Kann Sozialamt Erbe zurückfordern, wenn,..?
Hallo,
mein Vater hatte vor der Heirat ein Haus, dieses wurde vor 2 Jahren auf mich übertragen. Er hat lebenslanges Wohnrecht. Wäre es für das Sozialamt möglich wenn meine Mutter pflegebedürfig in ein Heim muss und die Sozialhilfe würde die Kosten hierzu zum Teil tragen, dass die Schenkung rückabgewickelt wird wegen Verarmung des Schenkers oder gilt meine Mutter diesbezüglich nicht als Schenkerin weil das Haus Eigentum des Vaters (bereits vor der Heirat) war.
Die 10 Jahres Grenze dürfte hierbei nicht gelten, da es nicht mein Vater ist der im Heim lebt?
Vielen Dank schonmal.
4 Antworten
Nein das Haus gehört dir , und man keine Schenkung so einfach rückgängig machen, vor allem wenn das Haus schon vor der Heirat deinem Vater gehörte...
Aber es kann sein, dass du für den Heimplatz zur Kasse gebeten wirst...
Das scheidet meiner Meinung nach aus wegen der aktuellen Gesetzesänderung und der 100.000€ Grenze. Entweder die Schenkung kann rückgängig gemacht werden oder ich kann alles behalten. Mein Vater hat ein lebenslanges Wohnrecht so dass die Schenkung so bleibt sollte er ins Heim müssen. Fraglich ist für mich nur die Mutter die aber eigentlich wie gesagt nie am Haus beteiligt war.
Zurück fordern kann nur, wer vorher Eigentümer war, deine Mutter war nicht Eigentümer des Hauses.
Nicht desto trotz werden dein Vater und du überprüft, inwieweit ihr zum Unterhalt verpflichtet seid. Die Einkommengrenzen hierfür liegen aber meines Wissens ziemlich hoch.
Auch der Ehegattenunterhalt richtet sich nach dem eigenen Einkommen, auch der Ehemann hat noch das Recht auf einen Selbstbehalt. Die Zahlen und die Berechnung kenne ich nicht.
Sofern hier das Sozialamt nach Prüfung des Einkommen zu einer Verpflichtung kommt: sollte man zunächst von den Rechtsmittel Gebrauch machen und zum Anwalt.
Als Erbe haftest du insoweit, dass du später evtl das Erbe nach der Mutter ausschlagen musst.
Dein Vater kann evtl dann zur Rückforderung aufgefordert werden, wenn er selbst auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Da mein Vater mehr leisten könnte hätte er das Gebäude nicht überschrieben?
Ist das in Ihrem Falle so ? Eine angemessene selbst genutzt Wohnimmobilie wäre nämlich gerade Schonvermögen, das er nicht einsetzen muss.
Das ist etwas komplizierter. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an und sofern das Sozialamt Schritte diesbezüglich unternimmt, wird man um eine Anwalt nicht herumkommen.
Die Rückforderung ist in §528 BGB geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html
Danach kann der Vater in der Tat das Geschenk zurückfordern, wenn er sonst der Unterhaltspflicht gegenüber seiner Frau nicht nachkommen kann. Insoweit ist man da nicht pauschal raus.
Er hat lebenslanges Wohnrecht.
Hier ist entscheidend, ob der Vater im Haus lebt, und ob das Haus als Schonvermögen zu werten ist bzw. wäre. Denn eine Überleitung auf das Sozialamt ist nur möglich, wenn das Geschenk dann tatsächlich für den Unterhalt eingesetzt werden müßte. Solange die Größe des Hauses angemessen ist und ihr Vater es selbst nutzt, muß Ihr Vater das Haus aber nicht verwerten.
wer war im Grundbuch eingetragen? deine Eltern Vater u. Mutter
bis zu 10 Jahren kann eine Schenkung bzw. der Restwert zurückgefordert werden.
Mutter stand nicht drin; auch da hält sich das Amt an dich;
Im Grundbuch nur mein Vater der keine Leistungen vom Sozialamt erhalten würde.
spielt trotzdem keine Rolle, das Amt kann sich an dich halten, wenn du mehr als 100.000€ als Jahreseinkommen hast. https://www.finanztip.de/elternunterhalt/#:~:text=Seit%20Januar%202020%20m%C3%BCssen%20sich%20Kinder%20erst%20ab%20einem%20Bruttojahreseinkommen,umfasst%20das%20gesamte%20Jahresbrutto%2DEinkommen.
Bin leider nicht so "reich".
Also mein Vater "haftet" ja aufgrund der Heirat unbegrenzt? Kann man hierbei einen Regressanspruch gegen mich als Erben sehen? Da mein Vater mehr leisten könnte hätte er das Gebäude nicht überschrieben?