Tausch des Wasserfilters und Heizungswartung auf Mieter umlegbar?
Hallo zusammen!
Ich habe zwei Fragen.
Ich habe von einer Sanitärfima folgende Rechnung für den Tausch eines Wasserfilters an der Haupteinspeisung (war unbedingt notwendig) und für die Wartung der Heizung erhalten:
1x Rückspülfilter: 100€ 1x Übergangsstück 28mm: 5€ 1x Übergangsstück 26mm: 6€ 2x Meisterstunde Kundendienst: 100€ Alle Preise sind ohne MwSt.
Ich als Vermieter wohne mit im Haus und habe 100qm Wohnfläche, die vermietete Einliegerwohnung 50qm.
Welche Kosten dürfen nun auf den Vermieter umgelegt werden? Wie muss das geschehen? Geht das wie zb. die Wohngebäudeversicherung über die Wohnflächen, also 1/3 bzw. 2/3?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
2 Antworten
Welche Nebenkosten umgelegt werden dürfen kannst Du hier nachlesen
http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html
Der Tausch des Wasserfilters ist meiner Meinung nach eine Reparatur, also nicht umlegbar.
Geht das wie zb. die Wohngebäudeversicherung über die Wohnflächen, also 1/3 bzw. 2/3?
Die wird i. d. R. nach der Wohnfläche umgelegt. Ebenso andere verbrauchsunabhängige Nebenkosten, wenn vertraglich nicht anders vereinbart.
Ob Du überhaupt Nebenkosten auf den Mieter umlegen und Abrechnen kannst kommt auf die, hoffentlich wirksame, vertragliche Vereinbarung an.
Denn keine oder keine wirksame Vereinbarung dazu - keine Umlage.
Abschließender Rat, werde Mitglied bei Haus & Grund. Da wird Dich in Sachen Wohneigentum und Vermietung geholfen.
den wartungsanteil kannst du umlegen
den tausch nicht
ja, über wohnfläche
den wartungsanteil kannst du umlegen
Vorausgesetzt es gibt eine wirksame vertragliche Vereinbarung dazu.