Jährliche Entkalkung des Elektroboilers - Kosten beim Mieter?
Hallo! Mein Vermieter verlangt ein Wartungsprotokoll über die jährliche Entkalkung des Elektroboilers - die Kosten von knapp 200 Euro soll ich tragen. Sollte ich die Wartung nicht durchführen, weist er mich darauf hin, dass entstehende Folgeschäden an mich weiterbelastet werden. In meinem Mietvertrag steht: “Der Mieter hat auf eigene Kosten regelmässig Entkalkungen am Elektroiler, an Wasserhähnen und am WC-Spülkasten vorzunehmen.” Ist dies zulässig? Vielen Dank für Euren Rat!
6 Antworten
Es ist Sache des Vermieters, Wasserboiler im funktionstüchtigen Zustand zu halten, also Wartungsvertrage abzuschließen. Er kann allerdings die Wartungs- und Reinigungskosten für die Boiler in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegen, aber nur die Wartungskosten ohne evtl. Reparatur. Es könnte also evtl. für dich besser sein, eine Wartungsfirma selbst auszusuchen und Preise zu vergleichen. Der Vermieter nimmt vielleicht einfach eine Firma - ohne die Preise zu vergleichen, weil er sie ja nicht zahlt!
Eine Reparatur würde in die Rubrik Kleinreparaturen (Gegenstände "mit häufigem Zugriff des Mieters") gehören, hier müsste im Mietvertrag eine Klausel sein, bis zu welchem Höchstbetrag der Mieter Kleinreparaturen zahlen muss. Ist diese Höchstgrenze pro Einzelfall z. B. 75 Euro, der Rechnungsbetrag für die Reparatur ist aber 200 Euro, dann muss der Mieter nichts zahlen (auch keinen Anteil von 75 Euro).
Ja, das ist zulässig. Du benutzt das Ding ja. Der Vermieter kann sich auch selbst um die Wartung kümmern, allerdings kann er die Kosten hierfür auf dich umlegen.
Rexhtlich gilt: Der VERmieter muss die Wohnung instand halten und darf nur kleine Reparaturen (bis 100€) auf die Mieter abwälzen. §535 im BGB.
Vielen Dank! Heisst das wenn er's auf die NK umlegt darf die Wartung auch 200Euro betragen?
Ja, dann wären es 200€ geteilt ducht 12 Monate und somit Teil der fixen Nebenkosten.
Ok - danke!
So einfach wie sich Dein Vermieter das macht geht das nicht.
Er muß eine Wartung in Auftrag geben und die Kosten tragen.
Nur wenn vertraglich vereinbart darf er diese als Nebenkosten umlegen.
Außerdem muß er nachweisen das jährliche Entkalkungen notwendig sind.
Hier mehr Infos http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/boiler.htm
@anitari: Das kommt tatsächlich auf den Mietvertrag an.
Ist festgelegt, dass sich der Mieter um die jährliche Wartung selbst kümmern muss, dann kann er den Nachweis über die Durchführung fordern. Die Wartung geht dann natürlich auch zu Lasten des Mieters.
Einen ganz herzlichen Dank! Da ich den Mietvertrag ja unterschrieben habe, vermute ich dass dies als ‘vertraglich vereinbart’ gelten würde und ich die Kosten daher in der Tat tragen müsste, oder? (wenn auch erst später durch ein Umlegung auf die NK) Weisst Du zufällig wie ein Nachweis, dass die Entkalkungen tatsachlich nötig sind, aussehen müsste? Wenn der relativ leicht zu erbringen ist, z.B. durch die Firma die die Wartungen durchführt, lohnt es sich vermutlich nicht, ihn einzufordern… Vielen Dank noch einmal!
Eh ich wieder Schelte einfange, meine Aussage bezieht sich auf einen Formularmietvertrag.
Unterschrieben ist aber Gültig.
Ach Dackelmann, Du solltest inzwischen gelernt haben das das bei Wohnraummietverträgen auch anders (unwirksam) sein kann. Und wenn 3 x unterschrieben.
Ja das ist schon zulässig.Aber nicht notwendig.Ich habe mein Haus vor 15 Jahren gekauft,und den Beuler noch nicht einmal entkalkt.Er geht immer noch.Damit habe ich mir nach _Eurer Berechnung 3000 Euro erspart.So ein beuler kostet nicht mehr als 600 Euro.Den Mietvertrag hätte ich nicht unterschrieben.Hast Du den Mietvertrag unterschrieben,wirst Du es machen müssen.Vorher nachdenken spart viel Geld.
anders sähe es aus, wenn dies Teil der Nebenkosten wäre.