Vermieter will uns kündigen,wegen Hundepension
Hallo, wir haben gestern einen tyrannischen Vermieter erleben dürfen,obwohl wir vorher immer ein gutes Verhältnis hatten. Wir haben am 29.10.2011 eine Anzeige bei ebay Kleinanzeigen rein gesetzt,dass wir gern mal einen Hund zum Spielen für unseren Hund nehmen würden.Das Ganze aber mit der Überschrift Hundepension/Hundesitting. Das hat er dann irgendwie brühwarm als Ausdruck von jemandem bekommen und stand dann gleich vor der Tür und stürmte hier rein und war am gestikulieren und brüllen,wir müssten sofort ausziehen und wir sollten uns was Neues suchen und das würde er ja nicht mit sich machen lassen etc. Also wir wurden regelrecht beleidigt und bedroht.Eine Freundin war auch noch hier mit ihrem kleinen Sohn,der vor Angst anfing zu heulen. Wir holen uns heute direkt einen Termin beim Mieterbund und wir haben uns auch schon im Internet etwas informiert.Deshalb sind wir etwas ruhiger geworden,denn wir sind nun erst mal der Meinung,dass er uns deshalb gar nicht kündigen kann,geschweige denn fristlos. Bei uns steht extra "Das halten eines Hundes ist den Mietern gestattet"!Bezieht sich das auf einen Hund oder auf die Allgemeinheit?Und wir hatten auch niemals vor hier 10 oder was weiß ich Hunde aufzunehmen (obwohl wir eine Doppelhaushälfte mit Garten mieten),sondern nur mal einen oder zwei,damit unser Hund mal wen zum Spielen zu haus hat. Und da man die Anzeige auch finden soll,müssen wir doch schon so eine Überschrift nehmen,damit man aufmerksam wird,falls einer seinen Hund mal nen Nachmttag abgeben muss etc.! Nun ja,ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen.Wir sind gestern ganz ruhig geblieben und haben immer wieder gesagt,da kann man doch auch in Ruhe drüber reden usw. aber er ist einfach total cholerisch gewesen und meinte dann aber noch beim Einsteigen ins Auto,er würde auf ein Gespräch warten.Aber was sollen wir da noch besprechen?Wir fühlen uns einfach nicht schuldig,denn wir würden die Hunde ja nicht "halten",sondern nur zu Besuch da haben.Dann muss er uns ja auch verbieten,dass uns Freunde öfters mit Hunden besuchen kommen?! Auf alle Fälle ist das gute Verhältnis futsch,egal was nun noch kommt.Denn mit so einer Art hat er es sich ganz verspielt.Eigentlich müssten wir noch auf eine Entschuldigung warten...!
LG Sammy
14 Antworten
Der Vermieter muss vorher abmahnen,bevor er Euch kündigen darf.
Gewerbliche Nutzung dürfte er Euch untersagen
Da Ihr die "Hundepension" gar nicht gemacht habt,liegt auch kein Kündigungsgrund vor.
Dann muss er uns ja auch verbieten,dass uns Freunde öfters mit Hunden besuchen kommen?
- Darf er nicht verbieten!
Wir fühlen uns einfach nicht schuldig,denn wir würden die Hunde ja nicht "halten",sondern nur zu Besuch da haben
- Wenn Ihr auf den Hund eines Freundes aufpassen würdet,ist das anders als wenn ständig reger Hundeverkehr herrscht!
Bei uns steht extra "Das halten eines Hundes ist den Mietern gestattet" Bezieht sich das auf einen Hund oder auf die Allgemeinheit?
- Sehr wahrscheinlich auf ein Hund.Sonst würde da stehen,das Halten von Hunden.Im Zweifelsfall muss man den Vermieter fragen.
Denn mit so einer Art hat er es sich ganz verspielt.Eigentlich müssten wir noch auf eine Entschuldigung warten...!
Da er sich im Recht fühlte,was man ja wohl verstehen kann,wird er sich wohl nicht entschuldigen,zumindest nicht als erster.
Mein Vorschlag:
Ihr solltet den ersten Schritt machen!
Geht zu Ihm,sagt dass er die Annonce falsch verstanden hat,es ein Missverständnis ist und erklärt ihm was Ihr vor hattet.
Der Vermieter müsste eine Kündigung begründen und den Verstoß auch beweisen und das kann er nun mal nicht.
Ladet Ihn zu einer Tasse Kaffee,zu einem persönlichen Gespräch ein und versucht wieder eine vernünftige Basis zu finden!
Danke für den Stern und viel Erfolg.
Ja stimmt.Haben auch keine Anzeige mehr im Netz.Also ist da auch alles futsch. Nee,Tasse Kaffee wohl nicht mehr,aber wir fragen ihn mal,ob er noch Interesse an unserer Meinung hat.
Kurz und sachlich. Als Mieter darfst du nur deinen eigenen Hund halten. Selbst wenn du Besuch mit Hund hast und verlässt die Wohnung mit deinem Besuch und der Hund bleibt alleine in der Wohnung, ist das nicht gestattet, Kündigungsgrund. Hunde hüten oder als Urlaubshund aufnehmen, das alles ist ein Kündigungsgrund.Es gibt reichlich Urteile, die alle zu Gunsten vom Vermieter endeten, weil uneinsichtige Mieter es besser wissen wollten.
Wir wollen doch mal lieber die Meinung des Mieterbundes abwarten. Denn irgendwie sagt hier auch jeder etwas anderes :-) Danke dir trotzdem für deine Meinung.
und wie lautet nun deine frage?
das gelegentliche setzen eines absatzes erleichtert die lesbarkeit eines textes.
und mal ehrlich: wer sich als hundepension anbietet, muss auch damit rechnen, entsprechenden ärger zu bekommen. das war nicht besonders klug. das auftreten des vermieters übrigens auch nicht.
ansonsten: wenn die kündigung kommt: anwalt einschalten
So,mein Mann hat soeben mit dem Mieterbund telefoniert und alles geschildert. Die meinten direkt,dass er sich eine direkte Kündigung "abschminken" kann und nur eine Abmahnung erteilen könne. Falls wir das dann noch immer nicht unterlassen,darf er kündigen :-) Werden heute noch mal persönlich zum Rechtsanwalt des Mieterbundes gehen,damit wir auch noch mal alles schwarz auf weiß haben. Und das alles nur,weil man eine falsche Überschrift gewählt hat und man nicht vernünftig mit dem Vermieter reden kann...!
"Hundepension" könnte als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden. Die bei Wohnraumvermietung i. d. R. untersagt ist und somit ein Grund zur Kündigung.
Aber wie soll man das nachweisen,dass man noch gar nichts "gemacht" hat,außer mal die Anzeige zu starten,um zu schauen,was dann kommt? Alles bissl verzwickt.Freue mich echt auf das persönliche Gespräch nachher mit dem Mieterbund. Dann werden wir mal über den ersten Schritt nachdenken.