Darf der Garten eines Mietshauses separat vermietet werden?
Ich wohne seit zwei Jahren in einem Einfamilienhaus das zu einem Apartmenthaus umgebaut wurde. Hinten raus haben wir eine großen Garten der bis jetzt nicht genutzt wurde. Seit ca 3 Wochen nun hat mein Vermieter den Garten an eine Familie mit Kindern vermietet die nicht im Objekt wohnen. Jetzt sind die natürlich ständig mit mehreren Leuten im Garten und feiern da. Zudem haben Sie eine riesen Trampolin vor meinem Fenster aufgebaut so dass die Kinder und die Erwachsenen die darauf rupfen ständig in meine Wohnung schauen können. Eigentlich bin ich ein sehr toleranter Mensch und unter der Woche würde mich das noch nicht einmal stören aber am Sonntag würde ich mir schon wünschen etwas Ruhe zu genießen. Als ich die Familie höflich darauf ansprach das doch bitte Sonntag etwas Ruhe einzuhalten ist und dass Sie doch Bedenken möchten dass Ihre Kinder ständig in mein Fenster schauen und können Sie bitte den Sonntag anderweitig nutzuen. Meine Frage lautet nun darf der Vermieter überhaupt den Garten als eine Art Schrebergarten vermieten. Und dürfen die Mieter ein Trampolin vor meinem Fenster stellen sodass sie bei Benutzung in mein Fenster schauen können. Die Miete hier ist zudem sehr teuer, da kann man doch erwarten dass man etwas Ruhe hat und Rücksicht am Sonntag nimmt. Bitte teilt mir mit was ich machen kann und wie eure Erfahrungen sind danke
4 Antworten
Der Vermieter darf seine Immobilie - und natürlich auch den Garten - vermieten an wen er möchte. Und er bestimmt die Regeln, wie dieser genutzt werden kann.
Allerdings müssen sich die Mieter an Ruhezeiten halten. Das ist nur bezüglich der Kinder problematisch, da man Kinderlärm allgemein als sozialadäquat ansieht, muss er geduldet werden.
Wenn dich der Einblick stört, kannst du nur selbst einen Sichtschutz anbringen.
Schenken wir uns, da irrelevant: KEIN Garten mitvermietet ! Einfach Frage erneut lesen !
Was steht zur Nutzung des Gartens in deinem Mietvertrag?
Wird ein Einfamilienhaus vermietet mit Garten davor/drumrum, gilt dieser in der Regel an den Mieter des Hauses mitvermietet. Es können nicht von irgendwoher Leute plötzlich diesen Garten zugesprochen bekommen. Das ist m. E. Besitzsstörung und überhaupt unzulässig. Du solltest hier Beistand in Anspruch nehmen (Mieterverein, Rechtsanwalt). Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Offenbar handelt es sich aktuell nicht mehr um ein Einfamilienhaus, sondern um ein ehemaliges Einfamilienhaus, das zu einem Apartmenthaus umfunktioniert wurde. Es erscheint somit unwahrscheinlich, dass der Fragesteller das ganze Haus gemietet hat.
Nun, der FS schreibt aber von einem Einfamilienhaus...
Er schreibt: "Ich wohne seit zwei Jahren in einem Einfamilienhaus das zu einem Apartmenthaus umgebaut wurde."
Nun, auch wenn nun evtl. jetzt zwei oder mehr Appartements da sind, dürfte der Garten nicht fremd vermietet werden an Leute, die in keinem der Appartements wohnen. Das ist aber hier offensichtlich der Fall. Der Garten wird separat vermietet an Leute, die mit dem ehemaligen und nunmehr umgebauten Einfamilienhaus in keiner Beziehung stehen. Und das ist unzulässig. Das ist auch allgemeine Rechtsansicht.
Der Link bezieht sich ausschliesslich auf Einfamilienhaeuser. Warum das auch fuer Mehrfamilienhaeuser/Apartmenthaeuser gelten soll, ist mir nach wie vor nicht klar.
Mieten Sie den Garten hinzu!
Anschließend regeln Sie selber dessen Nutzung.
Mieten Sie den Garten hinzu!
Da der Garten bereits anderweitig vermietet wurde, wird das wohl kaum gehen.
Eine Frage des Willens zur und des Preises für die künftige Ruhe auf der Seite des Hausmieters.
Welcher Vermieter schlägt sich schon gerne mit gleich 2 problembehafteten Miet-/Pachtverhältnissen herum, wenn er eines davon loswerden kann, indem er das Ganze, zudem noch lukrativ, vereint?
So´n Pachtverhältnis kann man um der Ruhe Willen leichter lösen als einen Wohnraummietvertrag.
Kluge Vermieter wissen sowas!
JA, der VM darf selbstverständlich den Garten seperat an Mieter seiner Wahl vermieten, er ist sein Eigentum.
DU kannst ja vorsichtshalber das ganze Viertel anmieten (falls liquide), damit keiner reinkucken kann, du könntest allerdings auch GARDINEN anbringen.🤔
Schenk ich mir: kein Garten mitvermietet !
Du hast schon besser gepostet, das ist keine hilfreiche Antwort....
Falls du mich meinst, ich bin hier in keinem Leistungswettbewerb UND meine Antwort war hilfreich, da ich die Frage beantwortet habe !
DU kannst ja vorsichtshalber das ganze Viertel anmieten (falls liquide), damit keiner reinkucken kann, du könntest allerdings auch GARDINEN anbringen.🤔
Das ist mit Sicherheit nicht hilfreich, oder?
Gardinen sind nicht hilfreich, komische🤡 Ansicht! ...und ich bezog mich eindeutig auf die Beantwortung: JA, der VM darf... ! ...wie auch du erkennen konntest.
an Mieter seiner Wahl
Nun diese Herrschaften sind gerade keine Mieter...
Doch - Mieter des Gartens.
Ha ha! DOCH, sie SIND Mieter seines Gartens, da beißt die 🐭 keinen Faden ab!☺️
Aber nicht Mieter einer/der Wohnung/des Hauses. Der Garten gehört jeweils solchen Mietern zugeordnet und nicht Fremden die gerne nur den Garten mieten.
Das wird sicher in der überwiegenden Zahl der Fälle so sein, allerdings ist mir keine Regelung bekannt, die eine Fremdvermietung des Gartens verbieten würde.
Dazu nenn dann bitte Mal die Qelle deines ""Wissens""!
Schon Mal etwas von der Dispositionsfreiheit des Eigentümers gehört?
Wäre interessant, was dazu im Mietvertrag des Mieters des Hauses steht.
Vmtl. NICHTS, da ja gar keine Gartenvermietung angeboten wurde!😁
Schenk ich mir: kein Garten mitvermietet !
https://www.promietrecht.de/Mietgegenstand/Garten/Garten-am-Einfamilienhaus-mitvermietet-Nutzung-durch-Mieter-E2459.htm