Darf der Hammergrundstückbesitzer den von uns ihm gewährten Geh Fahrweg , abschließen , so dass wir nicht mehr auf unser Grundstück gelangen können ?
Unser Grundstück hat Zwei Eingänge. Ein Gartentor ist für das Geh u. Fahrrecht für das Hammergrundstück .Der Weg ist aber unser Der zweite Eingang ist für unser vorderes Grundstück. Darf der Hammergrundstückbesitzer das Tor das unseren Weg einschließt ,und ihm den Weg zu seinem Grundstück ermöglicht, verschließen, ohne uns einen Schlüssel zu geben , so daß wir auf unserem Weg nicht an unser Haus von hinten heranfahren können?
3 Antworten
Meiner Ansicht nach darf er das nicht. Ist denn beim Notar ein Wegerecht eingeräumt? Das solltet ihr vielleicht mal überprüfen. Ansonsten hilft nur der Weg über den Rechtsanwalt. Solche Streitereien sind leider oft nervenaufreibend und zermürbend.
Ist alles im Grundbuch festgelegt .
Müsstet ihr den über das Grundstück des andren Eigentümers? Das muß er er euch selbstverständlich nicht erlauben.
Befindet sich das Gartentor also auf eurem Grundstück? Was wird denn durch das Gratentor von was getrennt? Wenn das Gartentor nicht das Grundstück des Hammergrundstückeigentümers abschliesst, warum hat er dann überhaupt einen Schlüssel?
Hallo,
ohne weitere Angaben kann die Frage nicht beantwortet werden.
- Wegerechte im Grundbuch?
- Baulasten im Baulastenverzeichnis (beim Bauordnungsamt)?
- Sonstige Vereinbarungen?
Es ist UNSER Grundstück, welches der Hammergrundstückbesitzer als Geh - Fahrweg nutzen darf, Und davor ist ein Gartentor , daß der hintere Besitzer neuerdings abschließt , ohne uns einen Schlüssel zu geben .