Nach Trennung aus dem Grundbuch löschen, Kreditverträge?
Halli Hallo!
Es ist soweit, ich habe mich (endlich!) von meinem Mann getrennt und den Schritt in ein neues Leben gewagt. Mir geht's besser als jemals zuvor, aber das ist nicht der Grund für meine Frage! :-)
Wir haben 2007 zusammen ein Haus gekauft, die Kredite laufen auf beide Namen und ich habe natürlich auch einen Eintrag im Grundbuch.
Ich habe für mich entschieden, dass ich ausziehe und ihm das Haus überlasse - er kann es finanzieren, ich nicht.
Nun höre ich von vielen Seiten natürlich mehrere Varianten und bin zzt. gerade etwas verwirrt.
Wir haben uns zusammengesetzt und darüber gesprochen, dass ich mich aus dem Grundbuch löschen lasse und ihm das Haus überschreibe, d.h. ich möchte natürlich auch aus den Krediten raus, damit ich nicht haftbar gemacht werden kann, falls etwas ist. Er ist damit einverstanden.
Bekannter A sagt: Alles kein Problem, kann man so bei der zuständigen Bank machen lassen.
Bekannter B sagt: Notar muss her, Grunderwerbsteuer muss nachgezahlt werden (die hatte ich aber beim Hauskauf schon gezahlt, daher verstehe ich den Sinn nicht!), die Kredite zu überschreiben ist möglich aber kompliziert und teuer.
Was ist denn nun richtig und wie geht man am Besten vor?
Liebe Grüße
6 Antworten
Die Sache muss mit einem Notar geregelt werden, natürlich raus aus dem Kreditvertrag, wenn Du kein Nutzen aus dem Haus hast und den Kredit ohnehin nicht bezahlen kannst. Dann die Grundschuld, also, du bist Miteigentümerin des Hauses (zu1/2) und bist als Miteigentümerin in der Haftung mit der Grundschuld gegenüber der Bank, falls der Kredit nicht bezahlt wird, meiner Meinung nach gibt es auch so eine Klausel. wo sich die Kreditnehmer/Eigentümer im Zusammenhang mit der Grundschuld der sofortigen Zwangsversteigerung in ihr persönliches Vermögen unterwerfen. Ist erstmal eine rein formelle Sache zur Sicherheit der Bank, damit sie im Zweifel schnell und einfach vollstrecken können, aber falls das so ist, solltest Du da natürlich auch raus. Daher halte ich wegen der Umschreibung des 1/2 Teileigentums auf den Ex und der Grundschuldklauseln einen Notar für unbedingt nötig, auch wenn das Geld jetzt schmerzt, ohne dem schmerzt es später sonst schlimmstenfalls noch viel mehr. Den Schriftwechsel mit der Bank wegen der Haftungsentlassung aus dem Darlehensvertrag kann der Notar praktischerweise auch gleich miterledigen, ich würde der Bank das vielleicht schon mal telefonisch ansagen, mal hören, was die sich so vorstellen und dann über den Notar gehen, zwecks Verhandlung und sauberer Abwicklung. Auch die Sache mit der Grunderwerbsteuer sollte dann vor dem Notar ordentlich geklärt sein. Damit man auch in Zukunft ruhig schlafen kann! (Ich bin kein Notar/habe mal bei der Bank/Baufi als Sachbearbeiter gearbeitet)
Habe das gleiche Problem vor einigen Jahren gehabt. Waren beim Anwalt / Notar. Überlassungsvertrag gemacht. Bin raus aus der Kreditnummer, stehe im Grundbuch noch drin (weil er mich auszahlen muss). Jetzt hat mein Ex Probleme mit dem Finanzamt. Er soll Grunderwerbssteuer nachzahlen und das nach mehreren Jahren. Obwohl die ja beim Erwerb des Hauses gezahlt wurde. Nun prüft der Steuerberater in Verbindung mit Anwalt /Notar, welche Möglichkeit es sonst noch gibt, um die Grunderwerbssteuer zu umgehen. Bin aber nicht sicher, dass es eine Möglichkeit gibt.
Das ist mir das Wichtigste, dass ich aus den Kreditverträgen raus bin. Hat die Bank da keine Schwierigkeiten gemacht? Denen ist ja wichtig, dass die ihre Kohle weiterhin bekommen, von wem ist doch egal? Ich weiß, ich stelle mir das wahrscheinlich alles zu einfach vor -.-
Geh zu der Gemeinde in der das Haus steht und dort machst du dein Begehren klar.
nach meinem Kenntnisstand ist für alle Grundbuchangelegenheiten auch immer ein Notar notwendig - um da nicht (vielleicht sogar völlig unbeabsichtigt) in Jahren plötzlich vor einem Riesenfinanzproblem zu stehen würde ich das nicht ohne Hilfe eines Anwalts regeln, der sollte die Fallstricke kennen. Da du und dein Ex euch ja einig seid, geht es ja nicht um einen teuren Rechtsstreit, sondern nur darum, die Finanzen juristisch sauber auseinander zu bekommen.
Damit muss die finanzierende Bank erst einmal einverstanden sein. Das wird sie nur sein,. wenn sicher gestellt ist, dass dein Ex die Darlehen auch ordnungsgemäß bedienen kann. Wie ihr das untereinander regelt, ist der Bank egal.
Aber warum sollte die Bank auf die Hälfte der Sicherstellung verzichten?
Die Grunderwerbssteuer habt ihr ja bereits gemeinsam entrichtet, das ist nicht das Problem.