kann ich das Sozialamt verklagen auf Zahlung
Mein Bekannter bekam bisher Grundsicherung wegen Erwerbsminderung, 100 % Schwerbehindert. Dann hat er geerbt und sein Erbe, über 90.000 Euro, innerhalb von 2 Jahren ausgegeben. Hat sich beim Grundsicherungsamt abgemeldet und alles selbst finanziert. Er dachte, ich lebe doch nicht mehr lange und hat das Geld ausgegeben. Jetzt ist es seit Februar 2014 aufgebraucht. Das Amt für Grundsicherung zahlt aber nicht. Er hat schon überall Geld geliehen und einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Jetzt soll er Sozialhilfe bekommen. Es waren zwei Herren vom Sozialamt vor Ort und haben die Bedürftigkeit festgestellt und für November gezahlt. Der Anwalt hat einen Eilantrag eingereicht bei Gericht. Alle Kontoauszüge sind ab Erbeingang vorgelegt worden, angeblich sind da Ungereimtheiten und der Eilantrag wurde abgelehnt. Das Sozialamt hat aber aufgrund der BEdürftigkeit gezahlt für einen Monat. Im Dezember hat der Rechtsanwalt wieder einen Antrag auf Zahlung gestellt nur kommt kein Geld. Soll das jetzt jeden Monat so weitergehen. So kann doch nicht mit einem Schwerkranken, viermal Krebs, drei Herzinfarkte und zwei Schlaganfälle, verfahren werden. Jeden Monat bangen, wovon soll die Miete und die Krankenkasse bezahlt werden. Kann das Sozialamt oder die Mitarbeiter persönlich verklagt werden und zwar Strafrechtlich, so kann mit Menschen nicht umgegangen werden. Die Mitarbeiter stört das Alles nicht, nur der betroffene wird dadurch unmenschlich belastet. Über eine Anwort freue ich mich und wünsche Allen eine frohe Vorweihnachtszeit.
6 Antworten
Dann hat er geerbt und sein Erbe, über 90.000 Euro, innerhalb von 2 Jahren ausgegeben.>
Ich gebe mal meinen Senf dazu, obwohl ich mich in dieser Materie nicht auskenne:
Ich würde deinen Bekannten verklagen, weil er sich absichtlich "bedürftig gelebt" hat und so eine große Summe in kurzer Zeit verjubelt hat.
Das ist leider eine komplexe juristische Frage. Immerhin kann man erwarten, das jemand sein Geld ein wenig einteilt, wenn es so viel ist. Der Anwalt kann da mehr sagen, als die Teilnehmer von GF, die schließlich überwiegend keine ausgebildeten Juristen sind.
Na ja, wer so viel Geld so schnell unter die Leute bringt, wird dafür nicht auch noch belohnt. Mit dem Geld hätte er viel länger besser als ein Harzt4 Empfänger leben können, er hat es aber auf den Kopf gehauen.
Der Anwalt wird tun was er kann, etwas anderes fällt mir nicht ein. Ob ihr das Sozialamt oder die Mitarbeiter selber verklagen könnt, wird euch der Anwalt sagen.
Du hast von 90.000 Euro in zwei Jahren geschrieben, das sind dann 3.750 Euro im Monat. Das ist viel Geld für eine Person. Der Herr wird sich bei der Sozialhilfe stark einschränken müssen....
Scheinbar hat selbst das Gericht seine Bedenken hinsichtlich der Hilfebedürftigkeit. Klar, verklagen kann er wenn er will. Die Frage ist, hat das Aussicht auf Erfolg?
Er hat 90 TEUR durchgebracht, obwohl er wusste, dass er dann wieder auf staatliche Unterstützung angewiesen sein wird. Sorry, so funktioniert das Sozialstaatsprinzip hoffentlich nicht.
Hallo, Ansprüche auf Sozialeistungen hat nich,wer seine Bürftgkeit fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt! Wenn Dein Bekanter 90000 Ero in 2 Jahren verjubelt hat,dann wuste er doch,daß er dann wieder SGB XII - Leistungen benötigen wird,sofern er nicht stirbt - und dafür gibt es keine Garantie. Krankheit hin oder her. So einfach ist das nicht!
Wenn der gesamte Lebensunterhalt von dem Geld bestitten werden muß ist das auch nicht so viel. Zinsen gibt es ja heutzutage auch kaum noch. Es sind auch schon fast 3 Jahre vergangen und dann sind es nur noch 30.000 pro Jahr.