Durchführung der Thermenwartung vor Auszug
Hallo, mein Freund und ich sind am 1.10.12 in unsere Wohnung eingezogen. Direkt im ersten Monat wurde dann eine Thermenwartung durchgeführt, die wir zahlen mussten. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter diese Wartung einmal im Jahr durchführen lassen muss. In 2013 haben wir dies ebenfalls getan. Dieses Jahr haben wir nun zum 31.10.14 gekündigt.
Der Vermieter will jetzt, dass die Wartung auf unsere Kosten durchgeführt wird! Ich denke mir jedoch, dass wir schon 2012 die Kosten getragen haben, obwohl es theoretisch ja auch der Vormieter hätte machen können. Außerdem steht ja auch nicht im Vertrag, dass die Wartung z.B. jedes Jahr im Oktober durchgeführt werden muss!
Kann der Vermieter das wirklich von uns verlangen?
4 Antworten
Vermutlich hat der Vormieter die Wartung ebenfalls bezahlt und vermutlich wird der Nachmieter auch zur Kasse gebeten. Zumindest sollte man das mal nachprüfen, ggf. in dem man irgendwie versucht, Kontakt mit den Leuten aufzunehmen.
Du hast mich falsch verstanden. Natürlich ist die Wartung nur einmal jährlich durchgeführt und von der Wartungsfirma berechnet worden. Mein Gedanke war, dass der Vermieter sich die Kosten dafür jeweils einmal vom Vormieter und einmal vom aktuellen Mieter zurück erstatten läßt. Es gibt Leute, die mit solchen Methoden arbeiten....
Außerdem steht ja auch nicht im Vertrag, dass die Wartung z.B. jedes Jahr im Oktober durchgeführt werden muss!
Kann der Vermieter das wirklich von uns verlangen?
Selbstverständlich kann er das, sobald 12 Monate nach der vorherigen Wartung verstrichen wären.
Nichts anderes meint "dass der Mieter diese Wartung einmal im Jahr durchführen lassen muss", nämlich alljährlich, also nach Ablauf eines jeden 12 Monatszeitraums :-O.
Und dem Nachieter wird er das ganz sicher nicht als Einzugsüberraschung übergeben wollen :-O
G imkager761
Im Grunde gibt es zweierlei Möglichkeiten:
Entweder der Vermieter legt den Betrag für die Wartung im jeweiligen Abrechnungsjahr zeitanteilig um. Angenommen, Abrechnungsjahr ist Kalenderjahr, dann hättet ihr im Jahr 2012 nur den Anteil für 3 Monate zu bezahlen gehabt. Demzufolge für 2014 für 10 statt für 12 Monate.
Oder der Vermieter hat Euch die Rechnung von 2012 komplett zahlen lassen, genauso wie die von 2013. Die von 2014 darf er Euch demzufolge nur mit einem Zwölftel des Betrages belasten (Anteil Oktober 2014). Zwei Monatsanteile muss er dann auf den neuen Mieter in der Jahresabrechnung 2014 auflasten und 9 Monatsanteile in der Jahresabrechnung für 2015.
Er darf weder doppelt kassieren, noch Euch das auflasten, was Vor- oder Nachmieter nicht bezahlt haben.
Die Wartung der Therme gibt der Vermieter in Auftrag, bezahlt zunächst die Wartung und kann, wenn mietvertraglich vereinbart, die Kosten der Wartung auf den Mieter umlegen. Das wird in der Abrechnung der Nebenkosten zu dokumentieren sein. Die Abrechnung der Nebenkosten für den 12-monatigen Abrechnungszeitraum solltet ihr abwarten. Wenn dieser Zeitraum dem Kalenderjahr folgt, dann sind die Kosten um 1/6 zu mindern, weil ihr kein volles Jahr in der Wohnung gewohnt habt. Wird das nicht berücksichtigt, kannst du gegen die Abrechnung im Bereich H-Wartung Widerspruch einlegen.
Wieso sollt Ihr die Wartung durchführen? Das ist nicht die übliche Vorgehensweise. Steht das aber explizit so im Vertrag, dann gilt diese Vereinbarung.
Also die Wartung wurde bisher auch in unserer Anwesenheit durchgeführt und an der Therme ist ersichtlich, dass es auch nur einmal im Jahr gemach wird... (Die Firma unterschreibt da jedes Jahr)