Sozialamt will Kosten für Kaution nicht übernehmen. Was tun?
Ich bin zusammen mit meiner Mutter in eine MIetwohnung gezogen wegen der Scheidung meiner Eltern. Wir mussten eine Kaution bezahlen von ca. 900€ um die Schlüssel zur Mietwohnung zu erhalten. Aber da diese 900€ nur geliehen waren von meinem Vater und das Sozialamt meinte es könnte die Kosten für die Kaution übernehmen, haben wir uns darüber keinen Kopf gemacht und haben anschließend im Sozialamt die erstattung der Kaution zu übernehmen, da diese eine Bearbeitungsdauer von 6 Wochen nach sich zieht. Hätten wir des Geld nicht sofort an den Vermieter gezahlt, dann hätte er uns die Wohnung nicht vermietet. Jetzt ist aber das Problem, dass das Sozialamt das Geld für die Kaution nicht hergeben will, da wir des Geld ja selbst Problemlos aufgetrieben haben. Jetzt will aber mein Vater das Geld wiederhaben , da meinte aber die Arbeiterin beim Sozialamt, dass dies nun unser Problem wäre und sie es nicht auszahlen werden.
Hat einer einen Rat? Man versichterte uns damals dass es deswegen keine Probleme geben wird und jetzt wird so ein Theater gemacht.
Vielen Dank und Freundliche Grüße BlutKeks02
12 Antworten
Zunächst einmal hätte der Vermieter die Übergabe der Wohnung gemäß § 551 BGB nicht von der vorherigen Zahlung der Kaution abhängig machen dürfen. Nur die erste von drei Raten durfte er verlangen. Nun habt ihr aber gezahlt und aus dem mietrechtlichen ist ein sozialrechtliches Problem geworden.
Das Sozialamt muss die Kaution gemäß § 22 Abs. 3 SGB II übernehmen, wenn der Umzug notwendig war. Ein scheidungsbedingter Umzug ist notwendig. Wenn ihr also Leistungen nach dem SGB II bekommt, dann muss in eurem Fall auch die Kaution übernommen werden. Der Umstand, dass ihr das Geld darlehensweise von jemand anderem habt vorschießen lassen, ändert daran nichts. Dadurch werdet ihr ja nicht leistungsfähig. Also Widerspruch und Klage.
Es wird kein "Theater" gemacht, Ihr habt nur feststsellen müssen, daß nicht alle Kosten übernommen werden. Kautionen gehören nicht zu den Unterhaltskosten und somit auch nicht einklagbar.
Also, die ARGE übernimmt natürlich nur die Kosten, die zuvor mit Antrag abverlangt werden.
Ich gehe also davon aus, daß vor dem Umzug beantragt und natürlich auch genehmigt wurde die Kostenübernahme für den Umzug, die Miete für die neue Wohnung, die fehlende Erstausstattung, ggf. die Maklerkosten, die Mietsicherheit, die Schönheitsreparaturen und weiteres. Alles natürlich steuerfrei und eigentlich ganz einfach. Das ist doch das Gute im Gegensatz zu früher.
Nachträglich ist das alles natürlich nicht möglich, so auch die Gerichte. Prüfe also, was genau zuvor beantragt wurde und weise den SB höflich aber bestimmt darauf hin, falls er fehlerhaft gearbeitet haben sollte. Viel Glück.
alsooooooooooooooooooooooooooo... ich kann euch gut verstehen,wir hatten genau das selbe problem gehabt...wir sind von einen ort in den anderen gezogen und somit hat auch die zuständigkeit gewechselt.naja unsere alte sachbearbeiterin wollte dem umzug nicht zustimmen weil sie anscheinend zu teuer(aber sie hat nicht drüber nachgedacht das wir in einen anderen kreis ziehen,und somit die miethöchstgrenze wieder anders ist)naja wir sollten für unsere wohnung 1350 euro kaution bezahlen,haben wir somit auch selber zusmmen gesparrt,dann kam aber raus das der umzug doch zugestimmt wird und das die wohnung somit unter dem satz liegt.wir hatten das kautionsparbuch auch schon eröffnet gehabt und alles.denn sind wir zum amt und wollten die kaution zurück haben,aber sie sagten das wir sie nicht bekommen und so weil wir sie ja auch allein zahlen konnten...aber halt,euch steht es zu!!!! wir sind auch zum sozialverband deutschland um uns zu erkundigen,wir haben behauptet wir haben uns auch nur das geld geliehen... rufe am besten mal den sozialverband deutschland an,denn macht ihr mit den einen termin aus und denn redet ihr mal mit den...wie gesagt,ihr habt euch das geld nur geliehen...
dazu gibt es ein ziemlich neues urteil des bundessozialgerichtes. in dem fall war es ganz ähnlich. nichte hatte sich von onkel geld geliehen und es wurde von vornherein vereinbart, dass sie es zurückzahlen musste. arge hatte aber wie in diesem fall abgelehnt die kaution zu übernehmen weil antragstellerin ja geld hatte, auch wenn es geliehen wurde. arge wurde daraufin verpflichtet die kosten zu übernehmen. also auf zu einem anwalt der sich im sozialrecht auskennt und dann notfalls klage beim sozialgericht einreichen. erfolgschancen sehr gut.
dieses ist keine rechtsberatung sondern stellt lediglich meine eigene meinung da.