Kann man ein Grundstück, welches noch belastet ist, teilen?
Hallo dies ist meine erste Frage hier und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Eltern haben ein Haus mit einem großen Grundstück (1200qm) welches er in 3 teilen möchte. Ein Teil für ihn wo sein bebautes Haus steht und ein Teil jeweils für mich und meine Schwester, welches wir jeweils mit einem Einfamilienhaus bebauen möchten. Laut Bebauungsplan ist dies erlaubt. Die Immobilie ist in 9 Jahren abbezahlt. Bei Kauf der Immobilie war der Großteil des Grundstück Ackerland , im Laufe der zeit wurde es Bauland , somit stieg der Wert um ein 6 Faches. Das heißt im Grunde bei Teilung des Grundstückes hätte Haus meines Vaters immernoch mehr Wert als das noch offene Darlehen. Meine Frage ist ob die Bank uns eine Teilung erlaubt und die Grundschuld auf das partiell meines Vaters überschreibt, sodass meine Schwester und ich jeweils ein Grundstück ohne Belastung vererbt bekommen.
5 Antworten
Die Teilung geht vollkommen problemlos vonstatten. Aus der Grundschul auf dem Urspungsgrundstück wird in diesem Fall eine sogenannte Gesamtgrundschul, die auf allen neu gebildeten Flurstücken gleichermaßen automatisch weiter lastet.
Wollen Sie nun ein neu gebildetes Flurstück mit einem Grundpfandrecht für Ihre Finanzierung zu gunsten Ihrer Bank an 1. Rangstelle belasten, müßte die z.Z. erstranige Bank entweder das betreffende Flurstück aus der Pfandhaft entlassen oder einen Rangrücktritt in Erwägung ziehen.
Die Entscheidung darüber liegt bei der bereits eingetragenen Bank.
Stellt das Ursprungsflurstück mit dem Haus der Eltern darauf alleine eine ausreichende Sicherheit dar, dürfte die Pfandhaftentlassung kein großes Problem darstellen.
Halo,
ich würde zunächst das Gespräch mit der Bank suchen. Wenn die einverstanden ist, dann kann man die Teilung des Grundstücks veranlassen usw.....
Vererben kann man erst, wenn einer gestorben ist. Hierbei wäre es eine Schenkung.
Bei einer Teilung wird die Bewilligung der Bank nicht benötigt, da sie dadurch keine Nachteile erleidet (das Grundpfandrecht lastet nach wie vor auf dem gesamten ursprünglichen Belastungsgegenstand). Ob sie eine Mithaftentlassung ausspricht, weiss ich nicht. Das entscheidet die Bank wohl je nach Einzelfall.
Wie gesagt, das wird wohl auf den Wert der jeweiligen Grundstücke und den bereits getilgten Darlehensbetrag ankommen. Da ich aber bei keiner Bank arbeite, kann ich nicht mehr dazu sagen.
Ist es üblich das die Bank sowas zustimmt ? Vielen Dank für ihre Antworten
Das ist nur möglich, wenn die Bank die betroffenen Grundstücke nach der Teilung aus der Mithaft entlässt oder vor der Teilung eine entsprechende Erklärung abgibt.
Müsste gehen, die Pfandentlassung lassen sich die Banken aber gerne gut bezahlen.
Bei der Gelegenheit sollte man gleich einmal prüfen, wie hoch die Restschuld noch ist und welcher Wert bei der Grundschuld eingetragen ist. Üblicherweise denkt keiner daran, die Grundschuld an die Restschuld anzupassen. Das ist aber äußerst wichtig. Stell Dir vor die anfängliche Grundschuld war mit 300.000,- € eingetragen von denen heute aber bereits 200.000,- getilgt sind. Dann hätte die Bank nur noch ein Anrecht auf 100.000,- aus der Grundschuld.
Ich würde mit diesem Fall zu einem Notar gehen und mich beraten lassen, der Notar wird ohnehin benötigt für das Vorhaben und in diesem Zusammenhang kann man schon so eine Frage stellen, damit man versteht, wie das zusammenhängt.
Die Bank wird da vermutlich keine Schwierigkeiten machen, da diese Euch ja als zukünftige Kreditnehmer wahrnimmt.
Also erst beim Notar schlau machen und dann mit der Bank sprechen, nicht umgekehrt.
Wir wollen das nur ein Teil des Grundstücks belastet wird nicht die vererbten Grundstücke . Ist dies nicht möglich?