Steuerschulden, kann das Finanzamt noch ans Haus obwohl es nicht mehr im Eigenbesitz ist?

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Schenkungen unter nahen Angehörigen können nach dem Anfechtungsgesetz angefochten werden. Das heißt, dass das Finanzamt an das Haus rankommen kann. Ob die sich wegen 5.000 Euro die Mühe machen ist ne andere Frage...

Die Schenkung ist erst 2 Jahre her, davor hat es der Mutter gehört, die Steuerschulden sind wahrscheinlich noch etwas älter. Das FA hat Zugriff auf das Gebäude und wird notfalls eine Zwangshypothek eintragen lassen. Erst nach 10 Jahren wäre das meines Wissens nach nicht mehr möglich.

Schlafstrumpf 
Beitragsersteller
 02.12.2015, 14:00

soweit ich weiß , sind die steuerschulden erst nach der schenkung entstanden. könnte das relevant sein?

lohne  02.12.2015, 15:16
@Schlafstrumpf

Nein, das ist für das FA nicht relevant. Finanzämter sind "bösartig" wenn es um Steuerschulden geht. Erst 10 Jahre nach! der Schenkung wäre nichts mehr zu befürchten. Aber so....

Kommt darauf an. Erst einmal ist eine Zwangsversteigerung im Grundsatz nicht mehr durchführbar, da sie keine Eigentümerin mehr ist. Das Finanzamt könnte die Schenkung aber anfechten. Innerhalb welches Zeitraums und ob überhaupt, kommt auf die näheren Umstände an.

Sie können auf alle Fälle verlangen, dass die Mutter ein Darlehen aufnimmt, um die Steuerschulden zu bezahlen. Für den Rest bräuchte man mehr Details.

mepeisen  02.12.2015, 13:57

Nein, das können sie ausgerechnet nicht verlangen. Niemand kann gezwungen werden, Darlehen irgendwo aufzunehmen.

ErsterSchnee  03.12.2015, 14:04
@mepeisen

Seltsam. In den 20 Jahren, in denen ich beim Steuerberater gearbeitet habe, hat das Finanzamt immer eine Bescheinigung der Bank verlangt, dass keine weiteren Kredite gewährt werden können und deshalb die Steuerschulden nicht umgehend beglichen werden können und eine Stundung vonnöten ist. 

Dann war das wohl was anderes...

 

Die Schenkung ist noch keine 10 Jahre her und daher kann das Finanzamt auf das Haus noch zurück greifen.

Alternativ könnte die beschenkte Tochter natürlich auch einfach (mit dem Haus als Sicherheit) einen weiteren Kredit in Höhe der 5000 Euro aufnehmen und die Finanzamt-Schulden der Mutter bezahlen.