Kann ich mich selbst aus dem Grundbuch löschen lassen?
Hallo ihr.
Ich möchte gerne wissen ob ich mich selbst aus dem Grünbuch löschen kann?
kurz um: ich hab 2011 nach dem Tod meines Vaters 1/3 von unserem (abbezahlten) Haus geerbt. Die anderen teile gehören meiner leiblichen Mutter (1/2 vom Haus) und die restlichen Teile gehören je meinen halb Brüdern aus der 1. ehe meines Vaters.
momentan lebe ich mit meiner Mutter und ihrem neuen Freund in diesem Haus.
Komme leider absolut nicht mit denen klar. Finde leider selbst keine eigene Wohnung (ich bin 23 Jahre alt und stehe mehr oder weniger fest mit beiden Beinen im Leben).
da die familiäre Geschichte leider sehr negativ ist möchte ich am liebsten nen cut machen und ein neues Leben Ohne auch nur ein „Familienmitglied“ starten.
somit möchte ich auch nichts mehr mit dem Haus zutun haben. (Ich weis viele würden jetzt sagen bist du blöd Kapital bla bla) ja ich bin mir sicher ich möchte NICHTS mehr mit dieser Familie zutun haben.
Zurück zu den Frage(n) :
- kann ich mich selbst beim Notar raus löschen lassen?
- wenn ja wie?
- was würde das in etwa kosten ?
- wie werden diese Kosten berechnet? Größe alter vom Haus oder?
- Wer trägt die Kosten ? Ich nehme an ich?
- werden meine Mutter und Brüder darüber informiert ?
vielen Dank für die Antworten.
6 Antworten
Einfach Deinen Namen aus dem Grundbuch löschen ist nicht möglich.
Du kannst Deinen Anteil am Haus an Deine Mutter oder Deine Halbbrüder verschenken. Aber das solltest Du Dir sehr, sehr genau überlegen.
Aber das solltest Du Dir sehr sehr genau überlegen. So kannst Du z.B. nicht ausschließen, dass Deine Mutter einmal pflegebedürftig wird und Du zu den Kosten ihrer Pflege herangezogen wirst. Und das selbst dann, wenn Du 40 Jahre keine Kontakt mehr mit ihr gehabt hättest. Selbiges gilt übrigens für Begräbniskosten.
Das ist nicht so einfach wie es aussieht. Die anderen müssen das natürlich annehmen, da ihnen dieser Teil nun gehört und damit eventuell zusätzliche Verpflichtungen eingehen (höhere Grundsteuer, evtl Renovierungspflicht bei Denkmalschutz...). Du kannst es einem übertragen für Null, aber da müssen beide zum Notar.
Evtl. möchte es aber jemand anderes (ein Kumpel von Dir z.B.). Da kommt es aber darauf an, ob du Deinen Teil veräussern darfst ohne die Zustimmung der anderen.
Du kannst das aber vorab beim Notar genau erfragen. Diese Auskunft kostet nichts.
"Für Null" meine ich den Verkaufspreis. Sorry wenns missverständlich war. Die Änderung im Grundbuch und der Notar kostet was: rund 1.000 EUR
Man kann sich generell nicht aus dem Grundbuch "löschen" lassen, man kann nur sein Eigentum auf jemanden übertragen und damit sein eigenes Eigentum verlieren. Als historischer Eigentümer wird man jedoch auf ewig im Grundbuch stehen bleiben.
In deinem Fall hast du den 1/2 Miteigentumsanteil deines Vaters (ich gehe davon aus, dass deine Eltern je zur Hälfte Eigentümer waren, da üblich, ändert aber nichts an der Rechtslage, wenn es nicht so sein sollte) am Hausgrundstück aufgrund Erbfall mit den weiteren Erben in Erbengemeinschaft erworben. Dieser Anteil gehört euch gemeinschaftlich. Der jeweilige Erbteil spielt hier erst einmal keine Rolle.
Daher hast du auch nur zwei Möglichkeiten:
Entweder du überträgst mit den weiteren Erben den 1/2 Anteil auf einen Interessenten. Dazu ist die Beurkundung eines entsprechenden Vertrages bei einem Notar und zum Eigentumsübergang die Eintragung im Grundbuch erforderlich.
Oder du überträgst deinen Erbteil auf einen Miterben. Der Vertrag dazu bedarf auch der notariellen Beurkundung.
Hier ist der Nachteil, dass du damit keinerlei Rechte mehr am Nachlass hättest, also auch abseits des Grundstücks.
Ich persönliche würde dir aber nicht empfehlen deine Beteiligung unentgeltlich aufzugeben.
Die Kosten für die Beurkundung und Eintragung im Grundbuch richten sich nach dem Grundstückswert bzw. Wert des Erbteils.
Meist wird vereinbart, dass die Kosten der Erwerber trägt. Beim Notar haften hilfsweise aber alle gesamtschuldnerisch und beim Grundbuchamt der Antragsteller.
Da deine Mutter und Bruder bei der Eigentumsübertragung mitwirken müssen, erfahren sie natürlich davon. Bei einer Erbteilsübertragung müssen nur du und der Erwerber mitwirken.
kann ich mich selbst beim Notar raus löschen lassen?
Das geht nur durch Eigentumsverzicht (herrenlos).
wenn ja wie?
da berät dich der Notar.
was würde das in etwa kosten ?
nach dem Wert des Objektes.
Wer trägt die Kosten ? Ich nehme an ich?
immer der der etwas beantragt.
werden meine Mutter und Brüder darüber informiert ?
selbstverständlich.
Der bessere Weg ist aber deinen Anteil an einen der anderen Eigentümer zu verkaufen oder zu verschenken.
- nein
- durch schenkung nur
- du bist nicht zu retten, du willst geld verschenken und noch dafür bezahlen, so dumm müsste ich mal sein
- wert des anteils, 1,5% ca
- der beschenkte, ansonsten schenke es der diakonie, die übernimmt dann die notarkosten
- du musst es verschenken
du kannst das eigentum nicht aufgeben, du musst es verschenken, der beschenkte muss es annehmen
schenke es besser mir, ich geb dir einen tausender und zahle den notar
und ich ärgere die miteigentümer nach kräften
*schmunzel
Du kannst es einem übertragen für Null, aber da müssen beide zum Notar.
Notarkosten fallen an,die man bezahlen muss.Worauf es da bei der höhe ankommt,weiß ich nicht.