Mietkaution einbehalten, wenn erheblicher Schaden im Garten des Hauses?
Wir haben ein Haus gekauft, dass aber zur Zeit noch vermietet ist. Wir haben entsprechend auf Eigenbedarf gekündigt und der Mieter wird wohl Ende des Monats ausziehen. Er weiß seit einem halben Jahr, dass wir das Haus gekauft haben und das wir auch selbst einziehen wollen. War für ihn auch kein Problem. Nur hat er seitdem nicht mehr wirklich was am Haus gemacht. Innen können wir noch nicht sagen, da die Übergabe noch nicht erfolgt ist, aber der Garten ist eine Katastrophe! Seit Herbst kein Rasen gemähnt. Gras geht bis zu den Knien, Hecke wurde zwar geschnitten, aber der komplette Gartenabfall liegt im Garten. Bäume wurden nicht geschnitten und ragen teilweisen bis zum Nachbarn rüber und es ist recht vermüllt. Im Mietvertrag steht die Klausel, dass er den Garten "Ziergartenmäßig" pflegen muss. Dieser Pflicht ist er nicht nachgekommen. Kann ich die Kaution nun einbehalten, hole mir einen Kostenvoranschlag was mich die Widerherstellung kosten wird, und ziehe ihm das ab? Wie können wir da vorgehen?
Danke für einen kurzen Rat!
VG
7 Antworten
Ich würde zunächst mit dem Mieter sprechen und ihn fragen, ob er selbst den Garten wieder fit machen möchte oder ob du auf seine Kosten einen Gärtner bestellen sollst. Vielleicht reicht das schon.
wenn er das vereinbart hat "Ziergartenmäßig
kann man einklagen
Weise den Mieter per Einschreiben darauf hin, was du vorhast, setze ihm eine Frist bis wann er den Garten in Ordnung bringen soll. Drohe ihm gleichzeitig mit einem Anwalt, falls er seiner Verpflichtung nicht nachkommt. zuvor würde ich mir noch das Haus von innen ansehen!
hier die Lösung: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gartenpflege---f42455.html
nnach neuster Gestzesvorgabe nicht möglich. Mietkaution nur für aussen stehende Miete
hast du einen Link
wäre mir neu