Muss ich als Vormieter die Heizungswartung noch zahlen obwohl Nachmieterin zum Prüftermin schon in der Wohnung wohnt?
Ich habe heute eine Rechnung zur Wartung & CO-Messung der Heizung meiner alten Wohnung bekommen.
Aus der betreffenden Wohnung bin ich am 01.10.2016 ausgezogen. Taggleich zog auch meine Nachmieterin ein.
Scheinbar war die Wartung der Heizung 10/16 fällig. Muss ich die Rechnung nun zahlen, obwohl ich gar nicht mehr in der Wohnung wohne und die Wartung auch nicht in Auftrag gegeben habe? Die Rechnung wurde von meiner Nachmieterin mit Unterschrift abgenommen.
[Falls relevant: Ich bin einen Monat vor Kündigungsfrist ausgezogen jedoch hat meine Vermieterin mir die Kündigung zum 01.10.2016 bestätigt. Der neue Mietvertrag meiner Nachmieterin begann wohl am 01.11.2016
Auszug aus meinem alten Mietvertrag: § 24 Vereinbarungen über besondere Einrichtungen Als besondere Einrichtungen gelten: Zentrale Heizungsanlagen, Etagenheizungen [...] II. Etagenheizung Die Etagenheizung dient ausschließlich der Versorgung einer Wohnung mit Wärme. Sie wird vom Mieter eigenverantwortlich auf dessen Kosten betrieben. Der Mieter trägt die Kosten der Reinigung und Wartung der Etagenheizung als Betriebskosten gemäß § 4 Ziffer 2 des Mietvertrages. Die Beauftragungen dieser Arbeiten ist Sache des Vermieters. Hierzu gehören die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch einen Fachmann sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissonsschutzgesetz.]
6 Antworten
Der Mietvertrag entscheidet hier. Der Vermieter beauftragt die Heizungsfirma mit der Wartung und bezahlt als Auftraggeber die Rechnung. In der BK-Abrechnung des Abrechnungszeitaumes erscheint die Rechnung zeitanteilig für den Mieter und damit bezahlt der Mieter über die Abrechnung der BK an den Vermieter und nicht an die Heizungsfirma.
Also Rechnung zurück an die H-Firma mit Vermerk : Nicht zuständig.
Du bräuchtest bei Jahresturnus nur anteilig nach deiner Mietzeit die Kosten tragen (also 9/12, 3/12 die Nachmieterin).
Wer hat den Schornsteinfeger beauftragt? Wohl der Vermieter. Im Mietvertrag steht auch, dass die Wartungskosten über Betriebskosten abgerechnet werden. Also muss/kann dass dein Ex-V. in der Abrechnung für 16 anteilig dir und deinem Nachmieter berechnen.
Die Rechnung des Handwerkers nicht annehmen, sondern zurückweisen mit dem Hinweis, er möge sie dem Auftraggeber zustellen.
Muss ich als Vormieter die Heizungswartung noch zahlen obwohl Nachmieterin zum Prüftermin schon in der Wohnung wohnt?
Ja. Es ist vereinbart, dass dem M die Wartungskosten der Etagenheizung n. BertrKV anfallen, die alljährlich vermieterseits veranlasst wird.
Die Wartung ist alljährlich im Oktober fällig, unabhängig davon, wann sie durchgeführt würde.
Deine Kostentragung berechnet sich danach, was bestimmt wäre.
Für die in 2016 bist du als umlagefähige Betriebskostenart zu 9/12 heranzuziehen, weil sie für den Abrechnungszeitraum 2016 durchgeführt wurde. Dein VM trägt 1/12, sofern er deinem vorzeitigen Auszug im Oktober zustimmte und der Nachmieter 2/12 ab seinem Mietbeginn November.
Wenn allerdings zulässigerwesie geregelt wäre, dass die Warztungsrechnung nicht über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet, sondern direkt vom M zu tragen wäre, zahlst du sie auch vollständig. Dann viel Glück mit dem anteiligen Erstattungsanspruch gegenüber VM und NM.
Hast du deinem Vormieter eigentlich seinerzeit etwas zurückgezahlt, der dich mit seiner letzten Wartung monatelang vom Wartungskosten freihielt, die er voll berappen durfte?
G imager761
Und zum Vormieter:
An den Vormieter habe ich nichts zurück gezahlt. Ich zog im Juli in die Wohnung ein und lies im Januar eine Wartung durchführen, weil im Einzugsjahr eine Wartung fällig war, die aber scheinbar nicht stattgefunden hatte.
Doch. Wartungskosten sind für den Abrechnunsgzeitraum aufgewendet zu tragen, auch wenn die Forderung (Rechnung) darüber später entstand, Rechtsgrung Abflussprinzip.
Es liegt hier in der Natur der Sache, dass man nur ausnahmsweise damit auch ein ganzes Zwölfmonatstintervall seiner bezahlten Wartungskosten 2016 voll abwohnt.
Ebensowenig Schönheitsreparaturen ersetzt bekommt, die nach Abnutzung durch längere Mietzeit als fällig angemahnt erbracht wurden oder seine Neudekorierung, weil man sich mit der angemieten Rauhfasertapete nie anfreunden konnte, dann aber kurz darauf eine andere Wohnung anmieten wollte oder mußte.
Der Nachmieter hat mit all dem herzlich wenig am Hut und zahlt ebengleich seine Wartung für 2017, selbst wenn er Ostern wieder auszieht.
G imager761
Also...Ich gestehe,dass ich es nicht weiß...Aber da die Wohnung zwischen Oktober und November nicht vermietet war,( zumindest nicht offiziell) die Wartung aber im Oktober stattfand....Könnte es da vielleicht sein,dass es eigentlich in dem Fall deine Vermieterin übernehmen muss...Und sie sich drücken will?...Ich würde mal beim Mieterschutzbund fragen...Falls du da drin bist...Deine Nachmieterin ist ja offiziell erst am 01.11 eingezogen...war zwar in der Wohnung...Ist dann aber auch nicht dafür zuständig...oder versteh ich was falsch?
Die Wartung fand laut der Rechnung der Heizungsfirma am 06./12.01.2017 statt.
Ich muss irgendwo noch einen schriftlichen Nachweis der Nachmieterin haben, dass sie die Wohnung zum 01.10 übernimmt, aber jetzt auf die schnelle konnte ich den handschriftlichen Wisch natürlich auch nicht finden. :/
Im Mieterschutzbund bin ich leider nicht. Ich bin nun Student und hab natürlich auch keine 100 Euro für den Mieterschutzbund oder die +80 Euro für die Heizungsrechnung über.
Die letzte Wartung die ich habe machen lassen war am 4.11.2015. 1x im Jahr muss man sie doch machen lassen... also wäre ich doch theoretisch selbst mit dem Auszug am 31.10.2016 voll im Soll gewesen, oder nicht?
Ja...Das seh ich eigentlich auch so...Du könntest mal bei der Verbraucherschutzzentrale nachfragen...Das kostet nichts😊...Was anderes fällt mir sonst nicht ein...ode4 Öra (Öffentliche Rechtsauskunft)...Weiß aber nicht,ob es die in deinem Ort gibt
Mein Gedankenansatz klingt doch eigentlich logisch...finde ich...lass dich nicht übers Ohr hauen😅
Du mußt die Wartungskosten anteilig für Deinen Nutzungszeitraum im Abrechnungszeitraum tragen.
Ob die Kosten nun in deinem Nutzungszeitraum entstanden sind oder danach ist egal.
Ich habe heute eine Rechnung zur Wartung & CO-Messung der Heizung meiner alten Wohnung bekommen.
Von wem?
Aber ist das doch ungerecht....? Die letzte Wartung fand am 04.11.2015 statt,die er auch bezahlte,diese Wartung für Oktober/Novemver fand im Januar statt...wieso muss er die jetzt auch noch bezahlen...obwohl er dort nachweislich nicht mehr wohnte?😓
Die Wartung ist einmal jährlich zu machen und sollte für einen reibungslosen und sauberen Betrieb der Heizungsanlage übers ganze Jahr sorgen. Deshalb sind die regelmäßigen Wartungskosten zeitanteilig auf die jeweiligen Bewohner aufzuteilen, wobei natürlich für Leerstandszeiten auch der Vermieter mit eingebunden wird.
Von der Heizungsfirma.
Dann schick die Rechnung mit dem Vermerk das Du den Auftrag nicht erteilt hast zurück, fertig.
Ich habe jedes Jahr die Rechnung, über die Wartung der Therme, vollständig direkt an die Gas-Heizung-Sanitär-Firma gezahlt.
Was ich allerdings nicht verstehe: Angenommen ich wäre im Juni ausgezogen, dann hätte man mir doch auch nicht ein halbes Jahr später noch ne Rechnung über ne Wartung zuschicken dürfen. Das kann ja nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein?!