Hochschwanger zur Güterverhandlung?

5 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du in der Güteverhandlung persönlich erscheinen musst. Gerade in "Corona-Zeiten" wird auch bei Arbeitsgericht darauf geachtet, dass so wenig Personen wie möglich anwesend sind, oft gibt es überhaupt keine Präsenzverfahren.

Selbst in Kammerterminen gibt es jetzt oft Verhandlungen, in denen von beiden Seiten (AN und AG) nur die Anwälte anwesend sind.

Beim Gütetermin tragen beide Seiten ihre Sicht der Dinge vor. Es soll beim Gütetermin eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Sind sich die Parteien nicht einig, schlägt der Arbeitsrichter oft eine Lösung vor und meist lässt er auch erkennen, wie er die Sachlage einschätzt.

Beim Gütetermin wird kein Urteil gesprochen. Das gibt es erst beim Kammertermin, sollte man sich auch dort nicht vorher einigen.

Möglichkeit 1:

Wenn dein Anwalt mit allen Details vertraut ist und eine Vollmacht hat, für dich einen Vergleich auszuhandeln, dann musst du nicht hin.

Möglichkeit 2:

Du weißt dem Gericht deinen Zustand nach und bittest um Verschiebung des Termins.

Du brauchst ein ärztliches Attest, das du nicht erscheinen kannst.

Abe die Frage kann dir dein Anwalt besser beantworten.

Auch wie eine Güterverhandlung abläuft.

Tanja9928 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 12:14

Okay vielen Dank

Warum fragst du das nicht deinen Anwalt? Der wird dir ganz genau sagen können, was wie möglich ist und was er da eventuell neben einer Vollmacht noch benötigt oder nicht.

Du hast doch einen Anwalt, der sollte dir das rechtssicher beantworten können.