Muss ich als Mieter jährliche Wartungen selbst beauftragen?
Ich wohne zur Miete im Altbau, in der Wohnung befinden sich Warmwasserboiler und Nachtspeicherheizung. Diese Anlagen müssen jährlich gewartet werden. Unabhängig wer die Kosten dafür trägt,
wer ist für die Beauftragung einer Fachfirma zuständig?
5 Antworten
Für die Beauftragung ist der Vermieter zuständig.
Die kosten kann er aber umlegen, wenn vertraglich vereinbart.
Nein, in der Regel macht dies die Hausverwaltung oder der Vermieter. Die tragen auch die Kosten. Diese Nebenkosten kann der Vermieter wieder von der Steuer absetzten.
WW-Boiler wird mit Gas beheizt?
Nachtspeicheröfen sind in der Regel elektrisch betrieben und unterliegen keiner Wartungspflicht.
Grundsätzlich der Vermieter.
... außer dies wurde Dir z.B. im Mietvertrag übertragen.
Vereinbaren kann man vieles, so z.B. auch die Straßenreinigung
Danke für die Antwort.
Zitate aus dem Mietvertrag bezüglich dazu:
Die Wartung und Reinigung erfolgen jährlich.
Dieser muss einmal im Jahr von einer Fachfirma gereinigt und gewartet werden.
Ich würde daraus nun keinen Auftrag lesen, möglicherweise aber eine -Beobachtung mit Meldung an den Vermieter falls das nicht erfolgt.
Ansonsten würde dieser Hinweis keinen Sinn ergeben.
(meine Meinung)
unabhängig wer es beauftragt, halte ich eine jährliche Wartung absolut für überflüssig. Beim Boiler reicht es alle 5 Jahre bei hartem Wasser, bei weichem sogar alle 10 Jahre. Nachtspeicher Öfen kann man selber aussaugen. Da will wohl der Vermieter seinem Kumpel der eine Wartungsfirma hat etwas zukommen lassen
... was unwirksam wäre, das kann nicht übertragen werden.