Hausverkauf wg. Pflegefall?

5 Antworten

Du wirst vermutlich einen Beitrag zu den Kosten des Pflegeheims leisten müssen. Wie hoch der dann ausfällt, ist schwer zu sagen.

Wenn Deine Mutter jetzt in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung wohnt, ist es sicherlich möglich, die Wohnung zu vermieten. Aber neimand kann Dich zum Verkauf des Hauses zwingen.

Diese Auskunft entspricht jetzt dem, was ich bislang in der Nachbarschaft beobachtet habe. Rechtssichere Auskünfte kannst Du z.B. beim Sozialverband bekommen.

calimera90  17.12.2014, 11:54
Aber neimand kann Dich zum Verkauf des Hauses zwingen.

Soweit ich aus eigenem Umfeld erfahren habe, gilt das nur für den Ehepartner. Nicht für die erwachsenen Kinder! Wenn von einem Ehepaar ein Teil in ein Pflegeheim umziehen muss, kann es dem anderen Ehepartner nicht zugemutet werden, das selbst genutzte Wohnhaus zu veräußern. Das gilt nicht für die Kinder!

anjanni  17.12.2014, 11:55
@calimera90

Aber dem Kind gehört eine Hälfte des Hauses... Und es wohnt auch noch drin.

Vielleicht solltet Ihr zur Sicherheit das Haus auf Dich überschreiben lassen und gleichzeitig mit einem Wohnrechtsvertrag Deine Mutter absichern.

Das Pflegeheim ist nämlich im Fall der Fälle sehr wohl berechtigt, auf bestehende Vermögenswerte (Haus) zurückzugreifen.

Ich würde mich an Deiner Stelle aber auch erkundigen, ob bei Euch die Pflegeheime berechtigt sind, im Falle dass die Kosten die Finanzen des Pfleglings übersteigen, Forderungen an die Angehörigen zu stellen. Soweit ich gehört habe ist fallweise auch das Möglich - dann müsstest Du quasi regelmäßig für Pflegeheimkosten Deiner Mutter aufkommen.

KarinFunke  17.12.2014, 12:19

Genau... Eigentum, wie bei einer Hausüberschreibung , ist zehn Jahre rückwirkend anfechtbar. Falls deine Mutter ein Pflegefall wird, musst du, je nachdem, wie hoch dein Einkommen ist, mit dafür aufkommen. Ansonsten tritt auch das Sozialamt ein, nachdem alle Vermögenswerte veräußert sind. Also auch die Wohnung deiner Mutter.

Mismid  17.12.2014, 11:59

spielt doch keinerlei Rolle! Ersten ist die Mutter ja schon pflegebedürftig, daher kann das Sozialamt die Überschreibung anfechten und zweitens hafteten Kinder sowieso mit ihrem Einkommen und Vermögen für den Unterhalt der Eltern

calimera90  17.12.2014, 12:04
@Mismid
Was passiert, wenn meine Mutter ein Pflegefall wird und ich sie zu Hause nicht mehr pflegen kann.

@Mismid. Du kannst wohl nicht lesen? Wo steht denn da, dass die Mutter eine Pflegefall IST?????

anjanni  17.12.2014, 11:56

Die Eigentumsübertragung ist 10 Jahre lang anfechtbar. Die 10 Jahre muss man dann erst mal schaffen.

Wende dich an die Beratung der Sozialkassen, die rechnen dir alles aus.

Wenn du das Haus erben solltest, dann wäre es gut, wenn deine Mutter dir ihren Anteil bereits zu Lebzeiten überschreibt. Es ist dir nicht zuzumuten, das selbstgenutzte Eigentum zu veräußern, um die Pflegekosten deiner Mutter zu bezahlen. Wenn deiner Mutter das Haus aber zur Hälfte gehört, dann können sehr wohl aus dem Verkauf die Heimkosten für deine Mutter gedeckt werden.

Allerdings rate ich dir trotzdem, dir das vom Sozialamt ausrechnen zu lassen, denn du schreibst hier nichts über Pflegestufen und Höhe der Rente.

Mismid  17.12.2014, 12:00

sinnlos! Natürlich müssen Kinder die Pflegekosten ihrer Eltern bezahlen, wenn deren Geld alleine dafür nicht ausreicht!

calimera90  17.12.2014, 12:01
@Mismid

@Mismid.: Das war doch gar nicht die Frage. Erst mal lesen, bevor man kommentiert. Es geht hier lediglich um die Frage des Hausverkaufs.

da du als Kind sowieso unterhaltspflichtig für deine Mutter bist haftest du sowieso mit deinem Einkommen und Vermögen für deine Mutter und mußt die Differenzenz (zumindest 50% davon) aus deiner Tasche zahlen. Wie du das machst (ob durch monatliche Zahlungen oder Hausverkauf) bleibt dir überlassen

calimera90  17.12.2014, 12:03

Das ist totaler Unsinn. Kein Mensch muss sein eigenes Haus verkaufen, um die Pflegekosten der Eltern zu bestreiten. Wenn man keine Ahnung hat, besser mal die Klappe halten!

In dem Fall gehört das Haus jedoch zu 50 % der Mutter. Das muss berücksichtigt werden und kann im Vorfeld durch geschickte Eigentumsübertragung gelöst werden.

Mismid  17.12.2014, 12:08
@calimera90

durch Eigentumsübertragung kann das ganze nicht gelöst werden, da das Sozialamt das rückwirkend anfechten kann! Ich habe ja nicht behauptet dass sie das Haus verkaufen muß. Sie muß aber für den fehlenden Unterhalt aufkommen! Solltest du die Antwort nicht verstanden haben ist das dein Problem