Grundsicherung für im Haushalt lebendes Enkelkind durch Sozialamt?
Lebt ein Enkelkind seit längerer Zeit im Haushalt der Großeltern und bezieht dieses keinerlei öffentliche Mittel, hat es einen Anspruch auf eine Grundsicherung des Lebensunterhalts durch das örtlich zuständige Sozialamt ? Durch die Mutter werden keinerlei finanzielle Mittel zu Verfügung gestellt, sie erhält und behält das Kindergeld, Leistungen nach dem SGB II wurden für sie und das Kind eingestellt. Unterhaltsvorschuss wird nicht gezahlt und kann durch die Eltern nicht geleistet werden. Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege, also Pflegegeld gibt es nicht, da dies die Mutter nicht bereit ist, zu beantragen. Gern beantworte ich noch auftretende Fragen hierzu und würde mich über Expertenantworten oder klare Antworten auf Grund eigener Erfahrungen freuen. Vielen Dank und nette Grüße.
6 Antworten
Euch zusammen den Daumen hoch, vielen lieben Dank, ich werde Eure Ratschläge beherzigen und es vielleicht machen. LG
Grundsicherung bekommst du nur wenn deine Tochter den Antrag ausfüllt. Das Kindergeld kannst du auf dein Konto überweisen lassen , es steht dem Kind zu (und nicht der Mutter) weil das Kind bei euch lebt. Unterhaltsvorschuss bekommst du nicht weil das Kind nicht bei einem Elternteil lebt, sondern bei euch. Wenn das Kind bei euch muss es doch irgentwie vom Jugendamt fest gelegt sein oder kümmert sich die Mutter einfach nicht.Ich bin nicht neugierig aber ich habe auch mein Enkelkind bei uns Wohnen es ist 14Monate alt und es hat immer ein Grund wenn das so ist.Vielleicht kann man sich ja mal austauschen.
Wenn das Kind bei den Großeltern lebt, müssen diese für das Kind Anträge stellen. Unter anderem das Kindergeld auf das Konto der Großeltern überweisen lassen. Wenn die Mutter sich so verhält, ist die Frage ob das Jugendamt nicht besser die Vormundschaft für das Kind übernimmt. Antrag bei der zustänsigen Jugendamtsstelle.
Das Kindergeld ist genau genommen nicht für die Mutter, sondern für das Kind gedacht. Alle Leistungen, die für das Kind sind, sollten nicht auf das Konto der Mutter, sondern auf das Konto der Personen - in diesem Fall die Großeltern - bei denen das Kind lebt. Sollte das Kind bereits im entsprechenden Alter sein, kann das Kindergeld auch auf sein Konto überwiesen werden. Geht doch mal zum Jugendamt und lasst euch dort Beraten.
Hallo also ich bin zwar kein Experte und hab auch keinerlei Erfahrungen zu diesem Thema, aber ich bin überzeugt davon das dem Kind etwas zusteht! Mein Weg währe vermutlich zunächst das Jugendamt zu kontaktieren und dann bei den dementsprechenden Stellen einen Antrag zu stellen!
LG Bea