Ärger wegen gartentor
Hallo,wir wohnen in einem 7fam haus im eg unsere tochter 2j u unser kleiner hund sind oft alleine zum spielen im gem. Garten. Als barriere damit die beiden nicht weglaufen habe ich bis zum kauf eines gartentores einen wäscheständer vor dem gartenausgang gestellt. Niemanden störts, nur herrn j. Der wirft den wäscheständer durch den halben garten um mit seinem fahrrad zu passieren u beschimpft mich als blöde alte die meint hier alleine zu leben, so wie ich heute zufällig gehört habe. Gestern habe ich den wäscheständer vor geststellt u 10 min später meine tochter rausgeschickt zufällig sah ich sie vorne auf dem gehweg spazieren- der wäscheständer wurde wieder entfernt und nicht zurückgestellt! Wenn wir ein tor montieren will er dieses abreissen. An seinem verstand zu appelieren ist gescheitert zumal ich das ding nicht zur zirde dorthin stelle sondern zur sicherheit eines kindes!!!
12 Antworten
Warum organisierst Du nicht ein kleines Gartenfest für alle (jeder bringt was mit) und in gemütlicher Runde wird dieses Thema mit allen besprochen. Die Fronten zwischen Dir und Deinem Nachbarn scheinen schon sehr verhärtet zu sein, so das eventuell ein anderer Nachbar als Schlichter eintreten kann. Immer nur auf sein Recht zu pochen bringt niemanden was, hier heißt es einen Kompromiss zu finden. Versuch es einfach mal, ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg dabei!!
Sie sollten nicht eigenmächtig handeln. Bitten Sie Ihren Vermieter um die Montage einesw Tores. Bieten Sie die Kostenübernahme an. Allerdings sind Sie keinesfalls sicher davor, dass das Tor immer geschlossen ist. Auch ein Anspruch darauf lässt sich nciht ableiten. So werden Sie wohl immer mit in den Garten gehen müssen, um zu überwachen, ob das Tor auch zu ist. Der eine Mieter jedenfalls wird dieses Tor wohl eher nicht verschließen. Ggf. lässt sich das Problem auch mit einer Automatik lösen.MfG
Menschlich meint natürlich jeder Recht zu haben.
Juristisch gesehen hat derjenige das Recht, der es beanspruchen kann.
Solange euer Mietvertrag keine explizite, bezahlte Gartennutzung vorsieht, ist es auch nicht Mietgegenstand.
Da hast du weder Barrieren aufzubauen noch einen Spielplatz für dein Kind noch einen Auslauf incl. Hundeklo aus dem Gemeinschaftseigentum zu machen - eigentlich logisch, wenn man seine egoistischen Blickwinkel mal verändert.
Hast du denn die Erlaubnis des Vermieters ein Gartentor einzubauen?
Wenn es ein Gemeinschaftsgarten ist haben andere das Recht alles genau so zu nutzen wie du.
Herr J. muss - wenn er nicht will - deinen Wäscheständer nicht weg- und wieder hinstellen, denn du hinderst ja deine Nachbarn an der normalen Nutzung.
Und zur Sicherheit eines Kindes: man lässt eine 2-jährige nicht mit einem Hund allein im Garten!
Zur Sicherheit der Kinder ist jeder damit einverstanden. Die betreffenden Personen sollten nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Man erklärt es ihnen vorher und die Welt ist wieder in Ordnung. Wer baut das Tor, der Vermieter, dann muß sowieso ein Rundschreiben raus, vor dem Bau, versteht sich. Jeder Benützer benötigt natür einen Sclüssel, sofern abgesperrt werden soll. Auch dieser Troll ist zu emanzipazieren.
Klar dass so ein frechen .... Ein mann schreibt.
Und der Mann hat völlig recht. Du nimmst ganz selbstverständlich an, dass Deine Vorstellung von einer Nutzung des Gartens die allgemein gültige ist und dass eine bisher freie Zufahrt zugemacht wird, weil es für Dein Kind und Dich besser ist. Für ihn ist es nicht besser, ganz objektiv betrachtet - er hat damit mehr Mühe, damit du weniger Mühe hast (nämlich Dein Kind unbeautsichtigt lassen). Es wundert mich nicht, dass er darüber nicht begeistert ist - bisher konnte er einfach durchfahren, jetzt muss er da einen Wäscheständer rumschieben und wird auch noch als der Böse angesehen. Er muss das nicht akzeptieren. ... ach, und ich bin kein Mann, sondern Mutter - maße mir aber nicht an, dass deswegen die anderen nach meiner Pfeife tanzen müssen.
DH - riiiiichtig!
Dieser 'Troll' hat völlig Recht, wenn er Kind, Hund, Mutter und Wascheständer nicht den Alleinnutzungsanspruch einer Gemeinschaftsfläche überlässt.
Im Gegenteil, wenn ihm das Unterstellen des Fahhrades im Haus per Mietvertrag zugesichert ist, hat er jederzeit freien Zugang zu haben und kann seinerseits Abhilfe durch Beseitugung der Barriere verlangen!
Derr VM ist nicht verpflichtet, hier ein Tor (schon gar nicht auf seine Kosten) einzubauen nur weil Mami es mit der Aufsichtspflicht von Hund und Kind nicht so ernst nimmt :-(