Ist der Mieter zum Nachweis der der Heizungswartung verpflichtet?
Wenn der Mieter laut Mietvertrag zur Organisation der jährlichen Heizungswartung verpflichtet wurde, ist er dann auch verpflichtet das nachzuweisen? Wenn er die Wartung nicht durch eine Firma, sondern privat machen lässt, hat er ja kein Protokoll dazu. Kann der Vermieter trotzdem einen Nachweis verlangen?
5 Antworten
Ja, der Mieter ist verpflichtet, das nachzuweisen. Wie sonst hätte der Vermieter die Möglichkeit, nachzuprüfen, ob der Mieter seiner Verpflichtung nach kommt?
Was genau steht denn dazu im Vertrag?
Mal angenommen das was im Vertrag steht ist wirksam, die Heizung geht kaputt wegen nicht durchgeführter oder nicht fachgerechter Wartung ...
Dann hat der Mieter die A...karte, um es mal ganz deutlich zu sagen.
Normalerweise ist es so das der Vermieter die Wartung durch eine Heizungsfirma durchführen läßt und die Kosten, wenn vertraglich vereinbart, auf den Mieter umlegt.
Wenn der Vermieter für die Wartung bezahlen soll, kann er einen Nachweis verlangen. Er kann auch einen Nachweis verlangen, wenn er den ordnungsgemäßen Zustand der Heizung prüfen will.
Wieso ist der Mieter für die Heizungswartung zuständig???
Eigentlich ist das ja Sache des Vermieters. Falls er aber vielleicht weit weg wohnt und Dich damit beauftragt hat, musst Du es auch von einer Fachfirma machen lassen und die Wartung und die Kosten belegen.
eigentlich ist diese warrtung sache des vermieters , nicht des mieters
dann muss der mieter auch nachweisen das die heizung gewartet wurde !!!
Wenn der Mieter sich aber durch den Mietvertrag dazu verpflichtet hat...