Hundenutzung im vermieteten Garten?
Hallo,
Wir haben eine Wohnung mit Garten vermietet bzw. Haben das Haus gekauft und der Mieter ist halt noch da.
Und meine Frage ist, darf der Hund des Mieters in dem Garten sein Geschäft (groß) verrichten??
Es ist noch nicht einmal sein Hund, sondern der einer Bekannten und ist bei meinem Nachbar einmal im Monat über ein Wochenende.
Mich stört dies, da der Kot nicht weg gemacht wird sondern einfach im hinteren Teil des Gartens liegen gelassen wird.
Wir befinden uns gerade auch im Rechtsstreit (Eigenbedarf) und irgendwann mal werden wir ja den Garten nutzen...
13 Antworten
Wohnung ist vermietet an den Mieter, der einen Hund zur Betreuung aufgenommen hat.
Hier ist kein Unterschied zu machen zwischen Eigenhund des Mieters und Fremdhund.
Grundsätzlich gilt: Hundekot im Garten ist für den Vermieter nicht hinnehmbar, wenn er stinkt und wenn er optisch einfach sch... aussieht.
Immerhin steht drin, dass der Hund in den hinteren Teil macht. Angenommen das wäre genau an der Grundstücksgrenze und der angrenzende Nachbar fühlt sich dadurch extrem belästigt, so würde ich das als Vermieter nicht hinnehmen, dass die Haufen nicht gleich nach vollbrachter Tat entfernt werden.
Ist der hintere Teil aber so gegen Blicke geschützt, dass man von außerhalb die Haufen nicht sehen kann und wenn sie auch niemand durch Geruch belästigen, kannst Du jetzt nicht die Beseitigung fordern.
Auf jeden Fall aber kannst Du die Beseitigung fordern, sobald der Mieter auszieht. Er muss den Garten unbesch...mutzt zurück geben und Hundehaufen sind einfach nur gemeiner Dreck. Anders, als vielleicht Kuhfladen, Hühnerkacke oder Pferdeäpfel, eignet sich Hundekot nicht als Dünger. Eine entsprechende Argumentation scheidet also aus.
Selbst wenn der Mieter dann das ganze Erdreich in dem beschmutzten Bereich abtragen und durch gute Erde ersetzen muss, ist er bei Rückgabe der Mietsache zur Beseitigung all dieser Hinterlassenschaften verpflichtet.
Damit er schon mal sparen anfangen kann, könnte man dies in einem Brief schon mal ankündigen. Vielleicht hilft das schon, dass er künftig gleich mal alles bisherige und dann jeden neuen Haufen weg macht.
Also dürfen tut der Hund das sicher. Aber ich finde es schön dreist das dir bekannten ,nicht dafür sorgen das es weg gemacht wird.
Bin ich bei meiner Schwester zu Besuch dir Haus und Garten hat und mein Hund kackt in den Garten,wird das weg gemacht.
Ansonsten Mit den Leuten reden? Die bekannten? ob sie das gut finden ,die Hinterlassenschaften liegen zu lassen.
Am besten noch mit Beweisfotos. Bist du dir sicher ,das es dieser Hund ist? Mich wundert es das der Hund immer nur eine Stelle auswählt. Sehr ungewöhnlich für einen Hund ,immer die gleiche Stelle als kackstelle her zu nehmen.
Und wenn man mal ein bisschen schnippig die bekannten drauf aufmerksam macht wird da sicher auch was passieren.
Die bekannten wohnen ja da auch nicht. Sehr peinlich und unbegreiflich.
Nichts da - von wegen Bekannte. Hier handelt ein Mieter in einem gemieteten Garten und lässt den Hund eines seiner Bekannten in seinen Besitz sch....
Gerade weil es ein bekannter ist,kann man ja wohl als Vermieter höflich drauf hinweisen ,bitte die Hinterlassenschaften weg zu räumen. Ob der Mieter dem. In zustimmt ist eine andere Sache.
Wir wohnen direkt da druber. Und ja im hinteren Teil. Sie hat den Hund an der leihne und wartet immer bis es dort sein geschaft verrichtet hat. Der hintere Teil des Gartens ist auch ca. 9m breit...
Und warum hast du nicht mal was gesagt? Wenn du es schon beobachtest, hätte ich gleich raus gerufen "lassen sie immer den Kot liegen" oder "benötigen sie eine Tüte zum Weg machen,Moment habe Frühstücksbeutel da"
Sowas ist peinlich für den Hundehalter und vielleicht denkt er nächstes mal an eine Tüte.
Falls keine Frühstücksbeutel vorhanden sind,gibt ihm ne Mülltüte.
Reden nicht immer zugucken.
Wenn der Garten zur Mietsache exklusiv gehört könnt ihr akut gar nichts machen. Zumindest nicht direkt.
Wenn sich jemand über den Gestank beschwert, dann regelt das die Polizei. Das ist dann so, als wenn jemand die Musik zu laut hat und diese leiser drehen muss, weil sich andere gestört fühlen. Der Mieter müsste dann die Ursache des Gestanks entfernen.
Mieter einer Wohnimmobilie genießen nahezu den gleichen Schutz wie Eigentümer, die die Wohnung bewohnen. Einzig der Mietvertrag kann zur Regelung der Nutzung herangezogen werden. Aber auch hier geht es nur über den Weg der Räumungsklage, falls gegen die Regeln des Mietvertrages verstoßen wird.
Die Polizei wird wohl nur im Extremfall die Nase rümpfen aber gewiss nichts regeln.
Sie wird nach eigenem Ermessen entscheiden. Die Nase zu rümpfen ist sicherlich eine Möglichkeit.
Dass der Hund in den Garten kackt ist nicht hinzunehmen, dass die Hinterlassenschaft nicht aufgenommen wird erst recht nicht.
Da frage ich doch zunächst:
Ist dem Mieter die (vorübergehende) Hundehaltung laut Mietvertrag erlaubt?
Hat der Mieter neben seinem Mietvertrag eine Nutzungsvereinbarung zur Mietsache "Garten" abgeschlossen?
Wenn der Mieter und der Eigentümer zusammen im Zweifamilienhaus wohnen, warum Kündigt der Eigentümer nicht nach § 573 a BGB und lässt den Rechtsstreit wegen Eigenbedarf einfach sein?
Wenn die Voraussetzungen der Hundhaltung rechtssicher wirksam sind, dann kann der Hundehalter den Hund auch im gemieteten Garten spazieren führen. Ein Schiss des Hundes ist dabei nicht zu vermeiden. Die Exkremente müssen schlussendlich entfernt werden.
Ich hoffe doch, dass der Mieter eine Kaution hinterlegt hat, die zweifelsfrei für die Kotbeseitigung verwendet werden kann, wenn nach Mietende der Garten nicht kotfrei zurückgegeben wird. Dabei ist eine Frist zusetzen und nach deren fruchtlosen Verstreichen die Ersatzvornahme einzuleiten. Kosten von der Kaution abzweigen.
Bin ich bei meiner Schwester zu Besuch dir Haus und Garten hat und mein Hund kackt in den Garten,wird das weg gemacht.
ist auch richtig > das ist ja auch nicht DEIN Garten ...