Darf das Sozialamt bei Grundsicherung nach SGB XII Kindergeld als Einkommen anrechnen?

7 Antworten

Oh Gott, es ist einfach entsetzlich, was für ein Un- und Halbwissen hier so selbstverständlich als Tatsache verbreitet wird! Haltet Euch doch alle mal ein Bisschen zurück, wenn Ihr es nicht wirklich genau wisst. Es ist fatal, in solchen Dingen falschen Rat zu geben.

Also zum Fall:

Kindergeld für VOLLJÄHRIGE Kinder ist im Sozialhilferecht immer Einkommen des Kindergeldberechtigten - also der Eltern. Wenn die Eltern das Kindergeld auch noch direkt bekommen, darf es auf keinen Fall bei Dir als Einkommen angerechnet werden. Dies ist nur dann zulässig, wenn die Eltern das Kindergeld durch einen gezielten Akt der Übertragung an das Kind auszahlen - z.B. durch Überweisung, oder wenn das Kindergeld direkt auf das Konto des Kindes geht. Die sukzessive Zuwendung des Kindergeldes durch Naturalien (Kauf von Kleidung oder Verpflegung etc.) führt nicht dazu, dass das Kindergeld als Einkommen des Kindes gerechnet werden darf. Da haben sich die Gerichte eindeutig positioniert.

Beides ist hier offenbar nicht der Fall. Die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen bei Dir ist hier offenbar nicht zulässig. Es ist allerdings bekannt, dass die Sozialämter - besonders die restriktiveren der Sachbearbeiter - es ersteinmal versuchen, sofern sie überhaupt das Wissen über die korrekte Handhabung des Kindergeldes besitzen.

Mein Rat: Widerspruch einlegen. Ggf. zum Rechtsanwalt. Hierfür kannst Du beim Amtsgericht unter Vorlage Deines Bescheides einen Beratungshilfeschein bekommen. Mit diesem gehst Du dann zum Fachanwalt für Sozialhilferecht. Dieser nimmt 10 € Eigenanteil. Das Geld kannst Du nach erfolgreichem Widerspruch/Klage vom Amt zurück fordern.

Viel Glück

Thies92  20.03.2014, 20:07

Dem kann ich als Sachbearbeiter eines Sozialamtes nur so zustimmen.

Ewald49  17.02.2014, 12:46

Hallo McSteven,

es ist immer wider gut zu lesen das du dich um deine Mitmenschen ehrlich bemühst, ich hoff immer noch das es auch in der anderen Angelegenheit auch so in die Richtung geht. LG

Alles Blödsinn! Wenn die Eltern sich um das erwachsene behinderte Kind weiterhin kümmern und auch Ausgaben für das Kind haben, darf das Amt das Kindergeld nicht anrechnen! Kindergeld ist Einkommen der Eltern, nicht des Kindes! Nur wenn die Eltern sich tatsächlich nicht mehr ums Kind kümmern und das Kindergeld nachweislich für Schnaps und Zigaretten verbraten, kommt eine Abzweigung in Frage. Unbedingt gegen den Bescheid vom Grundsicherungsamt Widerspruch einlegen! In welcher Stadt wohnst du denn? Sozialämter versuchen diese Tour in der Tat gerne, aber sie dürfen es definitiv nicht!

cyracus  17.02.2014, 07:42

Deine Antwort ist falsch!

Das Kindergeld wird bei denjenigen, die Hartz IV / ALG II oder Grundsicherung wie diese bekommen, immer angerechnet.

Bitte beantworte Fragen nach Gesetzen nur dann, wenn Du wirklich Bescheid weißt. Das ist sehr wichtig für die Fragenden.

McSteven  17.02.2014, 09:58
@cyracus

Ja das solltest Du Dir mal hinter die Ohren schreiben!

Dein Rat und dieser Kommentar sind nämlich falsch!

Kindergeld für Volljährige Kinder ist im Sozialhilferecht grundsätzlich Einkommen der Eltern.

altgenug60  17.02.2014, 11:20
@cyracus

Wenn die Eltern Hartz IV kriegen hast du in der Tat recht. Aber nur dann! Ich bekomme für meinen erwachsenen Sohn mit Behinderung das volle Kindergeld und er bekommt die volle Grundsicherung. Das Amt hat bei uns auch schon versucht, da was anzurechnen, ist ihnen aber nicht geglückt, weil ich mich da mit der Gesetzeslage eben doch ganz gut auskenne....

Man hat Dir ja schon geschrieben, lass Dir künftig das Kindergeld auf das eigene Konto überweisen. - Was nun die Zahlung angeht, die angerechnet wurde: Hoffentlich geben Dir Deine Eltern die Summe freiwillig.

Wenn nicht, dann wende Dich an eine Sozialberatung (google so mit Deinem Wohnort) wie zum Beispiel dem Diakonsichen Werk / Diakonie und hole Dir dort auch Rat.

Geh unbedingt mit einem Beistand (dazu gleich mehr) zum Amt, um die Sache zu klären.

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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Falls Deine Eltern Dir das Geld nicht geben und Du deshalb zum Grundsicherungsamt gehen musst, ist es sehr empfehlenswert, mit einer erfahrenen Begleitperson dort hinzugehen.

Lass Dich nicht irritieren, dass auch auf "Hartz IV" Bezug genommen wird. - Manchmal bekommt man auf diese Weise auch für Grundsicherung im Alter und bei Erwebsunfähigkeit wichtige Infos (wie hier zu den Beiständen).

altgenug60  17.02.2014, 11:30

Neinnn!!! Bloß nicht! Sobald dir deine Eltern das Geld überweisen, wird es in der Tat angerechnet! Wenn sie aber das Geld benutzen um für dich Dinge zu finanzieren, die über das Existenzminimum hinausgehen (Kino, Sportverein, Urlaub), dann darf das Kindergeld nicht angerechnet werden. Anders ist es nur, wenn deine Eltern selbst Sozialleistungen beziehen, dann wird das Kindergeld tatsächlich angerechnet. Ist ungerecht, ist aber so. Ich bekomme für meinen erwachsenen behinderten Sohn Kindergeld und es wird nicht angerechnet!

cyracus  17.02.2014, 14:40
@altgenug60

@altgenug60 - oh - Du hast recht.

Wie gut, dass Du diese Frage gesehen hast und Dich einbringst. Ich hatte es echt verwechselt mit denjenigen Eltern, die ebenfalls irgendeine Art von Grundsicherung (wie z.B. Hartz IV) beziehen.

@ubik89, bitte vergiss die Sache mit der Überweisung auf Dein Konto.

Einzig richtig sind meine Hinweise für den Umgang mit Sozialbehörden. - Wenn Du die Sache auf dem Amt klärst, geh besser mit einem erfahrenen Beistand hin.

Tut mir leid, Dir eine falsche Info gegeben zu haben, bin beim Antworten sonst sehr sorgfältig.

altgenug60  17.02.2014, 15:39
@cyracus

Danke. Bei mir hat das Amt ja auch versucht, ans Kindergeld ranzukommen, deshalb kenn ich mich da aus. (Wenn man ein behindertes Kind großzieht, wird man mit der Zeit ganz schöm fit in Sozialrecht.

Deine Hinweise zum Umgang mit Sozialbehörden sind hervorragend!

cyracus  17.02.2014, 16:02
@altgenug60

Dank auch Dir. - Habe in Dein Profil geschaut und empfehle Dir, zu Deinen Expertenthemen hinzuzufügen

  • behindert
  • Behinderung
  • schwerbehindert
  • Schwerbehinderung
  • erwerbsunfähig
  • Erwerbsunfähigkeit
  • schwerbehindertes Kind
  • Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit

und - falls noch nicht geschehen -, Dir die entsprechenden Themen täglich zuschicken zu lassen. Wenn nämlich dann nochmal so eine Frage wie diese oder eine andere zum schwerbehinderten Kind gestellt wird, dürfte sie Dir "nicht durch die Lappen gehen".

Ich bins nochmal: Seid Ihr (Du und deine Eltern) in keinem Selbsthilfeverband? Beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte gibt es sehr gute Argumentationshilfen und Musterschreiben. Die findest Du hier:

http://www.bvkm.de/recht-und-politik/Argumentationshilfe/Abzweigung_von_Kindergeld

cyracus  17.02.2014, 07:39

Wenn Du Deine Antwort ergänzt, klick unter Deiner Antwort auf Antwort kommentieren, damit alles zusammenhängt und übersichtlich bleibt.

Nachdem du volljährig bist, steht das Kindergeld dir zu. Du kannst das beim Amt angeben, dass man dir das auf dein Konto überweist, und nicht mehr zu deinen Eltern. Und dass es angerechnet wird,ist absolut richtig.

McSteven  17.02.2014, 09:44

Absolut falsch!!!

YK1972  17.02.2014, 09:57
@McSteven

Nein, absolut richtig. Kindergeld wird vom Amt auf die Leistungen angerechnet. Übrigens nicht nur bei erwachsenen Kindern.

McSteven  17.02.2014, 10:01
@YK1972

Ja, aber nur als Einkommen der Eltern, Du Dödel! Wenn die nicht hilfebedürftig sind wird es nicht angerechnet.

YK1972  17.02.2014, 10:04
@McSteven

Wenn das "Kind" dieses Geld, wie hier in diesem Fall nicht auf sein Konto bekommt, muss es sich das Geld von den Eltern holen. Das Amt wird dies immer anrechnen, da es dem Kind zusteht. Deswegen schrieb ich zuvor, man solle sich das Kindergeld auf das eigene Konto überweisen lassen, damit alles richtig läuft. Und den Dödel habe ich überlesen, zumal ich eine Frau bin. Trotzdem muss ich mich hier nicht beleidigen lassen.

cyracus  17.02.2014, 10:28
@McSteven

@McSteven, Du betitelst YK1972 mit "Du Dödel!"

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McSteven  19.02.2014, 13:31
@YK1972

muss es nicht

altgenug60  17.02.2014, 11:58

Es ist wirklich zum Verzweifeln! Durch diese Ratschläge werden die Eltern um die Möglichkeit gebracht, ihrem Kind für 2100 € im Jahr ein paar Annehmlichkeiten des Lebens zu finanzieren, z. B. einen Urlaub. Das ist unverantwortlich!