unkündbare Sterbegeldversicherung?
Meine Schwester will eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Sie bezahlt diese von Ihrer Grundsicherung. Das Solzialamt anerkennt, dass dies eine notwendige Vorsorge darstellt, verlangt aber dass diese Sterbegeldversicherung nicht gekündigt werden kann.
Geht das - eine Versicherung die man nicht kündigen kann.
Vermutlich bezieht sich das Sozialamt nur darauf, dass man das Geld nicht vor dem Tod ausbezahlt bekommen kann. Eine Kündigung bzw. Beitragsfreistellung ist wohl zwingend gegeben.
Kennt jemand eine solche Versicherung
3 Antworten
Guck mal da:
https://www.beerdigungsplanung.de/vorsorgedokumente/sterbegeldversicherung.html
cheerio
Das ist bei Sterbekasse sogar die übliche Regelung. Es macht ja auch keinen Sinn, einen solchen Betrag zweckgebunden anzusparen, und ihn dann wieder heraus zu holen.
Die Sterbegeldversicherung wird in der Regel im Todesfall an den Begünstigten gezahlt. Es gibt jedoch auch Versicherungen, die in einem bestimmten hohen Alter ausgezahlt werden. Meist besteht ein vollständiger Versicherungsschutz erst nach drei Jahren nach Abschluss. In den ersten drei Jahren ist meist nur ein Unfalltod voll versichert, bei anderen Todesarten ist der Versicherungsschutz nicht oder nur anteilig gegeben. Wenn der Versicherungsnehmer zum Hartz IV-Empfänger werden sollte, oder pflegebedürftig wird, können Sozialhilfeträger beziehungsweise Pflegekasse verlangen, dass die Sterbegeldversicherung aufgelöst und das Geld zunächst verbraucht wird. Um diesem Problem zu entgehen, kann der Versicherungsnehmer eine Ausschlusserklärung beantragen. Damit ist die Versicherung unkündbar bis zum Todesfall. Das Geld ist jedoch gesichert.
siehe Link von gromio
Danke - hab was gefunden
"kann der Versicherungsnehmer eine Ausschlusserklärung beantragen. Damit ist die Versicherung unkündbar bis zum Todesfall. Das Geld ist jedoch gesichert."