Muss ich als Mieter jährliche Wartungen selbst beauftragen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Für die Beauftragung ist der Vermieter zuständig.

Die kosten kann er aber umlegen, wenn vertraglich vereinbart.

Nein, in der Regel macht dies die Hausverwaltung oder der Vermieter. Die tragen auch die Kosten. Diese Nebenkosten kann der Vermieter wieder von der Steuer absetzten.

WW-Boiler wird mit Gas beheizt?

Nachtspeicheröfen sind in der Regel elektrisch betrieben und unterliegen keiner Wartungspflicht.

Grundsätzlich der Vermieter.

... außer dies wurde Dir z.B. im Mietvertrag übertragen.

Renick  16.09.2021, 21:40
außer dies wurde Dir z.B. im Mietvertrag übertragen

... was unwirksam wäre, das kann nicht übertragen werden.

GutenTag2003  16.09.2021, 21:50
@Renick

Vereinbaren kann man vieles, so z.B. auch die Straßenreinigung

rina297 
Beitragsersteller
 16.09.2021, 20:29

Danke für die Antwort.

Zitate aus dem Mietvertrag bezüglich dazu:

Die Wartung und Reinigung erfolgen jährlich.

Dieser muss einmal im Jahr von einer Fachfirma gereinigt und gewartet werden.

GutenTag2003  16.09.2021, 20:52
@rina297

Ich würde daraus nun keinen Auftrag lesen, möglicherweise aber eine -Beobachtung mit Meldung an den Vermieter falls das nicht erfolgt.

Ansonsten würde dieser Hinweis keinen Sinn ergeben.

(meine Meinung)

unabhängig wer es beauftragt, halte ich eine jährliche Wartung absolut für überflüssig. Beim Boiler reicht es alle 5 Jahre bei hartem Wasser, bei weichem sogar alle 10 Jahre. Nachtspeicher Öfen kann man selber aussaugen. Da will wohl der Vermieter seinem Kumpel der eine Wartungsfirma hat etwas zukommen lassen