Grillen unter Balkon?

6 Antworten

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Wir sind erst am Anfang des Sommers.

Grillen ist immer dann verboten, wenn die Rauch-/Geruchsentwicklung andere Bewohner bzw. Nachbarn belästigt, was bei Euch eindeutig der Fall ist. Jedoch muss man auch tolerant sein, was bedeutet, dass 1x im Monat das Grillen hingenommen werden muss. Jedoch nur dann, wenn es nach Möglichkeit so betrieben wird, dass Belästigungen möglichst vermieden werden.

Das bedeutet, Grillen auf der Terrasse unter Euch geht niemals. Im Garten, etwas weiter weg dann, wenn nicht durch Wind der Rauch auf Euren Balkon oder in Eure Wohnung zieht.

Da Eure unteren Mitbewohner nicht auf Eure Bitten hören wollen, müßt ihr andere Saiten aufziehen. Es wurde vorgeschlagen, den Vermieter unter Druck zu setzen (Mietminderung etc.), jedoch will das der Vermieter nicht, was ich gut nachvollziehen kann, denn schließlich ist sein Haus kein Kindergarten und er nicht die Kindergartentante.

Geht zu einem Rechtsanwalt. Dieser soll Eure Mitbewohner auffordern, das Grillen direkt unter Eurem Balkon künftig ganz zu unterlassen und ansonsten nur noch dort und so zu grillen, dass kein Rauch auf Euren Balkon ziehen kann.

Wird der Aufforderung nicht gefolgt, gibt es weitere rechtliche Möglichkeiten. Z. B. eine einstweilige, gerichtliche Verfügung, die das Grillen unter Androhung von Zwangsgeld erst einmal sofort verbietet, bis in einem Hauptsacheverfahren geklärt ist, ob und wo und wie oft unter Eurer Wohnung gegrillt werden darf.

Da es hierzu eine eindeutige Rechtssprechung gibt, braucht ihr keine Angst davor zu haben.

Sollte der Streit dadurch eskalieren, müßt ihr eben durch bis hin zu der Konsequenz, dass ihr entweder freiwillig auszieht oder aber die unteren sich eine andere Wohnung suchen müssen.

Steven1234566 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 16:55

Vielen Dank für die sehr sehr gute Antwort. Ich merke Sie haben Ahnung von der Sache. Wir werden jetzt den Mieterschutzbund einschalten und das über Gericht klären. Vielen Dank 😊 :)

bwhoch2  18.05.2017, 17:00
@Steven1234566

Leider musste ich einen ähnlichen Fall ziemlich nah miterleben, wo eine Mieterin, die im 1. OG wohne, am Ende entnervt aufgab und wegzog. Sie kündigte fristlos und Vermieters (Verwandtschaft) klagten den Mietausfall ein, der durch das Dauergrillen des Unteren, der dies direkt als Mobbing betrieb, hervor gerufen wurde.

Beim unteren handelte es sich um den Wohnungseigentümer, der letztlich von der Hausverwaltung bzw. deren Anwalt mit Zwangsverkauf bzw. -versteigerung bedroht wurde, wenn er sich weiterhin nicht an die Gesetze und Regeln fürs Grillen im Garten hält und somit womöglich den nächsten Mieter auch vergrault.

bwhoch2  18.05.2017, 16:52

Danke für die Auszeichnung.

Entweder habt ihr ein Haus gemietet oder im Haus eine Wohnung im Obergeschoss. 

Wenn ihr das ganze Haus gemietet haben würdet, dann wären die Mieter im Erdgeschoss euch gegenüber Untermieter und müssten an euch Miete bezahlen. Damit seid ihr deren Vermieter und bestimmt, wann und wie gegrillt werden kann, wenn die Hausordnung keine näheren Hinweise dazu gibt. Grillverbot auf der Terrasse > Abmahnung> Abmahnung > ordentliche Kündigung oder im Falle eines ZFH erleichterte Kündigung ohne Begründung nach § 573 a BGB.

Seid Ihr aber nur Mieter einer Wohnung, dann ist der Vermieter euer Verhandlungspartner. Aufforderung zur Unterbindung des Dauergrillens > Abmahnung des Vermieters und gleichzeitig angemessene Mietminderung.

Manchmal macht auch der Ton die Musik. Wenn ich lese:

"Wir haben diejenigen schon mehrmals darauf angesprochen und gesagt das es stört und nervt..." , dann impliziert das auch eine gewisse Kompromisslosigkeit. 

Vielleicht hätte man auch charmant auf die Größe des Gartens hinweisen können...und freundlich nachfragen können, ob sie evtl. den Grill woanders hinstellen können. 

Auch kann man die Fenster schließen...die Wäsche im Trockner trocknen, da es ohnehin in vielen Gegenden nicht erlaubt ist, Wäsche auf dem Balkon sichtbar zu trocknen...

Und dass sie fast jedes Wochenende grillen...kann ja in diesem Jahr noch nicht so häufig vorgekommen sein...wenn man bedenkt, dass wir kürzlich in ganz BRD noch Nachtfrost und tagsüber auch kein Grillwetter hatten.

Natürlich gibt es auch unangenehme Zeitgenossen, die keinerlei Rücksicht nehmen....bei denen auch kein nettes Reden hilft. Dennoch würde ich  erst einmal durch Reden eine freundliche Kompromisslösung suchen.


Steven1234566 
Beitragsersteller
 18.05.2017, 16:49

Das ist es ja

Steven1234566 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 02:49

Wir haben es immer freundlich gesagt und hingewiesen aber das lässt die kalt.

Bei uns in der Gegend es kein Problem Wäsche aufzuhängen auf den Balkon.

Letzten Sommer haben die auch jedes Wochenende gegrillt. Sie Grillen auch wenn es bewölkt und nicht sonderlich warm ist.

rotreginak02  16.05.2017, 10:39
@Steven1234566

Ok, dann ist das ja doch schon ein längeres Problem und wenn Reden bei diesen Leuten absolut Nix bringt, hilft nur der Anwalt. 

Opfert Euer Sparbuch und überzieht die Strörer mit anwaltlichen Schriftsätzen und Androhungen.

Den Vermieter überzieht Euer Anwalt mit ähnlichen Schriftsätzen und der Androhung von Mietkürzungen.

Vielleicht wirkt das und die Grilllust verlagert sich mehr Richtung Garten, weg vom Balkon,  ohne weitere Störung!?!


eure Wäsche an WErktagen waschen und aufhängen oder Trockner anschaffen.

Dann hat sich das Qualm-Problem erledigt.Hinsichtlich der Wäsche..

Steven1234566 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 02:50

Auch probiert aber das bringt nix

brunhilde45  16.05.2017, 23:12
@Steven1234566

dann hilft nur umziehen und das Glück mit neuen Nachbarn versuchen.Andere Lösung seh ich nicht.

Steven1234566 
Beitragsersteller
 16.05.2017, 00:17

Das mit der Wäsche war ein Beispiel, auch sitzen kann man da nicht mehr weil man zugequalmt wird. Und im Sommer sind wir gern auf dem Balkon und der Qualm stört ja dann

brunhilde45  16.05.2017, 00:23
@Steven1234566

und wenn ihr die Nachbarn einladet und bei euch mal grillt OBEN? Und..das ganze Problem noch mal diplomatisch aber unmissverständlich ansprecht und gemeinsam Lösunge sucht?