Warum haben wir die Verhandlung verloren?

8 Antworten

Hallo.

Ja das ist vor Gericht richtig. Der Oberlieger muss das der Unterliegers annehmen und Entfernen oder Wasser ableiten.

Es wird wohl eine Art <mauer oder Sandabschluss sein.

Das müsste bei Baubeginn auch geregelt sein. Du hast eine Regelung mit dem Verkäufer die anderen auch.

Mit

https://dejure.org/gesetze/BGB/909.html

warum keine Ahnung - wir kennen weder die Örtlichkeiten noch das Urteil.

Der Verursacher ist in der Zahlpflicht, du hast den Boden um die 80cm ausgehoben.

eine Möglichkeit: die anderen haben schlicht stillschweigend gezahlt obwohl Sie es nicht mussten.

Bei allen 9 Häusern war es so, dass der Eigentümer des Bungalows die Zäune und Steine , damit von deren Erde nichts auf das untere Grundstück rutscht, sie es bezahlen mussten.

Nene, leider falsch. Bei denen haben die oberen es bezahlt. Bezahlen und bezahlen müssen sind zwei grundlegend verschiedenen Sachen.

Es wird mit Paragraph 909 Begründet

Ja weil der, der niedriger ist, das obere abstützt, dass das obere nicht abrutscht.

Also genau umgekehrt, der untere Inhaber muss eigentlich bezahlen, dass das obere nicht abrutscht. Die gesetzliche Lage ist genau umgekehrt.

Nur bei Dir haben die oberen Inhaber es bezahlt, hätten es aber gar nicht zahlen müssen.

aber wieso sind wir die einzigen???

Weil der über euch jetzt das wusste, dass ihr das zahlen müsstet und nicht er, darum zahlt der das nicht, sondern ihr. Die anderen wussten das nicht und haben halt mal bezahlt.

der Richter hat uns während der Verhandlung zugesprochen und dass wir gewinnen werden und der Bungalow Eigentümer es wie alle anderen auch bezahlen muss.

Jap, der wusste das auch noch nicht. Aus dem Bauch raus war dem das klar, hat der sich drauf verlassen. Auch Richter kennen nicht alles auswendig. Der hat nochmal alles nachgelesen, bevor der förmlich ein Urteil gefällt hat und ist auf den 909er gestoßen, in dem es genau umgekehrt steht.

Das wäre ja auch ungerecht allen anderen Bungalows gegenüber

Gerechtigkeit ist rein subjektiv und hat mit Recht nichts zu tun.

da alle anderen Bungalows es auch bezahlen mussten..... Neubau Siedlung.

Au weia, da kann noch was draus werden.

Es ist durchaus möglich, dass, je nachdem, wie das jeweils angegeben wurde, wenn sie das spitz bekommen, die jetzigen Eigentümer der oberen Häuser gegen den, der das dort so geregelt und behauptet hat, vorgehen, weil sie sich übers Ohr gehauen fühlen.

Die werden sich nun fragen: "Wenn der das nicht zahlen muss, warum mussten wir das zahlen?"

Irgendwer hat da behauptet, das müsse so sein. Der Organisator des Ganzen, irgend ein Bauunternehmer, ein Architekt oder jemand auf der Gemeinde hat da vielleicht behauptet, das müsse so laufen, dabei wars jetzt doch andersrum.

Wenn der behauptet hat, die oberen müssten das zahlen, kann er sich warm anziehen.

Wer auch immer das war, sollte sich vielleicht schonmal nach einem Anwalt umschauen, nur so, dass er vorbereitet ist, wenn sie kommen.

Da kann noch ein Rattenschwanz nachkommen für alle anderen.

Na sage mal, was sagt denn dein Advo dazu?

Hier wird sich kein "Rechtsverdreher" hinstellen und deine Sache bewerten.

Es fehlen gefühlt 2.417 Informationen und dann noch kostenlos die Beratung einfordern?

Ehrlich, ich bin über den jede(n) froh, der mir hier seinen Sachverstand zur Verfügung stellt, dennoch, ich muss doch erstmal liefern ;-)

sassenach4u  30.10.2018, 12:39

schleudermaxe hat es richtig geschrieben und lies §909 BGB

BGB: Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.

Und dafür ist der obige ET eben nicht zuständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung