Müssen Geschwister zahlen, bevor das Sozialamt zahlt?

7 Antworten

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Geschwister sind sich gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet,es würde also nur deine Mutter als Unterhaltsberechtigte übrig bleiben !

Solange deine Mutter zuhause wohnen kann,also nicht in ein Heim muss,müssen Unterhaltspflichtige,also in dem Fall du,wenn es keine anderen Unterhaltspflichtigen mehr gibt,die leistungsfähig sind,nur eine Zuzahlung leisten,wenn das jährliche Bruttoeinkommen 100 000 € übersteigen würde.

Erst wenn sie ins Heim müsste oder schon sein würde,dann gelten hier andere Selbstbehalte.

Diese werden in der Regel jedes Jahr angehoben.

Wenn ich mich nicht irre,dann liegt der Selbstbehalt für einen Single bei derzeit 1800 € Netto.

Dazu kann man dann z.B. noch Aufwendungen für die Beschäftigung ( z.B. Fahrkosten ) absetzen,eigene Aufwendungen für die Altersvorsorge,hast du z.B.vor der Antragstellung auf Sozialleistungen schon einen Kredit für Haus oder Auto aufgenommen,dann hat das natürlich Vorrang.

Sollte dann dennoch etwas übrig sein,dann würdest du mit dem Überschuss zu 50 % leistungsfähig sein,max. jedoch bis auf Höhe der Zuzahlung.

Aber erst mal würde das Einkommen der Mutter herangezogen,also Rente,Witwenrente,Pflegegeld und wenn sie Vermögen hat,alles was über 2500 € ( Schonvermögen ) geht.

Im Internet findest du auch kostenlose Rechner für den Elternunterhalt.

isomatte  31.07.2015, 05:39

Danke dir für deinen Stern !

Ja, sie muss dann zahlen. Es gibt soweit ich weiß eine Ausnahme, wenn sie zB von ihrer Mutter misshandelt worden ist, also wenn die Mutter ihre Mütterlichen Pflichten nicht erfüllt hat. Wobei das auch immer vor Gericht geprüft wird.

Oder sonst muss sie beweisen, dass sie es sich nicht leisten könnte die Schwester und Mutter finanziell zu unterstützen. Wenn sie zb selbst 10 Kinder hätte oder so.

Auch vorm Gesetz gilt:

Ehemann/frau + eheliche Kinder sind zuerst zu versorgen. Danach kommen die Unehelichen Kinder. Dann die Eltern und zuletzt die Geschwister.

Panazee  29.07.2015, 00:23

Die Materie ist ziemlich komplex, aber bei einem bin ich mir zu 100% sicher - für seine Geschwister muss man nie zahlen, weil man nicht in direkter Linie verwandt ist. Nur die Linie Großeltern -> Eltern -> Enkel sind sich gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet.

BbkDeluxe  29.07.2015, 00:31
@Panazee

Bei Geschwister war ich mir nicht so sicher. Das kann gut sein, dass man hier nicht zahlen muss. 

Die Unterhaltsverpflichtung gilt nur in auf- und absteigender Linie. Die Schwester könnte also nur heran gezogen werden um den Unterschuss der Mutter zu decken.

Sie muss nur mit ihrem EINKOMMEN, nicht mit ihrem Vermögen einspringen.ei der Grundsicherung im Alter gilt ein sehr hoher Freibetrag. Die Schwester müsste schon ein Einkommen über 100.000 € pro Jahr haben, um in Anspruch genommen zu werden.

Für die Schwester muss sie sowieso niemals irgendetwas zahlen, denn sie sind nicht in direkter Linie verwandt. Lediglich für die gemeinsame Mutter müsste sie etwas zahlen, aber da müsste die Mutter schon in einem Heim sein und die Kosten müssten ihre Rente + ihre Grundsicherung + dem Anteil, den die Pflegeversicherung übernimmt übersteigen. Dann zahlt erst einmal das Sozialamt und die holen sich das dann von deiner Schwester zurück.

Panazee  29.07.2015, 00:17

P.S.:

Es könnte anders sein, weil das Thema recht komplex ist, aber da müsste deine Schwester schon mehr als 100.000.-€ im Jahr verdienen.

Torranto 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 00:16

Ich meine, wenn die 2 Töchter die 2 gleichen Erzeuger haben.

Panazee  29.07.2015, 00:24
@Torranto

Das ist vollkommen egal. Man ist gegenüber seinen Geschwistern NIEMALS zu Unterhaltzahlungen verpflichtet.

Direkt verwandt sind nur Kinder und Eltern sowie Enkel und Großeltern. Alle anderen Verwandschaftsverhältnisse sind keine direkte Verwandtschaft und somit nicht unterhaltsberechtigt.

Wenn das Sozialamt schon zusagt hat, erübrigt sich die Frage.

Rechtlich ist die gut verdienende Tochter nur die Mutter verpflichtet, die Schwester gegenüber nicht.

Torranto 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 00:06

Ok, aber wenn das Sozialamt zu der Mutter sagt: "Was ist mit ihrer anderer Tochter? Kann die ihnen nicht helfen finanziell?" Kann das Sozialamt dann die "reiche" Tochter zwingen, an ihre Mutter zahlen zu müssen?

DerHans  29.07.2015, 10:17
@Torranto

Das ist gesetzlich geregelt. Leider sitzen in den Sozialämtern häufig Leute, die es nicht für notwendig finden, sich auf dem Laufenden zu halten. Sie bekommen ihr Gehalt ja trotzdem jeden Monat.

EstherNele  29.07.2015, 10:26
@Torranto

@Torranto

Das ist einfach eine ganz böse Fangfrage (funktioniert aber mitunter).

Würde die Mutter jetzt sagen, Tochter mit Einkommen unterstützt mich jeden Monat mit X Euro, dann würde sich das Sozialamt freuen und der Mutter diesen "Zuschuss" der Tochter als Einkommen anrechnen.

Und  - schwupps! - wäre Mutter plötzlich nicht mehr hilfebedürftig.

Ich kenne einen Fall, da hat jemand - nach einer ähnlichen mündlichen Beinahe-Nötigung durch das Sozialamt - jeden Monat "freiwillig" 150 € an die Ex-Frau bezahlt.
Als er dahinter gekommen ist, dass er es eigentlich nicht müsste, haben die im Amt mit den Schultern gezuckt und gesagt, sie hätten ja bloß mal angefragt - gemusst hätte er das nicht.