Haushälfte bei Insolvenz

6 Antworten

Zunächstmal ist ganz wichtig zu beachten, das für die Ausschlagung eine Frist von 6 Wochen gilt, es sei denn sie haben die Erbschaft schon angenommen.

Bei einem Ausschlagen der Erbschaft würde mein Teil an meine Kinder gehen , und das ist noch viel unmöglicher als anders rum .

Sie müssen sich entscheiden ob Sie ausschlagen oder nicht. Negative Auswirkungen auf die Insolvenz hat die Ausschlagung für Sie nicht. Außer natürlich, das wenn durch den Verkauf die Schulen abgetragen werden, die Insolvenz entfällt.

Der Insolvenzverwalter sagt nun das das Haus verkauft wird , und meine Mutter ausziehen muß , obwohl Ihr 3/4 des Hauses gehören. Ist das so richtig ?

Nein. Der Mutter gehört 1/2 und der Erbengemeinschaft gehört 1/2. Wird sich die Erbengemeinschaft nicht einig, bleibt nur die Teilungsversteigerung des Anteils der Ebengemeinschaft. Der Ersteigerer könne dann wiederum eine Teilungsversteigerung der gesamten Immobilie veranlassen. Mit Zustimmung der Mutter kann auch direkt die Ganze Immobilie versteigert oder dann eher frei verkauft werden.

Leider schreibst Du nichts zu den Werten (also was ist das Haus Wert, ist es belastet) und was das übrige Erbe war (Bargeld, Wertpapiere, oder nur Kleinkram).

Da Deiner Mutter 3/4 des Hauses gehören, kann man zwar eine Zwangsversteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung beantragen, aber das gilt nur für die Erbengemeinschaft (also 1/2), doch wer kauft ein halbes Haus, wenn die andere Hälfte Deiner Mutter gehört (die Hälfte unterliegt nicht dieser Auseinandersetzung.

Das beste Wäre, die Mutter holt sich einen kleinen Kredit und versucht sich mit dem Insolvenzverwalter zu einigen.

Ronox  11.07.2014, 14:30

Der Mutter gehört weiterhin ein halber Miteigentumsanteil. Die andere Hälfte gehört der Erbengemeinschaft. Auch als Miterbe kann die Teilungsversteigerung für das gesamte Grundstück beantragt werden.

ichweisnix  16.07.2014, 01:37
@Ronox
Auch als Miterbe kann die Teilungsversteigerung für das gesamte Grundstück beantragt werden.

Das wage ich zu bezweifeln.

Auf welcher Grundlage denn ?

Eine Teilungsversteigerung kann doch nur von den Miteigentümer also Mutter oder Erbengemeinschaft beantrag werden. §2033 Abs 2 BGB schließt die direkte Verfügung über Anteile ja gerade aus. Es hat gerade nicht jeder Erbe 1/4 der Immobilie, sondern die Erbengemeinschaft hat die Hälfte.

Und für die Erbengemeinschaft können, abgesehen von einer ordentlichen Verwaltung, die Erben nur einstimmig handeln. Einer ordenlichen Verwaltung dürfte die Teilungsversteigerung aber gerade nicht entsprechen.

Ich würde mich einmal von Immobilienspezialisten beraten lassen: http://www.zwangsversteigerung-abwenden.com

Die Materie ist sehr umfangreich.

Evtl. Lösungsmöglichkeiten: 1.) Deine Mutter könnte den 25%igen Anteil dem Insolvenzverwalter abkaufen. 2.) Auf die Versteigerung ankommen lassen und ihr ersteigert das ganze für ein Apfel und ein Ei. (nur mit Hilfe von Fachleuten möglich)

Deiner Mutter gehört weiterhin ein Miteigentumsanteil von 1/2. Die andere Hälfte gehört einer Erbengemeinschaft, bestehend aus ihr und dir. Dein Erbteil fällt in die Insolvenzmasse, sofern du dich noch nicht in der Wohlverhaltensperiode befindest und kann dementsprechend verwertet werden.

Grundsätzlich ist die Aussage richtig. Schläge das Erbe aus und deine Mutter erbt zu 100% Nur so ein Tipp

ichweisnix  16.07.2014, 01:20
Schläge das Erbe aus und deine Mutter erbt zu 100%

Nein, es erben an seiner Stelle seine Kinder. Wenn diese nicht selbst in einer Insolvenz sind, ist das natürlich unproblematischer. Und es hängt natürlich vom Wohlwollen der Kinder ab.

tom9999900 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 21:07

Erst mal danke für Deine Antwort. Nur hatte ich diesen Irrtum auch. Wenn ich ausschlage bekommen mein Teil die Kinder.