Darf der Hammergrundstückbesitzer den von uns ihm gewährten Geh Fahrweg , abschließen , so dass wir nicht mehr auf unser Grundstück gelangen können ?

3 Antworten

Meiner Ansicht nach darf er das nicht. Ist denn beim Notar ein Wegerecht eingeräumt? Das solltet ihr vielleicht mal überprüfen. Ansonsten hilft nur der Weg über den Rechtsanwalt. Solche Streitereien sind leider oft nervenaufreibend und zermürbend.

elfriedemaus 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 21:13

Ist alles im Grundbuch festgelegt .

Müsstet ihr den über das Grundstück des andren Eigentümers? Das muß er er euch selbstverständlich nicht erlauben.

elfriedemaus 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 21:12

Es ist UNSER Grundstück, welches der Hammergrundstückbesitzer als Geh - Fahrweg nutzen darf, Und davor ist ein Gartentor , daß der hintere Besitzer neuerdings abschließt , ohne uns einen Schlüssel zu geben .

AalFred2  15.10.2015, 08:40
@elfriedemaus

Befindet sich das Gartentor also auf eurem Grundstück? Was wird denn durch das Gratentor von was getrennt? Wenn das Gartentor nicht das Grundstück des Hammergrundstückeigentümers abschliesst, warum hat er dann überhaupt einen Schlüssel?

Hallo,

ohne weitere Angaben kann die Frage nicht beantwortet werden.

- Wegerechte im Grundbuch?

- Baulasten im Baulastenverzeichnis (beim Bauordnungsamt)?

- Sonstige Vereinbarungen?