Entkalkungsanlage in Nebenkosten umlagefähig?
Hallo,
wir haben dieses Jahr in unser Haus auf unsere Kosten eine Wasserenthärtungsanlage einbauen lassen. Jetzt meine Frage: Dürfen die Kosten für die Entkalkungstabletten (ca. 8EUR im Monat) und die jährliche Wartung in der Nebenkostenabrechnung unserer Mieter umgelegt werden?
Falls ja, nach was? Nach Wasserverbrauch?
MfG
3 Antworten
was für eine entkalgungsanlage ist das??? wenn das so ein pseudo wunder magnetfeld apparatur ist wirst du auf den kosten sitzen bleiben
oder müssen die mieter neuerdings dafür aufkommen wenn der vermieter über den tisch gezogen wird?
ist nicht böse gemeint... aber auf dem markt gibt es mehr müll und humbug als wirklich funktionierende geräte
Vielen Dank für die Deine Antwort, allerdings war das in keinster Weise eine Antwort auf meine Frage....
§ 2 Betriebskostenverordnung
.2. die Kosten der Wasserversorgung,
hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;
Also die jährliche Wartung und die Tabletten.
Nebenkosten werden so umgelegt wie vertraglich vereinbart.
Ist nichts vereinbart müssen sie nach Wohnfläche umgelegt werden.
Es sind doch vertrag die Kosten der Wasserversorgung vereinbart?
Wenn ja, die Kosten der Aufbereitungsanlage, hier Entkalkungsanlage, gehören dazu.
Aber ist es nicht unlogisch etwas was mit Wasser zu tuen hat nach Wohnfläche umzulegen?
Jein. Ist aber gesetzlich so vorgeschrieben wenn kein anderer Umlageschlüssel vereinbart ist.
So einfach kann man nicht alles auf die Mieter umsetzten, da gibt es schon bestimmte Regeln, wo die jetzt stehen weiß ich nicht aber die gibt es, sonst könntest du auch im Haus einen Kiosk aufmachen, und für alle Produkte , die deine Mieter einkaufen Nebenkosten einziehen, weil sie sich den Weg zu nächsten Supermarkt sparen :)),
da gibt es schon bestimmte Regeln, wo die jetzt stehen weiß ich nicht
Warum antwortest Du dann?
... was für ein Qutasch.
Vielen Dank. Endlich eine Antwort, mit der ich was anfangen kann.
Das heißt, ich kann das auch auf Wohnfläche umlegen, wenn ich im Mietvertrag nie etwas über die Enthärtungsanlage vereinbart habe? (Bei Erstellung des Mietvertrages war die Enthärtungsanlage noch nicht installiert)
Aber ist es nicht unlogisch etwas was mit Wasser zu tuen hat nach Wohnfläche umzulegen? Sollte es nicht nach tatsächlichen Wasserverbrauch gehen?