Nachträgliche Hausordnung zum Mietvertrag nach 6 Monaten erlaubt?
Nachträglich Änderung /Ergänzung der Hausordnung Hallo ,
wir wohnen seit 6 Monaten in einem Haus mit 3 Wohnungen. Ich wohne mit meinem Sohn im Erdgeschoss und mein anderer Sohn mit seiner Freundin im OG. Das Dachgeschoss ist nicht vermietet und nutzt die Vermieterin. Allerdings wohnt sie nicht darin.
Nun hat sie eine Wohnungsbesichtigung am Sonntag für Mittwoch gekündigt , womit wir generell kein Problem haben.
Da hat sie uns eine "neue" Hausordnung ausgehändigt , die wird nicht unterschrieben haben. Darin sind Punkte aufgeführt, die dem Mietvertrag widersprechen. ZB dürfen Fahrräder nur im eigenen Kellerraum abgestellt werden. Im Mietvertrag steht allerdings, dass sie im "Vorraum" abgestellt werden sollen.
Weiterhin ist pro Wohnung "1 Hund" erlaubt. In der Hausordnung wird nun explizit darauf hingewiesen, dass das Treppenhaus "DIE VISITENKARTE DES HAUSES " ist und wenn wir dieses nicht (klinisch) rein halten , es sind wörtlich Hundehaare aufgezählt, es sie berechtigt das Mietverhältnis zu kündigen.
Wir reinigen 2 mal wöchentlich das komplette Treppenhaus, inklusive Kellertreppe und Keller!!
Weiterhin steht drin was und wie wir den Garten nutzen "dürfen" Wortwörtlich heißt es " der Garten darf durch den Mieter bis auf Widerruf ausnahmsweise genutzt werden." Weiterhin verbietet sie uns nun darin , dass die im Mietvertrag erlaubten Hunde, aus dem Garten fernzuhalten sind. Weiterhin müssen wir den Garten VOR dem Haus pflegen die sich unmittelbar neben dem Hauseingang (hausnahe Beete und Rabatten) befinden.
Allerdings ist dies ebenso nicht Bestandteil des Mietvertrages und der Zusatzvereinbarung/Hausordnung.
Weiterhin ist in den Betriebskosten "Gartenpflege" aufgeführt. Quasi zahlen wir ihr die Gartenpflege, sind aber verpflichtet ihn zu pflegen und dürfen ihn aber nur "ausnahmsweise" und ohne Hunde , nutzen.
Wir haben allerdings, mit dem Mietvertrag , bei Einzug eine Zusatzvereinbarung/Hausordnung erhalten und darin sind die meisten Punkte NICHT so wie bei der nachträglichen, aufgeführt. Es steht weder dort , noch im Mietvertrag, dass wir im Nachhinein nochmal eine separate Hausordnung erhalten. Was gilt nun? Müssen wir diese neue Hausordnung akzeptieren?
10 Antworten
Einseitig kann der Vermieter die Hausordnung nicht ändern.
Bezüglich Gartenpflege kann es durchaus sein, dass zusätzliche Arbeiten angefallen sind, die der Vermieter dann nachweisen muss.
Bezüglich Hundehaare müsste der Vermieter das abmahnen, er könnte dann im Wiederholungsfall u.a. aber auch verlangen dass der Hund abgeschafft wird.
Hallo,
eine Hausordnung kann nur dann geändert werden, wenn dies im Mietvertrag vorbehalten ist. Das sollte als erste geprüft werden. Ansonsten ist die Hausordnung nur dazu da, um Pflichten und
Rechte des Mieters zu konkretisieren. Aber sie können damit weder erweitert noch beschränkt werden. Eine Nachträgliche, einseitige Änderung muss man auf jeden Fall nicht hinnehmen.
Soweit die rechtliche Seite. Die andere ist die mit dem Mieter. Mit dem sollte man ja auskommen. Vielleicht am besten mit dem Vermieter sprechen, dass man sich natürlich daran hält, dass im Haus alles schön und sauber ist und dass man ja, wie erwähnt, zum Beispiel das Treppenhaus mehrmals wöchentlich reinigt, also öfter als durchschnittlich üblich.
Es gilt der Mietvertrag mit inkludierter Hausordnung bzw. die Hausordnung die von Vermieter und Mieter unterschrieben wurde. Jene "Zusatzvereinbarung", die neben dem Mietvertrag durch Unterschriften abgeschlossen wurde, ist ebenfalls gültig, wenn diese dem Mietvertrag als Erweiterung dient.
Eine "neue" Hausordnung wäre eine einseitige Änderung des Mietvertrages durch den Vermieter, was ihr nicht akzeptieren müsst. Die Nichtakzeptanz der neuen Hausordnung berechtigt in keiner Weise zu einer Kündigung durch den Vermieter.
Einerseits sollt ihr den Garten pflegen und gleichzeitig dafür auch noch bezahlen das ist so nicht erlaubt.Auch ist der teil sittenwidrig den wen ihr den Garten nicht nutzen dürft dann müßt ihr ihn weder Pflegen noch bezahlen und damit gehört die Garten pflege nicht zu den Betriebskosten!.
Bei so eine verhalten der vermieterin würde ich auch keine Wohnungsbesichtigung erlauben oder wollt ihr ausziehen bzw läuft euer mietvertrag in kürze aus.?Die Vermieterin hat eine freie wohnung und will bei euch die wohnungsbesichtiegung machen das ist alles schon seltsam.
Auch klinisch rein kann und darf sie gar nicht ´verlangen den dann darf keiner den Flur nutzen.sie Wälzt Sachen auf euch ab die sie so nicht darf und wen man so eine Hausordnung vor Vertragsabschluß sieht wird man niemals da einziehen.!
Wen das so erlaubt wäre dan würde jeder vermieter die gartenkosten als betreibskosten den miertern aufbrummen was nicht geht wen der mieter kein nutzungsrecht hat und indem fall hier soll der mieter auch die gartenpflege noch übernemen obwohl er den garten so gut wie nie selber nutzen kann eins von beiden geht nur und betriebskosten kann man auch nur für das zahlen was man selber nutzt.Weil das sonst keine betreibskosten sein können.
Auch der Angebliche kündiegungsgrund ist selbst vor Gericht nicht durchsetzbar und das weiß auch eurer Vermieterin sie will euch so einschüchtern.sie will euch und andere so nur loswerden weil sie bei den neuen Mietern mehr miete verlangen kann.Macht dir mal den Spaß und zeige die Neue Hausordnung mal den der zur Besichtigung kommt..Auch wen dann die Vermieterin droht und Ärger machen will.!Sage mal deiner vermieterin das der Gesetzgeber nur bestimmte Kündigungen zuläßt und ihre gehören nicht dazu!
unabhängig von den ganzen beschriebenen details - im gegensatz zur kündigung ist eine vertragliche vereinbarung immer eine beidseitige willenserklärung. mit dem mietvertrag habt ihr eine hausordnung unterschrieben (=vertrag). natürlich kann eine seite änderungen vorschlagen (oder auch diktieren), wirksam werden diese vereinbarungen aber erst, wenn ihr diese auch unterschreibt und damit der änderung der HO zustimmt.
man muss damit nicht zum mieterbund - man unterschreibt einfach nicht, wenn man das ´vertragswerk´ nicht akzeptiert. so einfach ist das. und kein kündigungsgrund, wenn man sich an den ursprünglichen mietvertrag hält. selbst, wenn darin eine HO-änderung vorbehalten wäre: auch diese wäre unwirksam, wenn ihr sie nicht unterzeichnet.
die gartenpflegekosten, sofern sie in den betriebskosten auftauchen, müssen in der vermieterbuchhaltung gegengebucht werden. sollten diese kosten also in den bk aufgeführt sein, verlangt einsicht in die belege. ich nehme aber nicht an, dass ihr der dame rechnungen f.d. gartenpflege schreibt?
wunschfarbe bei auszug: unwirksam. es gelten die gesetzlichen regelungen.
das recht zur besichtigung einer wohnung hat ein vermieter, aber in deutlich größeren abständen (ca. alle 2 jahre) und nicht nach 6 monaten oder wenn, dann nur mit ausreichender begründung (mängelbeseitigung, gefahr im verzug, verdacht auf nicht vertragsmäßigen gebrauch der mietsache (wenn ihr z.b. ein bordell in der whg. betreiben würdet))
Sind Kosten für Gartenpflege in die Betriebskosten eingestellt, dann sind sie auch durch den Mieter zu bezahlen, ob er den Garten nutzen darf oder nicht. Allerdings hat der Vermieter nachzuweisen, dass diese Kosten im Abrechnungszeitraum wirklich entstanden sind.