kann ich das geld meiner verstorbenen mutter von ihrem konto nehmen?
hallo, meine mutter ist letzten november gestorben. ich bin zum sozialamt und die haben die kosten übernommen. die bedingung war aber, dass ich das erbe nicht annehmen. da meine mutter kein tesatament hatte und es nichts zu erben gab, bin ich deswegen auch nicht zum notar und habe das erbe ausgeschlagen. meine mutter war ein pflegefall und mein vater war ihr betreuer und hatte deswegen auch vollen zugrif auf ihr konto. gestern war er bei der bank um einen dauerauftrag der von ihrem konto lief zu kündigen und hat denen gesagt, dass sie gestorben ist. die bank hat ihm dann die kontokarte weggenommen und gesagt, er hätte das gleich sagen müssen denn ab dem moment wo sie tod war, war mein avter garnichts mehr. das dumme ist nur, meine mutter hat noch ein bisschen geld auf diesem konto dass mein vater mir geben wollte aber jetzt kommen wir da nicht mehr dran.
wenn ich mir ein erbschein vom gericht holen würde, könnte ich das geld dann haben oder? aber wäre das dann nicht das selbe wie "das erbe annehmen"? und könnte dann das sozialamt das schon bezahlte geld für die bestattung von mir zurück verlangen? das ist alles so unfair. ich hab so viel geld aus eigener tasche gezahlt für die bestattung denn das sozialamt hat ja nicht komplett alles bezahlt. ich dachte ich könnte mir das geld einfach nehmen und so wieder dass was ich schon bezahlt habe damit wieder ausgleichen.
ich sag euch leute, wenn ich genug geld verdiene, werde ich in jedem fall (ob irgend wann mal kinder oder nicht) eine sterbeversicherung anlegen, denn das will ich meinen hinterbliebenen nciht zumuten. könnte echt Ko***en... hoffe ihr habt rat und tipps für mich.
7 Antworten
Mit dem Tag der Kenntnis vom Tod deiner Mutter begannen die 6 Wochen zu laufen. Da du das Erbe nicht ausgeschlagen hats, hast du es mit Ablauf der Frist angenommen- egal, wann da ein Brief von einem Notar kam. Wenn das Sozialat die Kosten übernommen hat, obwohl auf ihrem konto noch Geld vorhanden war, dann musst du die Kosten, die das Sozialamt ausgelegt hat, diesem aus dem Nachlass erstatten, denn die Bestattungskosten sind zunächst aus dem Nachlass zu bestreiten, es sei denn dieser reicht nicht aus. Wenn dein Vater sich ggf. von dem konto nach ihrem tod noch bedient hat, muss er diese Gelder zurückzahlen, denn mit ihrem Tod erlosch sein Recht als Betreuer.
Wenn Du Geld vom Konto eines Toten genommen hast und dann noch das Erbe ablehnst, wirst Du mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren rechnen können. Meine Meinung , schlucke Ich lieber runter.
Danke! Ach das ist alles so kompliziert. Wenn ich die Möglichkeiten hätte, hätte ich das auch selbst geregelt. Aber ich verdien im Monat ca 500€ ich hatte keine Mittel um die Bestattung voll Selbst zu übernehmen. Hätte ich die Mittel, hätte ich es getan denn wenn man sich deswegen ans Sozialamt wendet, muss man sich komplett entblößen, das ist demütigend und voller scham.... Wenn sie jede bewegen deines kontos beobachte können und zu allen Einsicht haben. Ich glaube das einfachste wäre das bisschen Geld auf ihrem Konto der Bank zu überlassen und diese "kleine" Übel zu schlucken denn wenn ich das Erbe annehme und das Amt dann aufeinmal die kompletten bestattungskosteb von mir zurück will, hätte ich schulden obwohl mein Leben gerade erst richtig anfängt.
Dann nimmst Du das erbe an, wenn Du überhaupt der Erbe bist, weil ich habe das nicht genau verstanden, ob dein Vater noch Lebt und vor den Kindern seine Frau beerbt.
vater zund mutter waren nie verheiratet. ja er lebt noch. ich bin der erbe. meine mutter war ein pflegefall und mein vater war nur ihr betreuer, also der der alles verwaltet hat und mit ihr zu ärzten ist und so. kann ich denn das erbe nachträglich noch annehmen? damit würde ich doch dem sozialamt in den rücken fallen? das sozialamt hat ja einen großteil der bestattungskosten gezahlt. das hätten die nicht getan wenn ich das erbe angenommen hätte. wenn ich das erbe jetzt doch noch annehmen würde, hätte das amt doch das recht, das schon bezahlte geld von mir dem erben zurück zu verlangen.
Wenn Du was erbst, musst Du das Geld vom Sozi zurückzahlen. Wenn u ALG 2 bekommst, musst Du von dem Erbe die nächsten Monate Leben. Du musst das Erbe halt annehmen und bekommst dann auch das restliche Vermögen. Wir haben nach 15 Monaten immer noch Probleme, mit einem abgelehnten Erbe. Von da her, ist es Sinnvoll, das selber zu regeln. Übrigens noch Mein Beileid.
Wenn ihr das Erbe ausgeschlagen habt dürft ihr nichts aus ihrem Besitz nehmen. Die Betreuung deiner Mutter durch deinen Vater endete in der Minute als sie gstorben ist. Also hat sein Betreuer auch nichts mehr zu verfügen. Das du Teile der Bestattung aus deiner Tasche bezahlt hast war dein "Privatvergnügen". Davon bekommst du keinen Cent wieder.
Wenn du also die alleinige Erbin bist und hast das Erbe nicht innerhalb von 6 Wochen nach dem bekannt werden des Todes deiner Mutter beim zuständigen Nachlassgericht abgelehnt,hast du das Erbe automatisch angenommen und somit auch evtl.Schulden deiner Mutter !
Um an das Geld deiner Mutter zu kommen,musst du jetzt einen Erbschein beantragen,solange du den nicht hast und ihn der Bank vorlegen kannst,wirst du nicht an das Geld kommen,es sei denn,dass du Belege vorweisen kannst,die in Zusammenhang mit Kosten für die Bestattung stehen.
So war es zumindest bei mir bzw.uns,wir hatten da auch noch keinen Erbschein,aber alles was mit der Bestattung zu tun hatte und nachweisbar war,konnte schon vorher vom Konto oder Sparbuch ausgezahlt werden.
Dann wirst du aber den Betrag ans Sozialamt zurück zahlen müssen,liegt der Höher als das was auf dem Konto der verstorbenen Mutter ist,wirst du das ans Sozialamt abgegeben müssen,denn zuerst ist das Vermögen deiner Mutter aufzubrauchen bevor das Sozialamt etwas zahlt,wenn es Angehörige nicht können.
Wenn also kein anderer für Kosten heranzuziehen ist und nur du bleibst,bist du mit deinem Einkommen ja nicht leistungsfähig,weil du damit unter deinem Selbstbehalt liegst.
Sollte also angenommen das Sozialamt 800 € gezahlt haben und bei deiner Mutter 2000 € auf dem Konto sein,dann sind 1200 € deine.
Würden aber nur 500 € auf dem Konto sein,dann stünde dem Sozialamt der volle Betrag zu.
Wenn du aber nicht als leistungsfähig giltst,aber aus deinem Schonvermögen Kosten für die Bestattung übernommen hast und das auch nachweisen kannst,dann solltest du diese vorher vom ersparten der Mutter abziehen dürfen,bevor das Sozialamt ggf.Forderungen stellen dürfte.
Es hat sich nun herrauszufinden gestellt das dir 6 Wochen zeit zum ausschlafen des Erbes erst ab dem Brief vom Notar beginnen den ich heute bekommen habe. Das heißt ich bin nochmal gerettet.
wer hat dir denn das gesagt? Ein Erbe muss man annehmen (oder ausschlagen) bis zu 6 Wochen nachdem man von dem Tod erfahren hat....Und wie hast du denn jetzt einen Brief von einem Notar bekommen? Wer hat den denn beaufragt?
Habt ihr früher mal eine Bevollmächtigungserweiterung gemacht? Meine Mutter kam mal vor Jahren mit ein paar Formularen die ich unterschreiben muste, um Zugriff auf die Konten zu bekommen. Vielleicht gibt es ja noch eine Möglichkeit. Ich würde mir als erstes die AGBs des Kontotyps besorgen und genau recherchieren.
Das wäre super lieb! Danke! :)
Gegen 10Uhr heute sehe ich jemand der vom Fach ist. Ich werd da Fragen und schreib dir dann nochmal.
nein das haben wir leider nicht gemacht. mein vater war der einzige der zugriff hatte als betreuer. denn sie war selbst ja nicht in der lage irgendwas selbst zu tun. sie war pflegestufe 3 falls dir das etwas sagt. also ans bett gefesselt. kein schönes leben. aber mit ihrem tod erlosch seine rolle als betreuer. jetzt hat auch er keine vollmacht mehr.
ich habe nichts davon gemacht. also wedeer geld genommen noch erbe ausgeschlgen ich wusste bis gestern nichtmal dass sie noch geld hat.