Kann ich vom Mieter Nachweis über Heizungswartung verlangen?
Meine Mieter sind laut Zusatzvereinbahrung im Mietvertrag zur jährlichen Heizungswartung auf eigne Kosten verpflichtet. Ich habe aber den Verdacht, dass sie es nicht machen. Kann ich auf einen Nachweis bestehen? Ich will mich natürlich nicht mit denen streiten vielleicht machen sie es ja doch. Was ist wenn sie es nicht machen, unsd es entsteht deshalb ein Schden an der Heizung? Vielleicht auch erst Jahre nach einem Auszug? Wenn sie ausziehen und können keine Wartung nachweisen, kann ich dann die Kosten für die nicht gemachten Wartungen verlangen?
4 Antworten
Vielleicht solltest Du den Mietern vorschlagen, wegen geringerer Kosten die Wartung für alle gemeinsam machen zu lassen und über die Nebenkosten abzurechnen. So machen es meine Eltern in ihrem Mietshaus.
Bei meinen Eltern im Mietshaus hat jede Wohnung eine eigene Gasetagenheizung, und man kann trotzdem den Fachmann für einen gemeinsamen Termin bestellen. Jede Heizung wird einzeln berechnet und die Kosten werden von meinen Eltern vorgestreckt und dann mit den Nebenkosten abgerechnet. Das funktioniert seit Jahren wunderbar.
Hier unterliegst Du einem ganz großen Irrtum.
Du kannst zwar die Kosten für die Wartung umlegen, die Verantwortung die Wartung durchführen zu lassen ist jedoch Deine Pflicht.
Da bist Du im Irrtum, denn der Betreiber ist für die Wartung zuständig und verantwortlich. Reparaturen gehen allerdings zu Lasten des Eigentümers. Der hat auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion der Heizung.
Ich hatte aber im Zusatz vom Mietvertrag geschrieben "... der Mieter hat eine jährliche Heizungswartung auf eigene Kosten durführen zu lassen..."
Das entbindet dich aber nicht davon die Wartung zu beauftragen.
Gemäß BGB § 535 ist es Aufgabe des Vermieters die Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten bzw. in diesen zu versetzen.
Schon, aber man kann gewisse Pflichten, wie die jährlich wieder kehrende Wartung der Heizung selbständig durchführen zu lassen, dem Mieter auferlegen.
Dennoch würde auch ich das nicht mehr tun, denn dafür sind die Heizungsanlagen einfach zu wertvoll.
Ein Mieter "vergisst" so etwas regelmäßig. Daher solltest du als Eigentümer die Sache selbst in die Hand nehmen.
Ein direkter Schaden an der Heizung entsteht infolge nicht durchgeführter Wartung nicht, es wird jedoch öfter zu Störungen kommen, wenn Verschmutzungen nicht beseitigt und Verschleißteile nicht gewechselt werden, was normalerweise im Rahmen der Wartung erfolgt. Weiterhin würde sich der Wirkungsgrad der Anlage im Laufe der Zeit verschlechtern, z.B. durch mangelhafte Verbrennung o.ä..
Kosten für nicht durchgeführte Wartung kann man vom Mieter nicht fordern, man kann aber im Falle einer Störung einen Nachweis für eine erfolgte Wartung verlangen, muss aber in letzter Konsequenz als Vermieter doch die Reparaturkosten tragen.
Die Reparatur ist das Problem und selbst wenn sie noch so klein ist, ist die Heizungsreparatur Vermietersache. Zur Reparatur kommt dann immer noch die Anfahrt und schon ist man 50 - 60 € oder mehr los.
Deshalb - auch aus eigener Erfahrung: Entweder der Mieter weist nach, dass er die Wartung durchführen lassen hat oder man nimmt die Wartung wieder in die eigene Hand und drückt dem Mieter die Kosten dafür aufs Auge.
Ein Wartungsvertrag hat zudem den Vorteil, dass man im Notfall auch wirklich entsprechenden Service von der Heizungsfirma verlangen kann, was die Gefahr der Mietminderung wegen ausgefallener Heizung minimiert bzw. verhindert.
Natürlich kannst du den Nachweis verlangen.
Mieter wollen doch auch jeden Fliegenschiß nachgewiesen haben und meckern jedesmal, wenn im Treppenhaus eine Glühbirne defekt ist oder so.
Am besten, du bittest sie um eine Rechnungskopie bis zum so und so vielten (Frist), weil den du das als Nachweis für die Garantieansprüche auf die Heizungsanlage brauchst.
Dann fühlen sich die Mieter vielleicht nicht so sehr angepinkelt... ;)
Das Geschoßeigenheim hat eine separate Heizungsanlage, wie ein Reihenhaus, da geht nichts gemeinsam...