Hausbau Freundin mit ins Grundbuch schreiben -worauf achten?

4 Antworten

Wenn du von "ins Grundbuch eintragen" redest, dann vermutlich als Miteigentümer (50:50). Die Verteilung muss man sich natürlich bezüglich der aktuellen Einzahlungen (Geld und Arbeitswert) sowie der im besten Fall der gemeinsamen Zukunft der Verteilung der zukünftigen Aufwendungen für die Tilgung.

1.) Eine Eintragung im Grundbuch eingetragen erzeugen Nebenkosten von etwa 5% des Haus/Grundstückwerts. Entsprechend dem Anteil, der übertragen wird wird auf euch zukommen. Bei Übertragung in der Ehe fallen je nach Bundesland einige Posten weg. (z.B. die Grundsteuer). Ich gehe nicht davon aus, dass Eheähnliche LG dazu zählt.

2.) Wichtig ist, dass im Fall einer Trennung sie dann auch wirklich den Hausanteil ihr Eigen nennen kann. Falls sie auch tatsächlich 50% an dem Wert des Hauses haben soll, dann ist es ok, falls ihr Beitrag jedoch signifikant geringer war, wirst du im Falle einer Trennung und 50:50-Aufteilung ein Problem haben, weil ihr dann tatsächlich 50% an dem Haus gehören und ihr Schwierigkeiten bekommen könntet, wie es um den "Ausgleich" geht. Im Streit kann sie dann gerne 50% des Hauswertes von dir verlangen.

3.) Eine Grundschuld eintragen heißt ja nur, dass du Ihr etwas schuldest und das Haus als Pfand hast. Auch hier hätte sie relativ schnell im Streitfall die Möglichkeit dein Haus im schlimmsten Fall sogar zu verpfänden.

Also meine Freundin hat 50 000 Eigenkapital mit rein gebracht....ist halt schon viel Geld.... Klar teilen wir uns alle laufenden Kosten. Sie ist voll mit einbezogen und eigentlich ist es auch unser Haus- halt nur nicht im Grundbuch. Sie hatte damals Angst sich so zu verschulden....Aber jetzt denkt sie auch, sie hat viel mit eingezahlt und eigentlich wäre es nur fair wenn es uns auf beide läuft. Schon allein wenn mir mal etwas passieren sollte.... Grüße

Bleibe besonnen! Bringe in einen formlosen Schreiben die finanzielle Beteiligung (Gebäude, nicht Inventar) hervor. Arbeitsleistung ist ja mit ihrem "Wohnen" abgegolten. Sollte es ihr in den Kopf steigen sich nun doch mit einem anderem Mann es gemütlich zu machen, zahlst du ihren Anteil aus und fertig. Anderenfalls kann es passieren, das du die Schulden hast und mehr nicht. Das Haus mußt du verkaufen, da du ihren Anteil auszahlen mußt. und mit dem Rest du die Bank nicht mehr beruhigen kannst. Liebe macht blind!(vorerst) lese dazu auch hier im Forum das Leid solcher Menschen, welche sich trennen. Die Antwort von Hell11 ist auch viel wert. Jedoch würde ich die Arbeitsleistung nicht berechnen, da ja im Gegenzug auch gewohnt wird. (Ansonsten könntest du ja Miete verlangen wenn die täglichen Arbeiten im Haus gleich verteilt sind) ALLE Betriebskosten sind ja sowieso von beiden zu tragen. Bedenke auch deine Instanthaltungsrücklagen bei deinen Berechnungen. Eine schöne gemeinsame Zeit.

Rechne die Leistung die deine Freundin für das Haus erbracht hat aus und lasse das als Grundschuld ins Grundbuch eintragen, Kosten sind gering.

hawking42  07.11.2016, 15:44

Wenn sie einen Anteil am Haus haben soll, dann als Grundbucheintrag und nicht als Grundschuld eintragen. Mit einem Grundbucheintrag gehört ihr ein Anteil, mit der Grundschuld gehört ihr die Fähigkeit im Streit einfach mal eine Hauspfändung durchzuführen, auch wenn es sich bei der Grundschuld nur um einen Teil des Hauswertes handelt.