Ist das Sozialamt verpflichtet, mir Lebensmittelgutscheine zu geben?
Folgende Situation: Ich hab bei einer Sportwette 400 EUR gewonnen, dies habe ich auf mein Girokonto auszahlen lassen. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente + aufstockende Grundsicherung.
Die Grundsicherung beträgt ca. 250 EUR. Ich muss nun diesen Monat Kontoauszüge für die Weiterbewilligung ans Sozialamt schicken. Wenn nun das Sozialamt mir diese 400 EUR von meinem nächsten Monat abzieht, dann bekomme ich ja garkein Geld ausser meine kleine EU-Rente.
Ist das Sozialamt trotzdem verpflichtet, mir Lebensmittelgutscheine auszustellen? Also habe ich ein Recht darauf, auch wenn sie mir für den nächsten Monat kein Geld überweisen?
12 Antworten
Du hast Glück gehabt. Einmal bei der Sportwette und vermutlich ausgegeben, weil merkt ja keiner hast Du gedacht. Aber der Gewinn liegt glücklicherweise über Deinem aufstockenden Bedarf von ca. 250,00 €, so daß dem Sozialamt nichts anderes übrig bleibt, jene 400,00 € auf 6 Monate zu stückeln also 400 : 6 = 66,67 €, die monatlich einbhalten werden. Wenn Du Kosten für den Wettschein hattest, ja die kannst Du gegenrechnen. Also aufpassen, manchmal vergessen die das ganz gerne und sehen nur den Brutoo-Gewinn.
evtl. fällt das unter das sog. Schonvermögen, also 150 € pro Lebensjahr, wenn Du das nicht ausgeschöpft hast.
Sonst gilt ein Einkommen, das dann auch im Zuflußmonat angerechnet wird, das mußt Du aber mit der ARGE klären.
Erstattungen des Finanzamts gelten leider auch als Einkommen. Also Steuererklärung aus dem Vorjahr
Es ist ja grade KEIN Vermögen, sondern Zufluss im Leistungszeitraum
Schonvermögen ist das Vermögen, welches du beim Eintritt des Leistungsfalles hattest. Nur davon werden diese "Abzüge" berücksichtigt. Je nach Höhe kann es ein, dass du auch darauf noch anteilig zurückgreifen musst. Jeder Geldeingang danach, egal woher, fällt nicht mehr in das Schonvermögen, gilt als Einkommen und ist somit anzurechen.
So sehr ich es dir gönne, aber Sozialstaat heisst nicht, dass einer seine 400 Schäfchen in den warmen Stall stellt während andere draussen im Regen für ihn weiter arbeiten. Als Geldeingang gilt sogar wenn du von deinem Energieversorger ne Erstattung der überzahlten Strom- oder Gaspausschale bekommst, die Bonuszahlung der Krankenkasse für nachgewiesene Gesundheitsaufwendungen etc.
Da die 400 € deine Aufstockung übersteigen, werden sie in 6 gleichen Raten von deiner Leistung gekürzt. Lebensmittelgutscheine sind dann unnötig.
Es soll ja gerade vermieden werden, dass du dem Sozialamt zur Last fällst.
Eine Kürzung ist bis zu 10 % des Regelsatzes jederzeit möglich
Wie kommst du auf die Idee, dass dir alle Leistungen zustehen wie sonst auch? Der Gedanke ist ja, dass sich JEDER das zum Leben notwendige Geld selbst verdient! Ob nun durch Sportwetten oder anders.
Du hast das dieses Mal geschafft. Glückwunsch! Am besten machst du daraus eine Gewohnheit, dann brauchst du das Sozialamt gar nicht mehr.
Nein, die bekommst du nicht. Den Gewinn hättest du aufheben müssen, wissend, dass er dir angerechnet werden wird.
Nein.. Ein Geldzufluss während des Leistungsbezuges ist niemals Vermögen.