Zaun auf meinem Grundstück errichtet

4 Antworten

Normalerweise sind solche Sachen in Freizeitanlagen oder auf der Gemeinde od. Stadt geregelt. Einfach mal fragen!

Seehausen  01.03.2015, 12:47

"Normalerweise" gibt es nicht. Und die Gemeinde ist in jedem Fall unzuständig.

Ging ein Teil der Hecke auf das Nachbar Grundstück? Hast du ein Durchgangsrecht dort wo die Tür auf das andere Grundstück führt im Grundbuch eingetragen, bzw. ist das Nachbar Grundstück damit im Grundbuch belastet. Kannst du Einsicht nehmen.

HaraldSchD  01.03.2015, 14:23

Schau nach und wenn die Grenzen klar geregelt dein Grundstück aufweist kannst du auch wenn es sein muss vor Gericht

HaraldSchD  01.03.2015, 13:26

Wenn es eindeutig dein Grundstück ist, wie Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Willst du dir das gefallen lassen.

westihexi 
Beitragsersteller
 01.03.2015, 13:43
@HaraldSchD

Vielen Dank für die Antwort. Stimmt, ich ärgere mich fürchterlich, aber ich denke das wird ein langer Gerichtsprozess und es kommt nichts dabei heraus, mein nächster Schritt wird ein Termin bei der Gemeinde sein, dort gibt es über das Katasteramt bestimmt die genauen Maße der Grundstücke. Mal sehen, was die sagen.

westihexi 
Beitragsersteller
 01.03.2015, 12:29

Nein,Hecke steht auf meinem Grundstück. Leider ist über diese Tür im Grundbuch nichts eingetragen. Aber ich betrete das andere Grundstück nicht, man könnte einen Zaun ziehen hinter der Tür und hätte dann einen sehr schmalen Weg, der hinter mein Grundstück führt. Es liegt alles auf meinem Grundstück, das ist es ja, der nette Mensch hat einfach das Grundstück zu seinen Gunsten versetzt und einen Zaun gezogen. Meine Hecke hat er zum Teil abgeholzt, das ist Hausfriedensbruch, soll ich ihn verklagen, was bringt das außer immensen Kosten, auf denen ich wahrscheinlich sitzenbleibe. Da es ein Freizeitgrundstück ist, macht jeder was er will und Recht bekommt man wahrscheinlich sowieso nicht, traurige Welt!

Ontario  15.05.2021, 14:01
@westihexi

Ich würde da keinesfalls resignieren, sondern agieren.Das Abholzen deiner Hecke ist kein Hausfriedensbruch, sondern Sachbeschädigung.

Was auf deinem Grundstück ist, das gehört nun mal dir. Es wäre auch nicht zulässig, dass der Nachbar einen Zaun erstellt, der auf deinem Grundstück verläuft.

Da würde ich den Nachbarn auffordern den Rückbau des Zaunes zu veranlassen., sodass der Zaun auf seinem Grundstück verläuft.

Macht er das nicht, dann bleibt eben der Weg einer Klage, leider. Grundstücke sind vermessen und somit die Verläufe der Grundstücksgrenzen im Katasteramt hinterlegt. Du kannst dir einen Auszug über dein Grundstück beim Katasteramt holen. Notfalls einen Vermessungstechniker hinzunehmen, der vor Ort den genauen Verlauf der Grenze überprüft. Kostet zwar Geld, aber die Sache wäre ein für allemal geregelt.

Stellt sich heraus, dass der Nachbar den Zaun auf deinem Grundstück erstellt hat, dann hast du gute Chancen vor Gericht zu obsiegen. vorallem was den Rückbau des Zaunes betrifft.

Wenn der Zaun eindeutig auf deinem Grundstück steht, kannst du diesen entfernen lassen. Das müsste vom Vermessungsamt überprüft werden. Das unbefragte Abschneiden einer Hecke, ist in deinem Falle Sachbeschädigung, wogegen du vorgehen kannst.

Der Nachbar hätte dir Gelegenheit geben müssen, die Hecke, so diese auf das Nachbargrundstück reicht, entsprechend zu kürzen. Kommst du dieser Aufforderung nicht nach, dann kann der Nachbar tätig werden. Aber ohne fragen,. geht gar nichts.

Öffentlich-rechtlich stehen die Anforderungen und Maximalmasse einer Einfriedung in der Landesbauordnung und ggfs. in den Satzungen der Gemeine (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung). Diese Vorschriften muss die zuständige Bauaufsicht durchsetzen.

Privatrechtlich stehen die Rechtsgrundlagen im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz. Verstöße dagegen musst Du selber durchsetzen (Rechtsanwalt - Amtsgericht).

Voraussetzung ist immer die genaue Lage des "Zaunes" zur Grenze; ggfs. deshalb die Grenze vom ö.b.V.I. einmessen lassen (Kostet aber Geld).