kann ich das Sozialamt verklagen auf Zahlung

6 Antworten

Dann hat er geerbt und sein Erbe, über 90.000 Euro, innerhalb von 2 Jahren ausgegeben.>

Ich gebe mal meinen Senf dazu, obwohl ich mich in dieser Materie nicht auskenne:

Ich würde deinen Bekannten verklagen, weil er sich absichtlich "bedürftig gelebt" hat und so eine große Summe in kurzer Zeit verjubelt hat.

Das ist leider eine komplexe juristische Frage. Immerhin kann man erwarten, das jemand sein Geld ein wenig einteilt, wenn es so viel ist. Der Anwalt kann da mehr sagen, als die Teilnehmer von GF, die schließlich überwiegend keine ausgebildeten Juristen sind.

Na ja, wer so viel Geld so schnell unter die Leute bringt, wird dafür nicht auch noch belohnt. Mit dem Geld hätte er viel länger besser als ein Harzt4 Empfänger leben können, er hat es aber auf den Kopf gehauen.

Der Anwalt wird tun was er kann, etwas anderes fällt mir nicht ein. Ob ihr das Sozialamt oder die Mitarbeiter selber verklagen könnt, wird euch der Anwalt sagen.

Settertobulte 
Beitragsersteller
 02.12.2014, 22:50

Wenn der gesamte Lebensunterhalt von dem Geld bestitten werden muß ist das auch nicht so viel. Zinsen gibt es ja heutzutage auch kaum noch. Es sind auch schon fast 3 Jahre vergangen und dann sind es nur noch 30.000 pro Jahr.

vanillakuss  02.12.2014, 22:53
@Settertobulte

Du hast von 90.000 Euro in zwei Jahren geschrieben, das sind dann 3.750 Euro im Monat. Das ist viel Geld für eine Person. Der Herr wird sich bei der Sozialhilfe stark einschränken müssen....

Scheinbar hat selbst das Gericht seine Bedenken hinsichtlich der Hilfebedürftigkeit. Klar, verklagen kann er wenn er will. Die Frage ist, hat das Aussicht auf Erfolg?

Er hat 90 TEUR durchgebracht, obwohl er wusste, dass er dann wieder auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird. Sorry, so funktioniert das Sozialstaatsprinzip hoffentlich nicht.

Hallo, Ansprüche auf Sozialeistungen hat nich,wer seine Bürftgkeit fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt! Wenn Dein Bekanter 90000 Ero in 2 Jahren verjubelt hat,dann wuste er doch,daß er dann wieder SGB XII - Leistungen benötigen wird,sofern er nicht stirbt - und dafür gibt es keine Garantie. Krankheit hin oder her. So einfach ist das nicht!