Darf das Sozialamt mir Geld für eine Rentenerhöhung von der Grundsicherung abziehen, die ich noch gar nicht bekomme habe?
Ich bekomme Rente wegen voller Erwerbsminderung und ergänzend Grundsicherung vom Sozialamt. Mitte Juli habe ich ein Schreiben bekommen, das ich ab 1. Juli mehr Rente bekomme. Ich habe eine Kopie davon beim Sozialamt abgegeben. Die Rente wird aber immer erst am letzten Tag des Monats gezahlt. Ich habe also noch gar keine höhere Rente bekommen, werde die Erhöhung erst im August merken. Das Sozialamt hat mir jetzt bei der Grundsicherung für August den Betrag der Rentenerhöhung zweimal abgezogen, einmal für Juli und einmal für August. In den letzten Jahren wurde die Rentenerhöhung vom Sozialamt immer erst ab August abgezogen, was ich auch völlig richtig finde. Darf das Sozialamt wirklich Geld von meiner Grundsicherung abziehen, das ich noch gar nicht bekommen habe?.
2 Antworten
Da die Grundsicherung monatlich im vorraus (meist am letzten Werktag des Vormonats für den kommenden Monat), die Rente aber im nachhinein (am letzten Tag des laufenden Monats für eben diesen...) gezahlt wird stimmt das schon so.
Es ist daher klug, sich ein Notpolster für diesen Zeitraum anzulegen, damit die Differenz nicht zu groß ins Gewicht fällt... Immerhin weiß man ja, daß jedes Jahr Ende Juni/Anfang Juli die Rente eventuell erhöht wird, was einen Einfluss auf den Anspruch für Grundsicherung hat. Und daß die höhere Rente erst Ende Juli aufs Konto kommt...
warehouse14
Danke fürs Sternchen! :)
Dann leg Widerspruch gegen den Bescheid ein.
Meines Wissens gilt auch für das SGB XII das Zuflussprinzip.