Mieter kündigt Wohnung und zahlt letzte 3 Monatsmieten nicht, da er nun Grundsicherung + Rente bezieht. Was tun als Vermieter?
Hallo liebe Gemeinde,
wir haben einen sehr nervenaufreibenden Fall vor uns. Unser Mieter hat gekündigt. Zuvor gab es eine Güteverhandlung beim Gericht wo wir uns nicht einig geworden sind. Er ist in Monat 3 drin und hat nicht einen Cent Miete bezahlt. Er will quasie die Kaution abwohnen weil er genau weiß das er Sie nicht bekommen wird.Er zieht Ende des Monats aus der Wohnung aus.
Ich weiß noch wie deren Anwalt im Flur bei Gericht gesagt hat ,, Ihr Vermieter kann kein Geld von Ihnen holen da Sie Grundsicherung und Rente beziehen. Zahlen Sie keine Miete"
Unfassbar wo leben wir hier?? Er hat mehr als offensichtlich Mietschulden UND muss noch die Betriebskostenabrechnung nachzahlen und ich bin als Vermieter aufgeschmissen nur weil er Grundsicherung bezieht?? Ist dieses Geld denn Unantastbar?? Er hat doch Geldfluss wo ist das Problem?
Über Vermieterpfandrecht will ich mit unserem Anwalt nicht gehen da der Mieter absolut nichts hat. Das ist zum Scheitern verurteilt.
Müsste es nicht eine Urteilsverkündung geben wo der Richter etwas beschließt wenn eine Güteverhandlung gescheitert ist? Wo ist das Problem das Urteil zu fällen und Ihn zur Zahlung zu verurteilen??
Ps Grundsicherung ist KEIN Hartz V. Die Grundsicherung zahl das Sozialamt nicht aber das Arbeitsamt
Habt Ihr einen Rat für mich?
9 Antworten
Die Miete darf nicht abgewohnt werden. Ich denke, das ist bekannt. Die Kaution ist vorrangig für eventuelle Beschädigungen und eine Nachzahlung der Nebenkosten gedacht. Ferner ist die Rückzahlung der Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses fällig und nicht vorher.
Dennoch dürfen die Schulden der Mietzahlung mit der Kaution verrechnet werden nach Ende des Mietverhältnisses. Jede Geldforderung darf dann verrechnet werden.
Das Dilemma ist, dass du im Recht bist, die Miete erfolgreich einklagen kannst, wenn aber von dem Mieter nichts zu holen ist, hilft dir das nicht weiter und du bleibst noch auf den Kosten dafür sitzen. Man kann selber kostengünstig einen Mahnbescheid beantragen, doch wenn Widerspruch eingelegt wird, dann landet die Sache doch vor Gericht. Hilft also nicht wirklich viel, und zu pfänden ist deswegen auch noch nichts.
Mein Tipp:
1) Schreibe eine fristlose Kündigung, sobald der Mieter mit mehr als einer Miete im Rückstand ist. Auch wenn die Mietzeit eh bald zu Ende ist, egal, aber um zu signalisieren, so nicht. Eventuell entstehen dir damit sogar noch zusätzliche Schadenersatzansprüche je nach Situation.
2) Informiere das Sozialamt über den Sachverhalt. Die Höhe der Grundsicherung berechnet sich unter anderem auch durch die Höhe der Miete, das ist ein Faktor in der Berechnung. Und wenn dem Mieter keine Kosten der Miete entstehen, weil er sie nicht zahlt, wird ihn vielleicht die Grundsicherung gekürzt. Sein Verhalten würde ihm dann selber schaden. Es kann auch Sozialbetrug sein, wenn man Veränderungen in Form von entfallener Miete nicht mitteilt, aber das würde dann das Sozialamt von Amts wegen prüfen.
Du kannst den ganz normalen Weg aller Gläubiger gehen. Forderung aufstellen, vor Gericht ausfechten und Schuld titulieren lassen. Anschließend kannst du nur hoffen das der Schuldner in den nächsten 30 Jahren aus der Grundsicherung rauskommt und keine erfolgreiche Privatinsolvenz durchführt. Wenn er nie wieder über die pfändungsfreigrenze gelangt ist das Geld weg. Das ist das Vermieterrisiko.
Leider so garnicht, außer vielleicht über einen Detektiv. Gerichtsvollzieher können nur in regelmäßigen abständen eine Pfändungsmöglichkeit prüfen und eine aktualisierte eidesstattliche Vermögensoffenlegung fordern.
Wie wäre es eigentlich bei einem Hartz IV Empfänger wenn der keine Miete zahlt? Ist es da gleiche wie bei der Grundsicherung das da auch nichts zu holen wäre wenn man Ihn verklagt?
Die Pfändungsgrenze besteht immer und für jeden. Hartz4-Empfänger bekommen die Wohnung allerdings vom JC bezahlt, sofern sie den Bedingungen entspricht. Altschulden aus Mietung lassen sich bei denen aber genauso wenig eintreiben.
sprich wenn ein Hatz IV Empfänger keine Miete zahlt, kann ich absolut nicht an das Geld rankommen und mir würde nur eine Räumungsklage bleiben??
Im grunde ja. Die Jobcenter können das Geld aber auch direkt überweisen ohne Zwischenstation Mieter. Ansonsten gilt halt das alles unterhalb der Pfändungsfreigrenze geschützt ist und ein Offenbarungseid auch sonstige pfändungen verhindert.
1.)Wenn man eine Abtretungserklärung macht sodass das das Amt die Miete direkt an den Vermieter zahlt, ist es Möglich das der Hartz IV Empfänger diese Abtretungungserklärung hinter meinen Rücken widerrufen kann? 2.)Aber das ist doch Betrug Geld das für Miete gezahlt wird anderweitig zu verwenden
- Weiß ich nicht.
- Ja. Das könnte auf strafrechtlicher Ebene Konsequenzen haben, hilft dem gläubiger mit seiner zivilrechtlichen Forderung nicht wirklich weiter, wenn das vorgesehene Mietgeld verschollen bleibt.
Pfändungsfreigrenze ist wie du sagst 1178 Euro. Was ist aber wenn er arbeitet und ein regelmäßiges Einkommen hat, jedoch aber nur 1080 Euro netto verdient. Wie sieht es da aus?? Beispielsweise er zahlt keine Miete und ich verklage ihn. Kann er fröhlich weiter arbeiten und ich komme nicht an mein Geld ran??? Quasie wie der Herr hier aus der Grundsicherung
Pfändungsfreigrenze ist wie du sagst 1178 Euro. Was ist aber wenn er arbeitet und ein regelmäßiges Einkommen hat, jedoch aber nur 1080 Euro netto verdient. Wie sieht es da aus??
Dann kommt man theoritisch nicht dran. Aber das Geld verschwindet dann ja meist nicht. Der Schuldner sammelt es ja auf dem Konto. Wenn er es verschiebt und versteckt, ist das klar ein fall für die Justiz. Wenn er es ausgibt erwirbt er damit ja evtl. wiederrum pfändbare Güter. Nur wenn er es zB. wegen Spiel- oder Drogensucht wirklich unwiderrufbar "verkonsumiert", ist es wirklich verloren. Geprellten Vermietern bleibt bei Mietnormaden tatsächlich meist nur das schnellsmögliche Rausklagen und zwangsräumen. Auf den Schäden bleiben die meisten sitzen. Da heißt es Augen auf bei der Mieterwahl und man kann sich auch dagegen versichern.
Jetzt habe ich aber zwei brennende Fragen
1.) Was ist wenn der Herr mit der Grundsicherung genug Geld auf dem Konto hat BEVOR er in die Grundsicherung gerutscht ist?? Dann kann ich doch theoretisch klagen und der Richter für mich sprechen oder nicht? Aber keiner weiß wieviel er auf dem Konto hat
2.) Zu meinem Beispiel wenn jemand wie gesagt regelmäßiges Einkommen hat von 1080 Euro und genug auf dem Konto wie ist da die Sachlage? Wer entscheidet denn und wer weiß es denn ob ich da was holen kann oder nicht trotz Pfndungsgrenze aber genu auf dem Konto. Er kann ja nicht 6 Tsd Euro auf dem Konto haben und ich kann nichts holen weil er in der Grundsicherung ist oder unterhalb der Pfändungsgrenze liegt
Notfalls kann er es schnell auf das Konto seines Sohnes überweisen und iregendeinen lächerlichen Grund dafür nennen
Die Grundsicherung wird nur bei Bedürftigkeit gezahlt. Dazu zählt auch das man sein Vermögen erst aufbrauchen muss. Es gibt ein altersabhängiges Schonvermögen das behalten werden kann. Wenn dieses über der Schutzgrenze liegt kann es aber auch gepfändet werden.
Aber keiner weiß wieviel er auf dem Konto hat
Die Ämter fordern teils bis 10 jahre rückwirkend Kontoauszüge. Es gehört zur Mitwirkungspflicht sein Vermögen offen zu legen. Anderenfalls begeht man Sozialbetrug.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Behoerden-wissen-duerfen-article10209956.html
Wer entscheidet denn und wer weiß es denn ob ich da was holen kann oder nicht trotz Pfndungsgrenze aber genu auf dem Konto.
Die offiziellen Kontovermögen können jederzeit von den Ämtern überprüft. Außerdem ist genau dafür die Selbstauskunft beim Gerichtsvollzieher vorgesehen. Mit genug krimineller Energie kann man natürlcih nicht erreichbare Offshorekonten einrichten und andere wege finden sein vermögen zu verstecken. Das passiert ja nicht nur bei der Erschleichung von Sozialleistungen, sondern auch beim Verweigern von unterhaltszahlungen usw.
Er kann ja nicht 6 Tsd Euro auf dem Konto haben und ich kann nichts holen weil er in der Grundsicherung ist oder unterhalb der Pfändungsgrenze liegt
Richtig. Es gibt 2 Formen von möglichen Pfändungen. Die Gehaltspfändung wo alles was über dem Schutzbetrag liegt direkt bei Arbeitgeber eingezogen wird und die Kontopfändung die direkt das Vermögen des Schuldners einzieht. Die geht sogar unbegrenzt wenn das Konto nicht zu einem P-konto gemacht wurde. Ein normales Giro- oder Sparkonto ohne Schutz, könnte man mit entsprechendem Titel, bis zum letzten Cent leerpfänden inklusive darauf befindlicher Sozialhilfe oder Kindergeld.
1.) Fakt ist das der alte Herr wahrscheinlich nichts auf dem Konto hat sonst hätte er mitunter keine Grundsicherung bekommen. Richtig??
2.) Kann jemand der unterhalb 1178 Euro netto verdient ein Pfändungsfreies Konto errichten? Oder kann das jeder machen und dann wars das automatisch für mich bei offenen Forderungen??
3.) Was ist wenn jemand unter 1178 Euro verdient und 20 Tausend auf dem Konto gespart hat?? Kann man da Mietrückstände eintreiben? Oder kann er das schnell auf das Konto der Frau verschieben bzw. ein P Konto erstellen
- Er hat zumindest Bedürftigkeit nachgewiesen. Das heißt nicht zwingend das er nicht pfändbares hat. Das Schonvermögen im hohen Alter kann recht groß sein.
- Ein P-Konto kann jeder einrichten, ist aber eher von nachteil wenn man keine pfändung erwartet, weil es zB. die Schufa negativ beeinflusst.
- Ich schätze da gibt es juristische Feinheiten ob man das Geld vor oder nach Kenntnisnahme der bevorstehenden Pfändung verschiebt. Grundsätzlich sind übertragungen auf Ehepartner wohl legitim aber anfechtbar.
Mit andern Worten ich bin aufgeschmissen. Also kein Mieter der ALG II bekommt und kein Mieter der unter 1178 Euro netto verdient.
Was ist aber wenn ein Liebespärchen Mieter sind. Der Mann beispielsweise 1000 Euro netto verdient und die Frau mit 3 Kinder 860 ALG II bekommt. Beide im Mietvertrag unterschrieben haben ABER die beiden nicht verheiratet sind sondern nur ein Liebespärchen. Jetzt kündigen die die Wohnung und zahlen die letzten 3 Monatsmieten nicht. Ich bin ich da wieder aufgeschmissen oder zählt das Gesamtvermögen von beiden zusammen sprich sie sind oberhalb der Pfändungsgrenze oder werden beide Personen einzeln gezählt und ich gehe wieder leer aus?? Kniffelig oder?
Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben kann man sich aussuchen bei wem man das Geld eintreibt. Deren Vermögen wird aber nicht zusammgerechnet. Jeder von beiden hat seinen eigenen Freibetrag.
Ja der Mann verdient unter 1178 Euro also könnte man nichts holen. Die Frau kriegt ALG II also kann ich das auch nicht einfordern. Das ist doch unfassbar. Das nur weil man unter einer Pfändungsgrenze liegt. Ich muss sagen das ich das nicht glaube jetzt in diesem Fallbeispiel
Das sind doch extreme Sonderfälle wo kriminelle Energie involviert ist. Im Normalfall gibt sowieso kein Vermieter zwei quasi mittellosen Personen eine Wohnung, wenn er bessere Mieter haben könnte.
Der Staat bezahlt ja zudem für viele Bedürftige die Miete und das sind i.d.R vorbildliche Mieter, die keine Lust haben alle paar Monate zwangsgeräumt zu werden und Strafanzeigen an den Hals zu bekommen.
Er zieht Ende des Monats aus der Wohnung aus.
Das ist doch schon mal positiv. Zumindest bekommst du deine Wohnung dann zeitnah wieder zurueck und brauchst dich keinem teuren und langwierigen Raeumungsverfahren zu unterziehen.
Natuerlich hast du einen Anspruch auf die ausstehenden Mieten und die Betriebskosten. Wenn der Mieter aber nicht zahlen kann (so sieht es hier wohl auch aus), duerfte es dir wahrscheinlich nicht gelingen, diesen auch durchzusetzen.
Ein grosser Teil davon duerfte ohnehin durch die Kaution gedeckt sein. Somit duerfte dein Schaden wahrscheinlich recht ueberschaubar bleiben und du duerftest vergleichsweise glimpflich aus der Sache rauskommen. Darueber solltest du froh sein! Es haette auch viel, viel schlimmer kommen koennen.
Eigentlich müsste er das alles bezahlen. Ich fürchte aber, dass Du das Geld nie bekommst. Oder Du musst klagen. Aber greif mal einem nackten Mann in die Tasche ...
aber das Arbeitsamt
Seit wann zahlt das Arbeitsamt Grundsicherung? Oder meinst Du aufstockende Leistungen vom Jobcenter?
Ihn zur Zahlung zu verurteilen??
Wo nichts ist, ist nichts.
Nein ich hab geschrieben das das Sozialamt die Grundsicherung zahlt. Aber er bekommt doch Geld vom Sozialamt und Rente. Davon kann er doch jeden Monat 50 Euro abdrücken oder nicht?
das Sozialamt nicht aber das Arbeitsamt
Das "Missverständnis" liegt am fehlenden Komma, welches nach "Sozialamt" hätte gesetzt werden müssen.,
Davon kann er doch jeden Monat 50 Euro abdrücken oder nicht?
Das kann er nicht. Sein Geld reicht nur zum Überleben.
Wie wäre es eigentlich bei einem Hartz IV Empfänger wenn der keine Miete zahlt? Ist es da gleiche wie bei der Grundsicherung das da auch nichts zu holen wäre wenn man Ihn verklagt?
Möglicherweise ja.
1.)Wenn man eine Abtretungserklärung macht sodass das das Amt die Miete direkt an den Vermieter zahlt, ist es Möglich das der Hartz IV Empfänger diese Abtretungungserklärung hinter meinen Rücken widerrufen kann? 2.)Aber das ist doch Betrug Geld das für Miete gezahlt wird anderweitig zu verwenden
Hartz V gibts nicht. Wenn dann Hartz IV.
Es gibt ein schönes Sprichwort: Greif mal einem nackten Mann in die Tasche.
Wo ist das Problem das Urteil zu fällen und Ihn zur Zahlung zu verurteilen??
Das Problem sind die Pfändungsgrenzen die ein Mensch, der Grundsicherung bezieht, nicht überschreitet.
Da kommst du mit einem Urteil nicht weiter.
Er kann jetzt schön durch die Welt spazieren und einfach keine Miete zahlen, keine Rechnungen zahlen und NIEMAND kommt mehr an sein Geld nur weil er Grundsicherung bezieht???
An welches Geld willst du rankommen? Da ist nichts. Die Person bekommt nur monatlich einen Grundbetrag, mit dem man schon kaum über die Runden kommt. Den Grundbetrag braucht er zum überleben.
Wie kann ich die Kaution behalten? Die ist ja nicht da um Mietrückstände geltend zu machen sondern Beschädigungen am Haus. Brauch ich dafür ein Gerichtsurteil um es zu behaten?? Zudem erhält er glaube ich Prozesskostenhilfe. Wer zahlt die Gerichtskosten bei Einigung? Ich weiß das geht nach Quoten aber er ist ja offensichtlich der Verursacher oder besser der Schuldige
Wieso behalten? Du hast sie doch schon und kannst sie selbstverständlich in der Situation behalten. Wenn du damit auch noch Beschädigungen abdecken mußt hast du ein Problem. Dann bist du in solch einer Situation der Dumme.
Der Vermieter kann die Mietkaution einbehalten, wenn nach Beendigung des Mietvertrages offene Forderungen aus dem Mietverhältnis noch nicht beglichen sind. Das können Nachzahlungen aus offenen Betriebskostenabrechnungen sein oder auch Instandsetzungskosten für Mängel oder Schäden an der Wohnung.
Quelle hier
Ein Mietrückstand ist doch eine offene Forderung - oder?
Wie bekomme ich mit das er wieder an Geld gekommen ist sodass ein Pfändungsbeschluß dann automatisch greift?