Muss ich als Mieter die jährliche Heizungswartung selbst beauftragen?

5 Antworten

Bei Gasthermen IN der Wohnung, musst du einen Monteur bestellen. Bei einer Sammelheizung, die das ganze Haus versorgt, übernimmt das der Vermieter bzw. die Hausverwaltung...

In der Regel kümmert sich der Hauseigentümer darum, weil der Heizungsmann dann einmal für alle Wohnungen im Haus nur einmal anfahren muss, was dann auch für alle günstiger sein sollte. Am besten rufst du deinen Vermieter an und fragst nach! Oder du rufst bei der Firma an und fragst ob schon ein Termin für deine Wohnung gemacht wurde.

anitari  26.11.2013, 13:02

Am besten rufst du deinen Vermieter an und fragst nach!

In rechtlichen Sachen die Gegenpartei um Rat fragen ist so ungefähr das Dümmste was man machen kann.

"Gasdurchlauferhitzer bzw Gasthermen und Gasheizgeräte werden mindestens einmal im Jahr von einer Fachfirma auf Kosten des Mieters gewartet und gereinigt."

Das heißt lediglich das Du die Kosten tragen mußt.

Die Wartung beauftragen muß der Vermieter.

Das kann er auch nicht per vertraglicher Vereinbarung abwälzen!

nein sowas ist vermietersache, wenn nicht expliziet anders im mietvertrag vereinbart

Sheddy1981 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 12:01

"Gasdurchlauferhitzer bzw Gasthermen und Gasheizgeräte werden mindestens einmal im Jahr von einer Fachfirma auf Kosten des Mieters gewartet und gereinigt."

Das ist der Vertragszusatz. Aber wer muss nun beauftragen, zahlung ist ja klar.

Sheddy1981 
Beitragsersteller
 26.11.2013, 12:26
@redsunsheep

Eine Vertragsklausel zur Themenwartung darf den Mieter nicht verpflichten, selbst einen Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen abzuschließen (BGH, Urt. v. 15.05.1991 – VIII ZR 38/90). Das ist und bleibt Aufgabe des Vermieters. Die Klausel ist komplett unwirksam. Die Wartungskosten muss der Vermieter dann grundsätzlich selbst bezahlen.

Danke Dir, das sagt glaub ich alles. Bezahlen auf jeden Fall, beauftragen nein.

Bist Du Mieter eines Hauses? Dann bist Du ggf. (Mietvertrag!) selbst zuständig.