Gartenzaun wurde entfernt

9 Antworten

eigentlich ja der vermieter dürfte das nicht so machen. da ihr nicht darüber informiert wurdet und die entfernung nur wegen einer beschädigung zu stande gekommen ist.... man hätte also diesen reparieren oder ersetzten müssen, aber nur wenn die ausdrückliche nutzung deines gartens im vertrag steht und der zaun sich auf deinem mietobjekt befindet. der mieter kann dir ja auch nicht einfach die badewanne entfernen oder ne terasse abbauen.......... wenn der bereich durch deinen garten geht hast du diesen zu pflegen wenn nicht muss die instandhaltung gereglet sein ansonsten ist es aufgabe des vermieters. alle regelungen die abnorm sind wie zb treppenhauswischen müssen im mietvertrag verzeichnet sein.

Ank13  20.06.2012, 08:16

anderst könnte es beim zaun der nicht mehr in deinem gartenbereich liegt der zb an einen weg grenzt also ein zaun der genau auf der grenze steht zu einem gehweg für alle . wenn du zb ein garten hast zaun und dann ein paar sträucher und die sträucher zu deinem garten gehören gehört der zaun klar zu deinen mietobijet. der vermieter darf auch nicht einfach so ohne ankündigung in deinem garten rumlatschen, wenn du wohnung mit garten gemietet hast im grunde ist das schon hausfriedensbruch

Ank13  20.06.2012, 08:17
@Ank13

und bitte beachten bei einem benutzrecht heisst es nur das du ihn benutzen darfst du musst den garten mitgemietet haben...

Genervte123 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 08:11

@Ank13: Hihi, der Gedanke mit der Badewanne kam mir auch schon..... Ich erhalte leider auf meine schriftlichen Fragen, die an die Hausverwaltung gestellt wurden, keine Antwort, was den Gartenzaun betrifft.

wenn in deinem Mietvertrag drin steht das der garten eingezäunt ist, muss er das auch sein! wenn es nicht drin steht hast du pech gehabt!

Genervte123 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 08:05

... und wie schaut es mit einer "mobilen" Einzäunung ,innerhalb des Gartens, meinerseits aus ? Darf er die Entfernen ?

gerd1011  20.06.2012, 08:12
@Genervte123

ja, da der Garten sein Eigentum ist, darf er bestimmen, was da hin darf und was nicht

Genervte123 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 08:26
@Morti

Demnach dürfte er ja dann auch meine Gartenmöbel entfernen ?!?!

Alexandra2704  20.06.2012, 08:34
@Genervte123

Ein Mietobjekt darf ohne Zustimmung des VM nicht verändert werde. Gartenmöbel gehören zu Deinem Inventar und müssen vom VM geduldet werden.

Wenn es so, wie Du es geschildert hast im Mietvertrag steht, dass der Garten eingezäunt ist, muss selbstverständlich ein neuer Zaun her, der auf Kosten des Vermieters beschafft wird. Jedoch würde ich sagen, dass Du Dich auf Wohnungs- / Haussuche begeben solltest, denn der Vermieter scheint Dich ja nicht sonderlich zu mögen. Gerade wenn er nun von seinem eigenen Geld einen neuen Zaun kaufen muss, wird er Dich deswegen nicht gerade mehr mögen.

Genervte123 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 10:27

Nein, im MV ist nicht geschrieben, dass der Garten eingezäunt war. Dies war für mich nur der ausschlaggebende Punkt eine solche Wohnung mit Garten anzumieten. Bis vor 14 Tagen war dies ja auch noch gegeben.

Zwar steht im Mietvertrag die Erlaubnis den Garten für Deine geleistete Instandhaltung zu nutzen, es steht jedoch nicht darin, dass Du ein Recht auf Einfriedung hast (oder doch??). Objektiv betrachtet kannst Du den Garten nach wie vor in vollem Umfang nutzen, nur Deinen Hund nicht mehr frei laufen lassen, da der Zaun fehlt. Dein Provisorium muß der VM nicht dulden und mal ganz ehrlich sieht es ja auch nicht gerade schön aus. Er ist nicht zur Einfriedung verpflichtet, da Dir der Garten zur Verfügung steht. Wurde es im Mietvertrag, auch bei den anderen Parteien, festgehalten wie die Pflege außerhalb des Mietobjektes, also Schotterweg und Außenanlage, gehandhabt werden soll? Wenn nicht, ist der Vermieter dafür verantwortlich. Wurde bei uns im Vertrag vermerkt, und die Pflegearbeiten entsprechend der Nutzung aufgeteilt.

Genervte123 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 08:55

Mein Provisorium könnte er ja umgehen, indem er einen neuen Zaun errichtet. By the way zum Thema nicht gerade schön: Um seine Meinung den Mietern klar zu machen, hat er in seinem Garten eine Stingefinger-Flagge gehisst.

Da es sich bei dem Objekt um ein 2 Parteien Wohnhaus handelt und eine Mietpartei zum Monatsende auszieht, müsste für die Leerwohnung der Vermieter die Arbeiten übernehmen, was er sicherlich nicht machen wird.

Alexandra2704  20.06.2012, 11:07
@Genervte123

Entschuldige, aber über die Flagge muß ich wirklich lachen. Der Mann scheint nicht ganz richtig im Kopf zu sein.. Aber im Ernst, gemietet hast Du die Wohnung, nicht den Garten. Er überlässt ihn Dir ohne eine Entschädigung zu verlangen. Ein Recht hast Du also nicht darauf, geschweige auf einen neuen Zaun. Aber dieser Kleindenker von Mieter ist es nicht wert sich den Feierabend so vermiesen zu lassen. Ich an Deiner Stelle würde mir eine neue Wohnung suchen. Dem VM wirst Du es nie recht machen und er wird immer etwas finden um andere Menschen vor den Kopf zu stoßen.

Alexandra2704  20.06.2012, 11:10
@Alexandra2704

Entschuldige meinte natürlich "dieser Kleindenker von Vermieter" und nicht Mieter.

Genervte123 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 11:37
@Alexandra2704

Lach zurück ! Nun den Feierabend werde ich mir nicht vermiesen lassen. ich nehme den Hund mit in den Garten. Allerdings muss ich immer ein Auge auf ihn haben. Glücklicherweise ist es ein Privatweg und kaum Verkehr. Der Hund ist auch gut erzogen und hört. Es ist halt nicht mehr so entspannend. Glücklicherweise ist ja gerade auch kein Gartenwetter.

... und richtig: Egal, was ich mache, es ist verkehrt.

P.S. Es gibt doch auch so lustige Gartenzwerge, die ich aufstellen kann.

Ich würde Dir in Deinem Fall raten zu einem RA zu gehen. So teuer ist eine Beratung nicht, wenn mann den Ärger und Deine bisher erfolgslosen Versuche dagegen hält... Wenn Du eine Rechtsschtuzversicherung (Mietrecht) hast, übernimmt sie auch, wenn der Fall vor´s Gericht gehen sollte.

Viele gute Antworten hast Du schon bekommen, aber wie es bei Dir im Einzelnen aussieht, ist doch nicht so einfach zu klären.

  1. Der Zaun: Wie gansch schrieb, bin auch ich der Meinung, dass Du einen eingefriedeten Garten gemietet hast und das kann nicht so einfach verändert werden. Ob nun Hund oder nicht; es ist eine deutliche Veränderung der Mietsache, z.B. auch was die Sicherheit, Privatsphäre, ??? angeht. Sammle weitere Argumente und suche Fotos Deines Gartens, wo der Zaun darauf zu sehen ist. Wie lange wohntest Du mit Zaun? Hast Du schriftlich, dass Gefahr in Verzug bestand als Grund für die Wegnahme? Zeugen?

    Nimm Deinen Schriftverkehr und den Mietvertrag und lass Dich fachlich beraten.

  2. Pflege des Aussenbereichs: Wenn dies nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, kann er Dir die Arbeiten nicht nachträglich aufdrücken. Deinen Mietvertrag, die Betriebskostenabrechnung, und Deinen Einspruch dagegen, kennen wir nicht.

In der Regel ist es so, dass die Dinge, die nicht im Mietvertrag geregelt sind, zu Lasten des Vermieters gehen. Viel Glück!

Genervte123 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 09:23

Seit fast zwei Jahren wohne ich hier, mit dem Zaun. Über Gefahr in Verzug ist niemand schriftlich informiert worden. Der einzige Zeuge soll der "Verursacher" sein, der ja nichts davon weiß. Genügend Fotomaterial, glücklicherweise mit Zaun, ist vorhanden (aus Mai 2012).

Ich denke auch, dass ich um eine RA-Beratung nicht herum kommen werde. Leider ist keine Rechtsschutz vorhanden. ;o(

Mimosa  20.06.2012, 09:45
@Genervte123

Das mit der Rechtsschutzversicherung ist schade. Aber das Honorar, sagt man so beim RA?, richtet sich nach dem Streitwert und das dürfte in Deinem Fall nicht so hoch sein. Deshalb - lass Dich beraten und dann kannst Du immer noch entscheiden, was Du machst. Vielleicht zeigt Dir die Beratung den weiteren Weg oder Du überlegst wirklich, ob Du Dir derweil schon in Ruhe eine schöne neue Wohnung mit Gartennutzung suchst. Der Vermieter scheint ja nicht zu genießen und öfters in der Nähe zu sein. Macht er die Hausverwaltung selber?

Genervte123 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 10:06
@Mimosa

Also das Honorar richtet sich ja nach der Kaltmiete. Habe ich schon abgeklärt. Es geht dann um den Wert um eine Jahresmiete. Das heisst in meinem Fall so um die 480 €.

Die Hausverwaltung (Abrechnung) lässt er machen, allerdings ist die mit Fehler über Fehler behaftet. Auch hier wurde schon wieder Einspruch eingelegt.

Das mit der neuen Wohnung ist schon ins Auge gefasst. Allerdings ist dies mit Hund nicht ganz so einfach. Zumal ich vor 14 Tagen auf eigene Rechnung jede Menge Heizöl gekauft habe.... aber dies ist eine andere Geschichte, dieser never ending story.