Vermieter will uns kündigen,wegen Hundepension

14 Antworten

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  • Der Vermieter muss vorher abmahnen,bevor er Euch kündigen darf.

  • Gewerbliche Nutzung dürfte er Euch untersagen

  • Da Ihr die "Hundepension" gar nicht gemacht habt,liegt auch kein Kündigungsgrund vor.

Dann muss er uns ja auch verbieten,dass uns Freunde öfters mit Hunden besuchen kommen?

  • Darf er nicht verbieten!

Wir fühlen uns einfach nicht schuldig,denn wir würden die Hunde ja nicht "halten",sondern nur zu Besuch da haben

  • Wenn Ihr auf den Hund eines Freundes aufpassen würdet,ist das anders als wenn ständig reger Hundeverkehr herrscht!

Bei uns steht extra "Das halten eines Hundes ist den Mietern gestattet" Bezieht sich das auf einen Hund oder auf die Allgemeinheit?

  • Sehr wahrscheinlich auf ein Hund.Sonst würde da stehen,das Halten von Hunden.Im Zweifelsfall muss man den Vermieter fragen.

Denn mit so einer Art hat er es sich ganz verspielt.Eigentlich müssten wir noch auf eine Entschuldigung warten...!

Da er sich im Recht fühlte,was man ja wohl verstehen kann,wird er sich wohl nicht entschuldigen,zumindest nicht als erster.

Mein Vorschlag:

Ihr solltet den ersten Schritt machen!

Geht zu Ihm,sagt dass er die Annonce falsch verstanden hat,es ein Missverständnis ist und erklärt ihm was Ihr vor hattet.

Sammy20007 
Beitragsersteller
 03.11.2011, 12:26

Aber wie soll man das nachweisen,dass man noch gar nichts "gemacht" hat,außer mal die Anzeige zu starten,um zu schauen,was dann kommt? Alles bissl verzwickt.Freue mich echt auf das persönliche Gespräch nachher mit dem Mieterbund. Dann werden wir mal über den ersten Schritt nachdenken.

johnnymcmuff  03.11.2011, 12:33
@Sammy20007

Der Vermieter müsste eine Kündigung begründen und den Verstoß auch beweisen und das kann er nun mal nicht.

Ladet Ihn zu einer Tasse Kaffee,zu einem persönlichen Gespräch ein und versucht wieder eine vernünftige Basis zu finden!

Danke für den Stern und viel Erfolg.

Sammy20007 
Beitragsersteller
 03.11.2011, 13:06
@johnnymcmuff

Ja stimmt.Haben auch keine Anzeige mehr im Netz.Also ist da auch alles futsch. Nee,Tasse Kaffee wohl nicht mehr,aber wir fragen ihn mal,ob er noch Interesse an unserer Meinung hat.

Kurz und sachlich. Als Mieter darfst du nur deinen eigenen Hund halten. Selbst wenn du Besuch mit Hund hast und verlässt die Wohnung mit deinem Besuch und der Hund bleibt alleine in der Wohnung, ist das nicht gestattet, Kündigungsgrund. Hunde hüten oder als Urlaubshund aufnehmen, das alles ist ein Kündigungsgrund.Es gibt reichlich Urteile, die alle zu Gunsten vom Vermieter endeten, weil uneinsichtige Mieter es besser wissen wollten.

Sammy20007 
Beitragsersteller
 03.11.2011, 10:36

Wir wollen doch mal lieber die Meinung des Mieterbundes abwarten. Denn irgendwie sagt hier auch jeder etwas anderes :-) Danke dir trotzdem für deine Meinung.

und wie lautet nun deine frage?

das gelegentliche setzen eines absatzes erleichtert die lesbarkeit eines textes.

und mal ehrlich: wer sich als hundepension anbietet, muss auch damit rechnen, entsprechenden ärger zu bekommen. das war nicht besonders klug. das auftreten des vermieters übrigens auch nicht.

ansonsten: wenn die kündigung kommt: anwalt einschalten

So,mein Mann hat soeben mit dem Mieterbund telefoniert und alles geschildert. Die meinten direkt,dass er sich eine direkte Kündigung "abschminken" kann und nur eine Abmahnung erteilen könne. Falls wir das dann noch immer nicht unterlassen,darf er kündigen :-) Werden heute noch mal persönlich zum Rechtsanwalt des Mieterbundes gehen,damit wir auch noch mal alles schwarz auf weiß haben. Und das alles nur,weil man eine falsche Überschrift gewählt hat und man nicht vernünftig mit dem Vermieter reden kann...!

"Hundepension" könnte als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden. Die bei Wohnraumvermietung i. d. R. untersagt ist und somit ein Grund zur Kündigung.