Mieter kündigt Wohnung und zahlt letzte 3 Monatsmieten nicht, da er nun Grundsicherung + Rente bezieht. Was tun als Vermieter?
Hallo liebe Gemeinde,
wir haben einen sehr nervenaufreibenden Fall vor uns. Unser Mieter hat gekündigt. Zuvor gab es eine Güteverhandlung beim Gericht wo wir uns nicht einig geworden sind. Er ist in Monat 3 drin und hat nicht einen Cent Miete bezahlt. Er will quasie die Kaution abwohnen weil er genau weiß das er Sie nicht bekommen wird.Er zieht Ende des Monats aus der Wohnung aus.
Ich weiß noch wie deren Anwalt im Flur bei Gericht gesagt hat ,, Ihr Vermieter kann kein Geld von Ihnen holen da Sie Grundsicherung und Rente beziehen. Zahlen Sie keine Miete"
Unfassbar wo leben wir hier?? Er hat mehr als offensichtlich Mietschulden UND muss noch die Betriebskostenabrechnung nachzahlen und ich bin als Vermieter aufgeschmissen nur weil er Grundsicherung bezieht?? Ist dieses Geld denn Unantastbar?? Er hat doch Geldfluss wo ist das Problem?
Über Vermieterpfandrecht will ich mit unserem Anwalt nicht gehen da der Mieter absolut nichts hat. Das ist zum Scheitern verurteilt.
Müsste es nicht eine Urteilsverkündung geben wo der Richter etwas beschließt wenn eine Güteverhandlung gescheitert ist? Wo ist das Problem das Urteil zu fällen und Ihn zur Zahlung zu verurteilen??
Ps Grundsicherung ist KEIN Hartz V. Die Grundsicherung zahl das Sozialamt nicht aber das Arbeitsamt
Habt Ihr einen Rat für mich?
9 Antworten
Die Miete darf nicht abgewohnt werden. Ich denke, das ist bekannt. Die Kaution ist vorrangig für eventuelle Beschädigungen und eine Nachzahlung der Nebenkosten gedacht. Ferner ist die Rückzahlung der Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses fällig und nicht vorher.
Dennoch dürfen die Schulden der Mietzahlung mit der Kaution verrechnet werden nach Ende des Mietverhältnisses. Jede Geldforderung darf dann verrechnet werden.
Das Dilemma ist, dass du im Recht bist, die Miete erfolgreich einklagen kannst, wenn aber von dem Mieter nichts zu holen ist, hilft dir das nicht weiter und du bleibst noch auf den Kosten dafür sitzen. Man kann selber kostengünstig einen Mahnbescheid beantragen, doch wenn Widerspruch eingelegt wird, dann landet die Sache doch vor Gericht. Hilft also nicht wirklich viel, und zu pfänden ist deswegen auch noch nichts.
Mein Tipp:
1) Schreibe eine fristlose Kündigung, sobald der Mieter mit mehr als einer Miete im Rückstand ist. Auch wenn die Mietzeit eh bald zu Ende ist, egal, aber um zu signalisieren, so nicht. Eventuell entstehen dir damit sogar noch zusätzliche Schadenersatzansprüche je nach Situation.
2) Informiere das Sozialamt über den Sachverhalt. Die Höhe der Grundsicherung berechnet sich unter anderem auch durch die Höhe der Miete, das ist ein Faktor in der Berechnung. Und wenn dem Mieter keine Kosten der Miete entstehen, weil er sie nicht zahlt, wird ihn vielleicht die Grundsicherung gekürzt. Sein Verhalten würde ihm dann selber schaden. Es kann auch Sozialbetrug sein, wenn man Veränderungen in Form von entfallener Miete nicht mitteilt, aber das würde dann das Sozialamt von Amts wegen prüfen.
Du kannst den ganz normalen Weg aller Gläubiger gehen. Forderung aufstellen, vor Gericht ausfechten und Schuld titulieren lassen. Anschließend kannst du nur hoffen das der Schuldner in den nächsten 30 Jahren aus der Grundsicherung rauskommt und keine erfolgreiche Privatinsolvenz durchführt. Wenn er nie wieder über die pfändungsfreigrenze gelangt ist das Geld weg. Das ist das Vermieterrisiko.
Er zieht Ende des Monats aus der Wohnung aus.
Das ist doch schon mal positiv. Zumindest bekommst du deine Wohnung dann zeitnah wieder zurueck und brauchst dich keinem teuren und langwierigen Raeumungsverfahren zu unterziehen.
Natuerlich hast du einen Anspruch auf die ausstehenden Mieten und die Betriebskosten. Wenn der Mieter aber nicht zahlen kann (so sieht es hier wohl auch aus), duerfte es dir wahrscheinlich nicht gelingen, diesen auch durchzusetzen.
Ein grosser Teil davon duerfte ohnehin durch die Kaution gedeckt sein. Somit duerfte dein Schaden wahrscheinlich recht ueberschaubar bleiben und du duerftest vergleichsweise glimpflich aus der Sache rauskommen. Darueber solltest du froh sein! Es haette auch viel, viel schlimmer kommen koennen.
Eigentlich müsste er das alles bezahlen. Ich fürchte aber, dass Du das Geld nie bekommst. Oder Du musst klagen. Aber greif mal einem nackten Mann in die Tasche ...
aber das Arbeitsamt
Seit wann zahlt das Arbeitsamt Grundsicherung? Oder meinst Du aufstockende Leistungen vom Jobcenter?
Ihn zur Zahlung zu verurteilen??
Wo nichts ist, ist nichts.
Hartz V gibts nicht. Wenn dann Hartz IV.
Es gibt ein schönes Sprichwort: Greif mal einem nackten Mann in die Tasche.
Wo ist das Problem das Urteil zu fällen und Ihn zur Zahlung zu verurteilen??
Das Problem sind die Pfändungsgrenzen die ein Mensch, der Grundsicherung bezieht, nicht überschreitet.
Da kommst du mit einem Urteil nicht weiter.