Haus- und Wohnungstüren, die fehlende Hausnummer, keine Beleuchtung auf dem Grundstück, etc., schon. Aber dafür ist ja der Nachbar nicht zuständig, oder?
Der Nachbar fühlt sich lediglich von fremden Autos, die wohl manchmal bei ihm wenden wollen, gestört. Das hat nichts mit uns zu tun. So jedenfalls sagt er es .
Na ja, so ist das völlig ok. Schwamm drüber. Lad den Nachbar mal zum Grillen ein )
Ach? Und was bitte habe ich geantwortet und werde dafür auch noch angemacht!
Wer hat Dich hier angemacht?
adavan!
Du möchtest also das Tor wieder entfernen lassen, nur weil Du nicht sehen kannst, ob und wann die Post kommt? Das wäre ungefähr so, als wenn Du dem Nachbarn seinen Urlaub im Schwarzwald verbieten möchtest, nur weil Du selbst lieber nach Mallorca fliegst ....
Wahrscheinlich habe ich es falsch formuliert. Der Paketdienst kann nun nicht mehr hoch zu unserem Grundstück. Dies bedeutet: Jedesmal eine Abholkarte im Briefkasten. Würde Dich das nicht stören?
gar nicht. du kannst dem nachbarn nicht verbieten, sein grundstück einzuzäunen..
Er darf sich nicht über ein eingetragenes Wegerecht hinwegsetzen
tut er doch nicht?
Doch, doch, er darf, so jedenfalls die Gerichte in S-H.