Hunde verrichten ihr geschäft auf dem Hof eines Mehrfamilienhauses, ist das erlaubt?

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Regulär ist es nicht erlaubt das Hundekot und Urin auf dem Innenhof liegen.Alleine schon aus Hygienischen Gründen.In solchen Fällen hast du die Möglichkeit dich an den Vermieter zu wenden oder die Hausverwaltung.Schriftlich.Da es sich offensichtlich um ein Mehrfamielienhaus handelt hat die Eigentümergemeinschaft hier das letzte Wort. Lg

MosqitoKiller  27.05.2013, 09:32

Regulär ist es nicht erlaubt das Hundekot und Urin auf dem Innenhof liegen

Wer oder was verbietet das?

rallytour2008  27.05.2013, 09:50
@MosqitoKiller

Der Vermieter wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt wo nur ein Vermieter ist.Ansonsten entscheidet das die Eigentümergemeinschaft wenn mehrere Vermieter vorhanden sind.Das kann auch dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat mitgeteilt werden die dann den Punkt auf die Tagesordnung setzen und darüber in der Eigentümerversammlung abstimmen. Lg

MosqitoKiller  27.05.2013, 10:13
@rallytour2008

Und wenn die das nicht verbieten, wer oder was verbietet es dann?

MosqitoKiller  27.05.2013, 10:15
@Nicky100

Welches? Quelle? Fundstelle? Dann nenne doch mal wenigstens eines, wenn Du das behauptest...

Mir ist kein solches bekannt...

rallytour2008  27.05.2013, 10:42
@MosqitoKiller

Dann gibt es noch die Möglichkeit sich an das Ordnungsamt zu wenden. Lg

rallytour2008  27.05.2013, 10:49
@MosqitoKiller

Hundekot auf öffentlichen Plätzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird vom Ordnungsamt zur Anzeige gebracht mit Bußgeld als Anhang.Hier muß dann aber auch der sich beim ordnungsamt beschwert beweise vorlegen das der Beschuldigte Hundehalter das auch ist. Lg

Nein, es ist das Grundstück des Vermieters, sein Wort ist das Gesetz dort...

Nicky100  27.05.2013, 09:16

Hallo, Mosquitokiller,das stimmt so keinesfalls, s.o., der Vermieter kann keinesfalls eigene Gesetze machen, Vermieter haben gegenüber ihren Mietern besondere Sorgfaltspflichten. Dreck und Unrat, besonders wenn sie wie Hundekot und Hundeurin Krankheitserreger beinhalten, müssen vom Vermieter verhindert oder entfernt werden.

MosqitoKiller  27.05.2013, 09:21
@Nicky100

Hat der Fragesteller den Hof gemietet? Hat er überhaupt die ausdrückliche Erlaubnis diesen zu betreten? Oder wird dies lediglich geduldet?

Solange der Fragesteller nicht mietvertragliche Rechte an dem Hof hat, geht ihn das schlicht nichts an, über alles jenseits des Mietvertrags bestimmt der Eigentümer, und zwar allein...

Hundebesitzer müssen das Hundekot Gesetz kennen. Jeder Hundebesitzer hat Rechte und Pflichten. Bevor man sich einen Hund als Haustier anschafft, sollte man sich über die Gesetze, die als Hundebesitzer zu beachten sind, informieren. Da gibt es die Leinenpflicht, die Maulkorbpflicht, aber auch das Hundekotgesetz. Hunde dürfen nämlich nicht überall ohne Leine laufen. Größere Hunde sollten bei dem Spaziergang einen Maulkorb tragen. Besonders davon betroffen sind die Hunderassen, die als beißwütig eingestuft sind, selbst wenn das einzelne Tier nie bissig gewesen ist. Alle Hundebesitzer sollten sich auch an das Hundekot Gesetz halten, denn sonst kann es teuer werden.Der Hundebesitzer ist für seinen Hund verantwortlich und das gilt auch, wenn er sein Häufchen macht. Das Hundekot Gesetz sagt aus, das der Kot des Hundes eine Verunreinigung ist, die sofort zu entfernen ist. Dieses gilt nicht nur für Gehwege und Straßen. Auch das Häufchen was der Hund in Parks oder der Grünanlagen macht muss entfernt werden. Der Hundebesitzer muss mit einer Geldbuße rechnen, wenn er die jeweilige Verordnung missachtet und sich nicht um die Hundekotentsorgung kümmert.

Für das Entfernen des Hundekots gibt es die sogenannten Hundekotbeutel. Es gibt einige Städte und Gemeinden, aber auch Interessenverbände, die den Hundebesitzern kostenlose Hundekotbeutel zur Verfügung stellen. Das Gesetz schreibt solche Hilfestellungen von der Stadtverwaltung jedoch nicht vor.

Der Kot und das weiß jeder, ist, wenn man hineintritt äußerst ärgerlich. Viel gefährlicher und wichtige Information in jedem Hunde Ratgeber ist, dass kleine Kinder sich mit den Bakterien in dem Hundekot infizieren können. So wird jeder einsehen, dass es das Gesetz Hundekot entsorgen zu müssen, unbedingt geben sollte, da Hygiene und Gesundheit geschützt werden müssen. http://hundekotschaufel.de/hundekot-gesetz.php

aotearoa01  25.05.2013, 14:01

Hundebesitzer müssen das Hundekot Gesetz kennen...

Der erste Satz aus Deinem Link... haha. Ein offizielles Gesetz ist das aber, soviel ich weiß, nicht.

Pharox 
Beitragsersteller
 25.05.2013, 12:31

Die Gesetze sind mir bekannt, aber speziell im Mietrecht?

Ist die Wiese des Innenhofes wirklich als Hudespielwiese gedacht?

KingKuni  25.05.2013, 12:38
@Pharox

egal wo der hund hinmacht der besitzer muss es wegmachen ansonsten ist das strafbar

MosqitoKiller  25.05.2013, 12:44
@KingKuni

Quatsch...

Wenn Du schon sowas schreibst, solltest auch Du dieses Gesetz kennen...

Nicky100  27.05.2013, 09:24
@Pharox

Hallo, Pharox, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, vor allem von Wohnungsgesellschaften, stellen in der Regel heutzutage den Mietern Rasenflächen zur Verfügung,(meist mit einigen Spielgeräten darauf), die aber als Spielflächen für Kinder gedacht sind, keinesfalls jedoch als Huneklo oder Hundewiese. Falls das so wäre, wäre dort ein großes Schild "Hundewiese". Dabei muss auch meist auf Hundewiesen Hundekot entfernt werden. Aber da entfernen die Hundehalter ja auch meist den Kot, weil sie selbst und ihre vierbeinigen Lieblinge davon betroffen sind...

MosqitoKiller  27.05.2013, 09:54
@Nicky100

Dann zeige mir doch mal das "Hundkot Gesetz"...

Nicky100  27.05.2013, 10:06
@Pharox

Garantiert nicht!!!

MezzoMixnix  25.05.2013, 15:28

Das Hundekotgesetz xD herrlich :'D

MosqitoKiller  25.05.2013, 12:40

Hundebesitzer müssen das Hundekot Gesetz kennen.

Ähm, jaaaaa... 'prust'

KingKuni  25.05.2013, 12:50
@MosqitoKiller

hast du es dir schon mal durchgelesen man muss den kot wegmachen oder willst du in einer stadt leben wo in jeder ecke hundekot liegt

MosqitoKiller  25.05.2013, 12:53
@KingKuni

Ja, ich habe mir das durchgelesen, und selten einen so ahnungs- und kenntnislosen Schwachsinn wie den gelesen...

Vielleicht solltest Du einfach mal das "Hundekotgesetz" ergoogeln, dann wirst Du bereits feststellen, dass es das nicht gibt und dass alle darauf basierenden Aussagen somit zwangsläufig kompletter Blödsinn sein müssen...

Man sollte Dinge, die man im Internet findet, nicht 1:1 für wahr nehmen, sondern auch hinterfragen...

Nicky100  27.05.2013, 09:33
@MosqitoKiller

Hallo, Mosquitokiller, ob im Internet zu lesen oder nicht, es ist heutztage Pflicht, Hundekot zu entfernen, in jedem Bundesland. Da in Hundekot und Hundeurin Bakterien und gefährliche Krankheitserrerger enthalten sind und da wir in Deutschland bestimmte Hygienevorschriften haben. Wir leben schließlich nicht mehr im Mittelalter, wo jeder seine Exkremente auf Straßen und auf Wege liegenließ. Das haben nur viele Hundehalter noch nicht geschnallt. Deshalb gab es ja im Mittelalter so viele Seuchen und Krankheiten, wegen der vielen Exkremente in der Öffentlichkeit. Die vielen Allergien auf Gras und Baum/Sträucherpollen haben wir, wie man immer öfter hört, aber wieder dieser Unart der Hundehalter, ihre Exkremente täglich dort zu deponieren, zu verdanken...

MosqitoKiller  27.05.2013, 09:35
@Nicky100

Das gilt für ÖFFENTLICHE Flächen. Zeige mir nur ein Gesetz, das dieses für Privatgrundstücke vorschreibt...

Nicky100  27.05.2013, 10:03
@MosqitoKiller

Hallo, Mosquitokiller, von einem Eigentümer mehrerer großer Wohnblöcke gerade versichert: Es gibt eine Vekehrssicherungspflicht, (vielleicht auch schon mal den Spruch gehört: Eigentum verpflichtet), die sich aus der Eigentümerhaftung (BGB), Bürgerliches Gesetzbuch, ergibt. Der Vermieter hat eine Menge Gesetze zu befolgen, wenn er vermietet, unter anderem muss er die vermietete Fläche, Zuwegungen und Grünflächen sauber halten und dafür sorgen, dass keine (Gesundheits) Gefahren davon ausgehen.

MosqitoKiller  27.05.2013, 10:06
@Nicky100

Natürlich gibt es eine Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück für alle Flächen, deren Betreten dem Mieter ausdrücklich genehmigt wurde. Aber wo liest Du davon hier was?

Und Flächen, auf denen der Mieter ohnehin nichts zu suchen hat, muss der Vermieter eben auch nicht sichern, wozu auch? Und wenn der Eigentümer entscheidet, eine solche Fläche als Hundeklo nutzen zu lassen, dann ist das seine Entscheidung...

Ganz ehrlich - zum Glück ist Hundepipi noch nicht gesetzlich geregelt, schon gar nicht im Grundgesetz. Demnächst soll dann auch noch Nasebohren geseztlich geregelt sein. Ein bischen Eigenverantwortung sollte den Menschen schon noch vorbehalten bleiben - die Regelungswut in DE ist ohnehin schon überbordend.

Privatgrundstücke sind Sache des Besitzers bzw. der Hausordung.

Pharox 
Beitragsersteller
 25.05.2013, 16:31

Man sollte mit seinem Hund ausgewiesene Hundewiesen in Parks oder Umgebung besuchen und nicht, weil es einfacher ist, auf den Innenhof ausweichen, auf dem mehrere Anwohner ein Recht haben diesen zur Erholung oder für ihre Kleinkinder zu nutzen.

bigsur  25.05.2013, 20:18
@Pharox

ja, aber das war ja nicht die Frage.

Nicky100  27.05.2013, 09:48

Hallo, bigsur, wenn Hundehalter sich nicht ständig auf Kosten anderer ausleben würden, müsste man auch in dem Bereich nicht immer strengere Gesetze fordern.Leider verhalten sich die meisten Hundehalter nicht rücksichtsvoll. In unserer Wohnsiedlung haben alle Hundehalter eigene Grundstücke mit Rasenflächen, gehen aber zum Pippi- und Kakamachen ihres Hundes meist morgens, wenn er sich erleichtern muss, ein paar Meter weiter zur nächsten Grünfläche (die meisten ohne Gassitüten mitzunehmen). Es fühlt sich falsch an, wenn meine Hecke langsam gelb wird wegen des vielen fremden Hundeurins, weil den Hundehaltern ihr eigener Garten zu schade ist und sie jeden Tag zu meiner Hecke kommen, unstatt ihre eigene zu beschmutzen.., oder??? Da das nicht nur Einzelfälle sind, sondern ein ganzer "Club", nimmt das langsam aber sicher überhand. Vermieter könne sich heutzutage keine eigenen Gesetze machen, sie haben dem Mieter gegenüber sehr viele, gesetzlich geregelte Pflichten.Auch eine Pflicht, das vermietete Grundstück sauber und frei von mit krankheitserregern behafteteten Exkrementen zu halten..

Gibt es da irgendein Grundrecht oder Gesetz?

Da es nicht öffentlich ist, ist es das Recht des Vermieters zu entscheiden, was er erlaubt und was er nicht erlaubt.

Sie können sich ja mit einem Brief an den Vermieter wenden und ihm die Sachlage schildern. Vielleicht wohnt er weit weg und ist selten vor Ort.

Wenn es ihm nicht passt, wird er bestimmt entsprechend reagieren und was unternehmen.

MfG

Johnny