Noch nicht abbezahltes Haus. Trennung. Wird man ausbezahlt?
Folgende Situation: ein Ehepaar hat seit 11 Jahren ein Eigenheim (Haus), das noch nicht abbezahlt ist, und beide arbeiten und sind gleich an der Tilgung beteiligt.
Der Mann trennt sich, die Frau behält das noch verschuldete Haus.
Wird in dem Fall der Mann nicht entschädigt für die Kosten, die er 11 Jahre ins Haus investiert hat? Muss nicht die Ehefrau, die im Haus wohnen bleibt, für die eventuelle zurück liegende Kosten dem Ehemann zahlen? Logisch, er hat ja für seinen Anteil dort zu leben, bezahlt.
2 Antworten
Das gemeinsame Vermögen wird geteilt. Das Haus gehört hoffentlich beiden (d. h. beide stehen im Grundbuch). Also gehört auch nach der Scheidung das Haus immer noch beiden. Jetzt müssen die beiden sich einigen: Entweder zahlt derjenige, der noch drinwohnt, dem anderen dafür einen Mietanteil, oder einer verkauft dem anderen "seine" Hälfte (abzüglich der noch bestehenden Schulden), oder man verkauft das ganze Haus und teilt sich den Gewinn.
Wer wann wieviel bezahlt hat, ist dabei gar nicht der Punkt. Das wäre auch nicht anders, wenn nur die Ehefrau abbezahlt hätte und der Ehemann nichts beigetragen hätte. Das Haus hat jetzt einen Wert (abzüglich der Schulden), davon gehört jedem die Hälfte, wie von jedem anderen Wertgegenstand auch. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass das Ehepaar nicht vorher etwas anderes vereinbart hat, also vom ganz normalen Fall.
Die Ex hatte halt den besseren Anwalt. Wozu gibt es Scheidungsanwälte? Die müssen auch die Schulden vom Haus aufteilen. Wenn danach gefragt wird. Das hat dein Kumpel wahrscheinlich vergessen. Sonst würde er jetzt Miete von seiner Ex erhalten, oder sie hätte ihn auszahlen müssen.
Also er meint, er hat ihr die Entscheidung überlassen. Sie hat sich fürs Haus, also somit für das weitere abbezahlen des Hauses, entschieden. Er ist in eine Mietwohnung gezogen, Und meint, er hat nichts von den Kosten bekommen
Sie wohnt in seinem Haus. Wenn er dafür keine Miete verlangt, dann ist das seine Sache. Und im Scheidungsverfahren (wenn es denn dazu kommt) wird dann auch das Vermögen verteilt. Es gibt keine automatische Regelung. Das Haus gehört beiden. Wie gesagt, es ist eine Zugewinngemeinschaft. Da geht es nicht darum, wer wann was bezahlt hat. Sondern um den Wert des Vermögens jetzt.
Ich verstehe das jetzt mal so, dass die beiden nicht geschieden sind?
Der Wert des Hauses wird bei einer Zugewinngemeinschaft entsprechend geschätzt. Der Wer ist dann relevant und berücksichtigt auch Kosten die für die Instandhaltung, Sanierung usw. "genutzt wurden" da diese ja den Wert der Immobilie erhöhen. Ob das Haus bezahlt oder unbezahlt ist spielt grundsätzlich DAFÜR keine Rolle
Doch, sie sind geschieden. Icg sagte ihm: wenn du doch das verschuldete Haus deiner Ex Ehefrau überlassen hast, müsste sie doch deinen von dir schon bezahlten Anteil, wenn auch weniger, dich ausbezahlen? Wie gesagt, er verneinte