Soll ich meine Frau nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen?
Hallo! Folgende Frage: Ich habe in meine Ehe (jetzt 7 Jahre) ein Haus mit eingebracht. Ich bin als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen. Nun würde ich gerne wissen, ob es sinnvoll ist, wenn ich meine Ehefrau nachträglich als Miteigentümerin eintragen lassen würde und wenn ja, wie dies vonstatten geht und welche Kosten auf mich zukommen würden. Damit würde ich gerne meine Frau vorsichtshalber absichern. Wir leben in Zugewinngemeinschaft und mein Haus ist komplett schuldenfrei. Wäre nett, wenn ich hierzu eine Antwort bekäme.
5 Antworten
wenn ich deine Frau wäre, würde ich sofort sagen: JA, JA, JA. Aber warum eintragen lassen? Wenn Dir was passieren sollte (hoffe ich natürlich nicht), erbt doch deine Frau (und evtl. Kinder). Also ist sie abgesichert. Wenn ihr euch aber doch mal trennen sollte: Dann gehört ihr die Hälfte vom Haus. Ich würde mich an einen Notar wenden und mich genau beraten lassen.
falls es wider erwarten zur trennung kommen sollte, dann heisst es Haus verkaufen, um deine Frau auszahlen zu können. Eventuell muß deine Frau auch Schenkungssteuer bezahlen. Gehe zum Notar
du kannst sie ja absichern in dem du ein Testament machst in dem deine Frau als alleinige Erbin des Hauses steht, so ist es bei einer Scheidung, nicht weg.
Wenn keine Kinder da sind, ist deine Frau doch sowieso Alleinerbin, da ist ein Grundbucheintrag eigentlich nicht nötig.
Denke auch mal darüber nach, falls ihr euch mal trennen solltet! Dann müsstest du ihr ihren Anteil auszahlen.
Wenn das dein Gewissen beruhigt kannst du ja eine Grundschuld in der Höhe der von ihr geleisteten Arbeiten eintragen lassen.
Der Wertunterschied des Hauses seit Ehebeginn unterliegt jedoch sowieso dem Zugewinn, wenn ich mich nicht irre!
Nochmals danke! Das stimmt! Wir leben ja im Zugewinn. Eine Frage hätte ich noch: Wie wäre der Fall, wenn ich plötzlich erkranken würde, sodass ich selber nicht mehr handlungsfähig wäre (z.B. Koma). Könnte meine Frau dann problemlos Entscheidungungen bezüglich meines Hauses treffen (z.B. Verkauf etc.)wenn sie nicht Miteigentümerin ist?
Da müsste sie eine Handlungsvollmacht von dir bzw. für dich haben. Ich kenne mich rechtlich gesehen in dieser Sache jedoch nicht richtig aus. Stell das doch mal als eigenständige Frage, vielleicht kommt ja eine gute Antwort.
Schau doch mal hier: http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-22939.html
Absichern kannst du deine Frau doch auch über ein Testament und/ oder eine Risikolebensversicherung.
Danke für die Antwort! Ein Testament haben wir schon verfasst, indem meine Frau Alleinerbin ist. Mich würde aber interessieren, ob es nicht auch moralisch angebracht wäre, wenn ich meine Frau ebenfalls mit eintragen ließe, da sie von Anfang an ebenfalls sehr viel Arbeit und Liebe in dieses Haus gesteckt hat. Sie hat niemals von mir verlangt, dass ich sie als Miteigentümerin eintragen lassen soll, aber ich weiß nicht, wie es mir gehen würde, wenn ich an ihrer Stelle wäre. Wie seht ihr das?