Investieren in das Haus der Eltern mit Sicherheit dieses auch später zu erben, wie am besten anstellen?
Meine Schwester wohnt mit meinem Vater (Mutter ist bereits verstorben) zusammen in einem Haus. Nun möchte sie in das Haus investieren, jedoch auch die Sicherheit dass sie dann später das Haus auch erbt. (Ich werde entsprechend ausbezahlt). Im Grunde sind wir uns hier einig, jedoch...
Wie stellt man soetwas am Besten an?
Komplett überschreiben mit lebenslangem Wohnrecht/Niesbrauch möchte mein Vater das Haus nur ungern (er ist erst Mitte 50).
Nur im Testament vermerken möchte meine Schwester nicht, da keine Sicherheit.
Kann mein Vater meine Schwester einfach mit ins Grundbuch als Miteigentümerin eintragen? Muss das dann mit bestimmten % erfolgen oder muss man hier qm aufführen?
Wie ist die Erbfolge bei Ableben meines Vaters? Bekommt das Haus automatisch meine Schwester oder gehören ihr dann 3/4 und mir 1/4?
Kann ich eine Verzichtserklärung rein für das Haus unterschreiben (die anderen Vermögenswerte sollten normal verteilt werden wenn mein Vater stirbt)?
Gibt es eine Art vorzeitigen Erbschaftsvertrag in dem man dies festhält?
Ist es ratsam hier zu einem Notar oder zu einem auf Erbschaft spezialisierten Anwalt zu gehen?
Wir stehen hier leider ziemlich in der Luft und wissen nicht recht wie wir das anpacken sollen...
3 Antworten
Ganz einfach, mit einem Erbvertrag.
Ihr 3, also Euer Papa, Deine Schwester udn Du schließt einen Vertrag mit dem Inhalt:
1. Wenn der Erblasser verstirbt bekommt XXX (die Schwester) das Haus ......
2. XXXX (die Schwester) zahlt an YYYYY (Du) einen Betrag in Höhe von ....,- Euro (hier könnte stehen, ob in Raten, oder einer Summe)
3. Der Betrag unter 2. wird entsprechend an die Immobilienpreisentwicklung angepasst .....(Immobilienpreisindex, oder andere sinnvolle Regelung).
4. Das übrige Erbe wird hälftig zwischen X udn Y geteilt (oder bestimmen wer was bekommt, wie Schmuck der Mutter die Schwester, Vater Uhr Du).
Alle drei unterschreiben, jeder ist zufrieden.
Die Regelung unter 3. ist notwendig, denn wenn man heute den Betrag in Summe festlegt udn Euer Vater 100 wird, heutiger Wert des Hauses 200.000,- = 5 Bruttojahresgehälter, also Barzahlung z.B. 100.000,-, dann kann das Haus in 50 Jahren noch immer 5 bruttojahresgehälter ausmachen, die dann aber wegen der laufenden Inflation 100.000,- pro jahr sind.
Ein Jurist berät sie für alle drei zufriedenstellend . Die Schwester sollte ins Grundbuch eingetragen sein , das erleichtert die Geldaufnahme für größere Investitionen. Die Werte des in etwa 40 Jahren anstehenden Erbes , sollte man in % angeben . Jetzt sind sie drei sich noch einig , aber da kommen ev. noch andere ins Spiel : Schwiegerkinder und mögl. Lebensabschnittgefährtin .
Ab zum Norat und Anwalt. Sonst gibt es richtig Ärger.