wer haftet bei laminat schäden in der küche?

8 Antworten

Laminat ist für die Küche absolut ungeeignet dem Vermieter müsste klar sein dass das in der Küche aufquillt also ist der Ersatz seine Sache

 

Es kommt hier auf die Art des Laminats an, bzw. wie dieses verlegt worden ist.

Man kann durchaus Laminat in der Küche verlegen.

 Grundsätzlich gibt es aber eine Art Obhutspflicht. Das heißt, selbst wenn der Bodenbelag ungeeignet ist, hättet Ihr bei dem ersten Schaden den Vermieter hiervon in Kenntnis setzen müssen.

Folglich trifft Euch hier schon eine gewisse Schuld.

Der Vermieter vermietet die Wohnung unrenoviert, Renovierungen an Wand- und Bodenbelag sind Sache des Mieters

 

Das muss vertraglich vereinbart sein, bzw. zumindest im Übergabeprotokoll stehen.

Was sagt hierzu das Protokoll/ der Vertrag?

Ansonsten liegt die Instandhaltungspflicht grundsätzlich beim Vermieter. Er muss Euch aber keinen hochwertigen Boden verlegen, sondern kann den billigsten PVC Boden nehmen, der vielleicht 4,00 €/m² kostet.

 

Immer der Verursacher haftet. Du hast den Laminat beschädigt = du bezahlst ihn. Natürlich nur zu einem Zeitwert.  Auch in der Küche ist Laminat möglich, hatte ich selbst auch schon, man darf ihn halt nicht unter Wasser setzen, das ist möglich. Eine gewisse Sorgfaltspflicht besteht für einen Mieter schon. Dürfen in Bädern Tapeten sein? sind ja auch empfindlich gegen Wasser. Ja, man muss halt entsprechend lüften. Man kann sich also nicht einen Grund einfach an den Haaren herbeiziehen. Und wem sollte der Laminat denn gehören? meinst du ein Vormieter vermietet ihn an den Vermieter? lol. Nein, alles was nach Beendigung absprachegemäss in der Wohnung verbleibt, gehört automatisch dem Vermieter. Ein Teppichboden vergammelt auch nicht, denn er ist nicht organisch! Er mag abgenutzt sein, aber das ist nicht relevant. Sofern es sich um einen niederflorigen Teppich handelt, ist auch eine Verlegung von Laminat darauf kein Problem, man nutzt diesen dann als Trittschallschutz. Ist er hochflorig, dann besser nicht, da der Belag, ob Laminat oder Parkett, sich dann zuviel bewegen kann und den Boden an den Verbindungsstellen beschädigt.

Laminat hat ohnehin nur eine Nutzungsdauer von 10 Jahren weiterhin sollte es vernünftige Qualität haben und fachgerecht verlegt sein.

Wenn das Laminat bei Einzug in der Wohnung schon verlegt war, hast Du das mit deiner Unterschrift akzeptiert.
Wenn Du der Meinung bist, Laminat sei in der Küche ungeeignet, hättest Du die Bude nicht mieten dürfen.

Klar kannst Du den Vermieter fragen ob er neues, besseres Laminat verlegt, die Antwort kenne ich jetzt schon. Du kannst das teure Laminat auch auf Deine Kosten verlegen lassen. Auch kein Ding.

Ach ja, das defekte Laminat in der Küche musst Du natürlich erstzen. Oder Deine Haftpflicht.

lutzd  17.05.2017, 21:40

Kaputt machen und andere Bezahlen lassen ist nicht ok. Der boden war ja scheinbar in Ordnung wie Sie eingezogen sind. Dann habe sie ihn kaputt gemacht.

lutzd  17.05.2017, 21:38

Sagt wer  prinzipiell aftest du für alles was du kaputtmachst. Es gibt kein gesetz gegen Laminat in der Küche. Im Bad könntest du dagegen gehen. Außerdem wenn er vorher drin war scheint er ja noch in Ordnung gewesen zu sein. Der Vormieter hat ihn also nicht beschädigt. Zum Thema Teppich eine kurzflor schlinge wurde immer überlegt. Das war zu der Zeit normal.

bwhoch2  17.05.2017, 08:52

Bestimmt kein Haftpflichtschadenm da Allmählichkeitsschaden und zudem billiges Laminat kein geeigneter Boden für eine Küche ist.

Wurde das Laminat tatsächlich schon vor über 10 Jahren von Vormietern verlegt, wurde es mit der Rückgabe der Wohnung an den Vermieter zu dessen Eigentum. Nach über 10 Jahren in der Küche ist es abgewohnt und der Vermieter kann keinen Schadensersatz mehr dafür verlangen.

Da Du eine Wohnung mit Bodenbelag in der Küche gemietet hast, steht Dir auch wieder ein ordentlicher Fußboden zu.

Natürlich wäre ein schöner Vinylboden eine gute Möglichkeit, aber guter PVC-Boden tut es auch. Wenn der Vermieter wieder Laminat verlegt, kannst Du das auch akzeptieren, aber er sollte wirklich für Küchen geeignet sein.
Rede mit dem Vermieter, aber verlange nicht, sondern bitte darum höflich.

AchIchBins  19.05.2017, 01:38

Das ist aber zu pauschal gesagt. Ich selbst habe 8 Jahre zur Miete in Einer Wohnung gewohnt, wo auch die Küche durchgängig mit Laminat belegt war. Die Küche war offen zum Wohnraum und es war Erstbezug. Das Laminat war auch nicht die allerbeste Qualität. Beim Auszug war der Boden aber in einem Tipp-Topp-Zustand. Es ist einfach eine Sache wie man mit fremdem Eigentum umgeht.

bwhoch2  19.05.2017, 07:06
@AchIchBins

Sicher hast Du recht. Der Boden muss nach 10+x Jahren fertig sein, aber bei einer Schadensersatzforderung würde für den Vermieter dennoch der Betrag x raus kommen, wenn man die "normale Abnutzung" vom Neupreis abzieht. Ist leider so.