Heizungswartung bei Einzug?
Wir sind gerade in ein Haus zur Miete eingezogen. Dass wir für die Heizungswartung zuständig sind ist soweit okay, aber es gibt angeblich keinen Nachweis darüber, ob und wann die letzte Wartung erfolgt ist. Das Haus stand seit November 2012 leer.
Wie sieht das rechtlich aus, gibt es einen bestimmten Zeitraum, in dem die Wartung erfolgen muss?
4 Antworten
Ich sehe das so - ab eurer Übernahme seid ihr dafür verantwortlich, dass die Heizungsanlage im vorgeschriebenen Turnus gewartet wird. Ob das nun direkt nach Einzug oder erst am Ende des 1. Jahres nach Einzug ist sollte eigentlich keine Rolle spielen. Sollten zusätzliche Kosten auf Euch zukommen, weil die Anlage in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, dann habt ihr sicherlich Ansprüche gegen den Vermieter.
Am ehesten kann dir darüber die Wartungsfirma, die die Anlage betreut, Informationen geben.
Ich weiß nicht, wie du zu deinem Vermieter stehst, aber für mich ist bei solchen Angelegenheiten immer der erste Weg das Gespräch mit den Beteiligten. Du kannst das jetzt aus 2 Sichten betrachten: zahlt er die Wartung hast du ein halbes Jahr die Wartung nicht bezahlt und umgekehrt genauso.
Demnach wäre mein Vorschlag, dass ihr euch die Kosten teilt und die Heizung gemäß Wartungsvertrag umgehen richten lasst.
Mündlich ist so eine Sache mit dem Vermieter, da er sich bisher an nichts gehalten hat, was er zugesagt hatte. Aber grundsätzlich eine faire Lösung, die reinen Wartungskosten zu teilen. Das kann man ja auch schriftlich angehen. Sollten Zusatzkosten durch sein Versäumnis entstanden sein, zahlt er die natürlich allein.
Vielen Dank :-)
In den Fall, sicher der beste Weg alles schriftlich festzuhalten. Dann bist du, wie fast überall, auf der sicheren Seite und hast im Streitfall was zur Hand.
Alles Gute und viel Spaß im neuen Haus
Danke schön ;-)
gerne und danke für den Stern:-)
grundsätzlich hätte die Wartung stattfinden müssen, auch wenn es leer stand. Das ist nun mal so. Hinweise darauf findest du dann in der Heizung an Aufkleber an der Heizung selber.
Es wird wohl so kommen und stattfinden, das im Laufe des Jahren bzw. bei Beginn der Heizuperiode der Schonrsteinfeger auftauchen wird.
Nein, da gibt es keine gesetzliche Vorgabe für die Wartung - nur für die Abgasmessung durch einen Schornsteinfeger. Wenn der was findet, muss man was an der Heizung machen lassen. Also mach dir keine Sorgen, sondern das, was im Vertrag steht.
Wir lassen unsere Heizungsanlage vor der neuen Heizperiode überprüfen...Okt/Nov.......
gute Idee ;-) jetzt weiß ich, dass die Anlage im Januar 2011 installiert wurde und wohl das erste Mal im Januar 2013 hätte gewartet werden müssen.
Und nun? warte ich bis Januar 2014 oder lasse ich sie jetzt machen und sichere mich bei evtl. schon aufgetrenen "Schäden" ab?