Hundekot im Garten (Einfamilienhaus)
Ich habe ein Einfamilienhaus vermietet, seit kurzem habe ich die Gartenpflegearbeiten übernommen da mein Mieter diese nicht mehr ausführt. Er hat vor 6 Jahren einen Hund erworben obwohl er bezüglich der Hundehaltung mich nicht gefragt hatte, um das Mietverhältnis nicht zu stören habe ich es geduldet. Nun musste ich beim Rasenmähen 29 Hundekothäufchen entfernen, der Rasenmäher stank stark nach Hundekot. Ich hab meinen Mieter einen schriftlich Abmahnung erteilt und ihn darauf hingewiesen, zukünftig den Garten nicht als Hundeklo zu benutzen, wenn ich schon die Gartenarbeit übernehmen muss. Nach dem 2. Rasenmähen waren es wieder 3 Haufen die ich entfernen musste. Ich teilte ihm zum 2. mal schriftlich mit, das der Garten nicht als Hundeklo missbraucht wird. Anscheinend interessiert es meine Mieter nicht, da der Hund immer noch zur Notdurft in den Garten geschickt wird. Ein 3.mal habe ich noch nicht gemäht. Meine Frage wie viele Abmahnungen muss ich noch schreiben bzw. was kann ich tun dass er dies unterlässt ?
12 Antworten
Ähm, schmeiß ihn raus, wenn er ein Haus mit Garten mietet und den Garten dann nicht pflegt, aber benutzt. (Vermutlich steht im Mietvertrag, dass er den Garten benutzt und pflegt?).
Ansonsten könntest Du einen Gärtner beauftragen und ihn die Kosten zahlen lassen. Vorher ankündigen!
ich denke mal du solltest ihn die Nutzung des Gartens untersagen! Du hast ja schon die Arbeit damit. Im Notfall einen Zaun um sein Haus damit er nicht in den Garten kann. Aber sprich vorher mit ihm!
Oho - verbotene Eigenmacht!
wenn Du vertraglich geregelt hast, dass er sich um den Garten kümmern muss, er es aber nicht tut, hast Du da doch etwas in der Hand.
Der Mieter hat keine Veranlassung jetzt einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen. Er kann zu keiner Vertragsänderung gezwungen werden. Auch eine Klage würde dem nicht abhelfen.
Nein, es gibt keinen Mietvertrag. Ich habe das Haus mit Mieter ohne Mietvertrag vor 10 Jahre gekauft. Die Gartenarbeit hatten vorher die Vorbesitzen getätigt, dann hat der Mieter sie freiwillig übernommen und ich hab es Ihm überlassen um den Frieden mit meinen Mieter zu wahren, und nun mag er nicht mehr..... :-(
Schreiben Sie ihm, dass der Garten kein Hundeklo ist und mahnen Sie das Verhalten ab, indem Sie gelichzeitig die Hundehaltung widerrufen. Setzen Sie dem Mieter eine enge Frsit zur Abschaffung des Tieres mit der Androhung der fristosen Kündigung des Mietverhältnisses für den Fall, dass die gesetze Frist fruchtlos verstreicht.
Im Übrigen sollten Sie sich mal durchlesen, was das Mietrecht gem. BGB hinsichtlich der Gartenpflege sonst noch so alles hergibt. Kommt der Mieter seinen evtl. Verpflichtungen zur Gartenpflege nicht nach, dann können Sie solche Arbeten nach vorheriger Ankündigung auch durch ein Fachunternehmen auf Kosten des Mieters erledigen lassen. Als "Scheißebeseitiger" sollten Sie sich doch zu schade sein!
Gartenpflege durch Dritte? Das wäre hier möglich, aber der Mieter sitzt am längeren Hebel.
... und immer daran denken: Macht ein Mieter Ärger und ist uneinsichtig, maximale Miete verlangen, also erhöhen, soweit es geht und so bald es geht.